E-Commerce mit der Schweiz: Ein Blick in das eidgenössische Wettbewerbsrecht
Wer mit der Schweiz Onlinehandel treiben will, sollte auch die entsprechende Gesetzeslandschaft kennen.
Auch die Schweiz kennt ein „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“: Das teilt sich zwar mit dem deutschen UWG den Grundgedanken und den Titel, ist aber ein komplett eigenständiges Gesetzeswerk.
In diesem Beitrag werden einmal die wichtigsten Grundprinzipien und einige interessante Einzelnormen des eidgenössischen UWG zusammengefasst.
Das eidgenössische „Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) vom 19.12.1986 (aktueller Stand: 01.04.2012) hat gemäß Artikel 1 den Zweck, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten. Um dieses Ziel ein wenig zu präzisieren, nennen die Art. 2 bis 8 verschiedene unlautere Handlungen, die durch das UWG verboten werden.
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