Update Abmahnung M+R Multitronic GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma M+R Multitronic GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich irreführender Werbung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: RA Bade und Kollegen
Abmahner: M+R Multitronic GmbH
Begründung:angeblich irreführende Werbung im Zusammenhang mit Startern für Leuchtstofflampen
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 30.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
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