Abmahnung MoringaGarden Tenerife, Andreas Walter Kraus
Die Firma MoringaGarden Tenerife, Andreas Walter Kraus hat einen Mitbewerber, der einen eigenen Webshop betreibt wegen angeblich unlauterer Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: MoringaGarden Tenerife, Andreas Walter Kraus
- Begründung: unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben beim Vertrieb von Moringa-Produkten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 80.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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