Kostenlose Google+1 & Facebook Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei
Neu im Wettstreit der sozialen Netzwerke ist die Plattform Google+, und hier etabliert sich gerade als Konkurrent zum „like“-Button (Facebook) der „+1“-Button (Google+). Fans der IT-Recht Kanzlei auf Facebook können ab sofort kostenlos eine Datenschutzerklärung für den „+1“-Button nutzen.
Kommerzielle Websites, die mit dem „+1“-Button ausgestattet sind, müssen eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten; diese soll dem User genau erläutern, wie, wann und in welchem Umfang dessen persönliche Daten (insbes. IP-Adresse) genutzt und/oder gespeichert werden. Die schlechte Nachricht: Solche Datenschutzerklärungen sind nicht ganz einfach zu erstellen und sollten von einem Juristen formuliert werden.
Die gute Nachricht: Fans des Facebook-Auftritts der IT-Recht Kanzlei können ab sofort kostenlos eine dort hinterlegte Datenschutzerklärung nutzen, die exakt auf die Verwendung des „+1“-Buttons zugeschnitten ist. Einfach auf Facebook die Seite der IT-Recht Kanzlei besuchen und „like/gefällt mir“ anklicken – schon steht Ihnen Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.