OLG: „Garantiewerbung“ in eBay-Angeboten löst die Hinweispflicht nach § 477 BGB aus
Am 14. Februar 2013 entschied das OLG Hamm in der Rechtssache Az.: 4 U 182/12, dass Angebote auf eBay, die die Möglichkeit zum Sofort-Kauf eröffnen, nicht lediglich eine bloße Aufforderung zum Kauf, sondern bereits ein bindendes Angebot darstellen. Dies hat zur Folge, dass Hinweise auf Garantien, die im Zusammenhang mit diesem eBay-Angebot stünden, stets die nach § 477 Abs. 1 S. 2 BGB auslösten.
I. Sachverhalt
Ein Unternehmen hatte auf eBay einen Staubsauger angeboten, der über die Option „Sofort kaufen“ erworben werden konnte. Dieses Angebot enthielt auch fünf Bilder, die, wenn man mit dem Cursor über diese fuhr, vergrößert angezeigt wurden. Auf einem dieser Bilder war eine große 5 mit der Unterschrift „5 Jahre Garantie“ abgebildet.
Hiergegen wandte sich eine Mitbewerberin per Abmahnung, da sie in diesem Bild nicht nur eine bloße Garantiewerbung sah, sondern eine Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 BGB, die also auch alle in § 477 Abs. 1 S. 2 BGB geforderten Angaben zu enthalten hätte.
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