Impressum auf Flyern, Prospekten oder Anzeigen in Zeitungen Pflicht ?

Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht?

Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Nur, was viele nicht wissen – es greift die in § 5a III UWG geregelte Informationspflicht.

 

Wortlaut des § 5a III UWG:

“Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben:

1. (…)

2. die Identität und Anschrift des Unternehmers, gegebenenfalls die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den er handelt.

”Für die Frage, was unter einem abschlussfähigen Angebot im Sinne des § 5a Abs. 3 UWG zu verstehen ist, kann nicht allein auf die Existenz eines bindenden Angebots oder…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.