Klarheit ? Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon
Das Berliner Kammergericht hat mit Urteil vom 19.09.2013 (2 U 8/09) entschieden, dass das Verbot des Verkaufs von Markenprodukten über eBay unzulässig ist. Das liest man zumindest in den meisten Besprechungen dieses Urteils. Aber hat das Kammergericht das wirklich gesagt? Eben nicht wirklich. Dieser Artikel soll die – übrigens sehr lesenswerte – Urteilsbegründung etwas genauer erklären.
Hintergrund
Der Streit zwischen dem Hersteller der Scout Schulranzen und einem seiner Händler geht in die nächste Runde. Nachdem sich das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Oberlandesgericht München sich schon vor einiger Zeit mit der Zulässigkeit des Verbots des Verkaufs von Waren über eBay beschäftigt (und beide Gerichte es für zulässig gehalten) haben, hat nun das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 19.09.2013 sich in einem aktuellen Fall mit dem Stand der rechtlichen Diskussion auseinandergesetzt.
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