Abmahnung Michael Graf
Herr Michael Graf hat einen Webshop-Betreiber durch die Kanzlei DOPATKA wegen angeblich irreführenden Werbeausagen mit dem Begriff „100% Casein“ abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: DOPATKA Rechtsanwälte
- Abmahner: Michael Graf
- Begründung: angeblichirreführende Angaben zur Produktzusammensetzung (Inhaltsstoffe) „100% Casein“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Gegenstandswert: 5.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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