Neues Widerrufsrecht: Wichtige Änderungen für Online-Händler wohl zum 13.06.2014

Im Wege der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) in nationales Recht ergeben sich künftig gravierende Änderungen für Händler im Ecommerce.

Über die Inhalte der VRR hatten wir bereits im Jahr 2011 in einer umfassenden Serie informiert. Einen ersten Ausläufer der VRR bekamen deutsche Händler schon zum 01.08.2012 zu spüren: Die Änderungen des § 312g BGB zur Umsetzung der „Buttonlösung“ in nationales Recht verursachten einen enormen Umstellungsaufwand und ließen in der Praxis viele Frage offen.

Die „Buttonlösung“ ist jedoch nur ein kleiner Vorgeschmack dessen, was Händler im Ecommerce im Rahmen der weiteren Umsetzung der VRR noch erwarten wird.

Einleitung
Am 13.12.2013 endet die Frist zur Umsetzung der VRR in nationales Recht. Der deutsche Gesetzgeber arbeitet dementsprechend bereits fleißig an dieser Umsetzung. So hat das Bundesministerium der Justiz am 19.09.2012 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der VRR vorgestellt. Am 19.12.2012 veröffentlichte die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung der VRR. Ausweislich des Artikel 14 des Regierungsentwurfs sollen die entsprechenden Änderungen des BGB und EGBGB am 13.06.2014 in Kraft treten.

Zunehmend kristallisiert sich nun heraus, mit welchem Anpassungsbedarf Händler im Ecommerce ab dem 13.06.2014 zu rechnen haben.

Fest steht: Der Anpassungsbedarf ist erheblich.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.