Internationaler Handel: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?
Manchmal könnte es für Firmen vorteilhaft sein, den Gerichtsstand im Ausland zu haben. Etwa dann, wenn die Gerichte im eigenen Land nicht besonders schnell oder firmenfreudig urteilen.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist.
Die IT-Recht Kanzlei stellt die Möglichkeiten vor.
I. Gerichtsstandsfestlegung (nur) durch Gerichtsstandsvereinbarung?
Will beispielsweise eine österreichische Firma gegenüber Gewerbetreibenden als Gerichtsstand die Stadt München haben, so stellt sich zunächst die Frage, ob dies überhaupt möglich ist. Danach wäre zu klären, auf welchem Weg die Bestimmung des Gerichtsstands erreicht werden könnte.
Im nationalen wie im internationalen Recht regeln diverse Gesetze die Zuständigkeiten von Gerichten. Neben den besonderen Zuständigkeitsvorschriften in den speziellen Gesetzen wie dem UWG (siehe § 14) ist die Gerichtszuständigkeit vor allem in der deutschen Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) und der europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (kurz: EUGVVO) geregelt.
Gemeinsam ist dabei allen Zuständigkeitsvorschriften, dass sie bestimmen, bei welchem Gericht ein Kläger seine Klage einreichen kann oder sogar muss.
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