Abmahnung Martin Lehwald

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung des Herrn Martin Lehwald wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Martin Lehwald
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
      1. hinsichtlich der Widerrufsfrist
      2. hinsichtlich der Belehrung über den Wertersatz
      3. hinsichtlich der Belehrung über die Rücksendekosten
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Internet-Plattform: eBay
  5. Gegenstandswert: 30.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontakt

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.