Manipulierte Kundenbewertungen sind unlauter

Gute Platzierungen in Rankings sowie positive Kundenbewertungen sind für Unternehmen goldwert. Folglich ist es lukrativ, negative Bewertungen möglichst zu unterdrücken oder sich einen hohen Ranking-Platz zu erkaufen.

Beides stellt jedoch irreführende Werbung dar und ist unlauter, denn die Nutzer gehen grundsätzlich von der Unverfälschtheit der Rankings aus. Im neunten Teil der Serie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“ nimmt sich die IT-Recht Kanzlei des Phänomens des Astroturfings – der gefälschten Kundenbewertungen – an.

 

 

9. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei – „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“:

 

Astroturfing – Manipulierte Kundenbewertungen sind unlauter

Die IT-Recht Kanzlei beantwortet diese und weitere Fragen zu Bewertungsportalen im Internet in einem ausführlichen Beitrag und in weiteren Beiträgen einer großen Serie zu Bewertungsportalen.

 

I. Unverfälschtheit von Bewertungen im Internet
Bewertungsportale und Meinungsforen im Internet erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Viele Verbraucher greifen vor dem Kauf neuer Produkte oder vor der Buchung eines Hotels auf die Erfahrungen anderer Verbraucher zurück. Insbesondere positive Bewertungen von Anbietern von Produkten und Dienstleistungen motivieren Kunden, die Leistungen der entsprechenden Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Andererseits schrecken einzelne besonders negative Bewertungen die Kunden ab.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.