Abmahngefahr: Unzureichende Typenbezeichnung von Spirituosen

Die Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierungen von in der EU vermarkteten Spirituosen unterliegt unabhängig vom Herstellungsort den spezifischen Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 110/2008.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes vor irreführenden Marktpraktiken und der Innovationsförderung kategorisiert die Verordnung bestimmte Spirituosentypen und stellt Mindestanforderungen an deren inhaltliche Zusammensetzung auf, bei deren Nichteinhaltung ein Vertrieb unter der jeweiligen Bezeichnung untersagt sein soll. Am Beispiel einer aktuellen Abmahnung, die der IT-Recht-Kanzlei vorliegt, soll das wettbewerbsrechtliche Risiko einer falschen Typenbezeichnung von Spirituosen dargestellt werden.

Inhalt

  1. Mindestanforderungen für bestimmte Spirituosentypen
  2. Verbotstatbestände der Verordnung
  3. Reichweite der Verbote
  4. Rechtsfolgen bei Verstößen :
    1. Irreführung
    2. Vorsprung durch Rechtsbruch
  5. Aktuelles Fallbeispiel: „Mango Rum“
  6. Fazit

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.