Abmahnung MR-Warenhandel, Markus Riess
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma MR-Warenhandel, Markus Riess wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Angaben zu Energieeffizienzklassen.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: MR-Warenhandel, Markus Riess
- Begründung: angeblich fehlende Angaben zur Energieeffizienzklasse beim Vertrieb/Ve4rkauf von Fernsehern
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 5.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Liste häufiger Abmahngründe
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