Abmahnung Michael Heck

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung des Herrn Michael Heck wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Michael Heck
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Dauer der Widerrufsfrist
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  5. Handelsplattform: eBay
  6. Gegenstandswert: 5.000 €

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