Achtung bei der Versendung geschäftlicher Werbe-Emails über soziale Netzwerke
Die IT-Recht Kanzlei wurde in letzter Zeit öfter mit Fällen konfrontiert, in denen Nutzer sozialer Netzwerke wie etwa XING für die Zusendung unverlangter Werbe-Emails abgemahnt wurden, die sie anderen Nutzern im Rahmen des vom Netzwerk zur Verfügung gestellten Email-Systems haben zukommen lassen.
In einem der IT-Recht Kanzlei bekannten Fall wurde etwa ein Anbieter von IT-Dienstleistungen, der das Business-Netzwerk XING für seine geschäftliche Außendarstellung nutzte, von einem anderen Unternehmen abgemahnt, weil er diesem über das interne Email-System von XING eine Email zugeschickt hat, in der er seine Dienstleistungen bewarb. Der Adressat der Werbe-Email argumentierte, dass die Email eine unzumutbare Belästigung darstelle und ihn in seinen Rechten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletze, da er nicht ausdrücklich in die Zusendung solcher Werbe-Emails eingewilligt habe.
Dies verwunderte wiederum den werbenden Unternehmer, der davon ausging, dass allein die Einrichtung eines Nutzerprofils unter Einräumung der Möglichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme bei der Business-Plattform XING schon als ausdrückliche Einwilligung in die Zusendung von Email-Werbung zu werten sei, da die Plattform ja gerade dem Zweck diene, geschäftliche Kontakte unter den Nutzern zu knüpfen.
Doch liegt der Werbende damit richtig? Die IT-Recht Kanzlei hat sich einmal etwas genauer mit dieser Frage beschäftigt.
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