Online-Gutscheine: Probleme beim Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014
Wohl wegen eines Versehens des Gesetzgebers könnte es mit Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts zum 13. Juni 2014 zu einer folgenschweren widerrufsrechtlichen Ungleichbehandlung von online verkauften Gutscheinen kommen. Möglicherweise gelten dann für Gutscheine, die online gekauft und per E-Mail an den Verbraucher geschickt werden, andere Widerrufsbestimmungen als für online gekaufte Gutscheine, die den Käufer per Briefpost erreichen.
Online-Händlern drohen dabei womöglich große finanzielle Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über das Problem und stellt Lösungen vor.
Inhalt
- Gesetzeslücke um Online-Gutscheine ab 13. Juni 2014?
- Neues Widerrufsrecht um digitale Inhalte?
- Wieso ist die Unterscheidung von Online- und Offline-Gutscheinen rechtlich von Bedeutung?
- Sind Gutscheine digitale Inhalte im Sinne des neuen Rechts?
- Die Definition aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
- Die weiteren Vorgaben aus der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
- Digitale Inhalte als Selbstzweck und nicht als Mittel zum Zweck
- Die Regelungen zu digitalen Inhalten passen nicht auf Online-Gutscheine
- Ungleichbehandlung von Online- und Offline-Gutscheinen wenig sinnvoll
- Der Gesetzgeber hat das Problem wohl übersehen
- Der praktische Rat: Wie sollen sich Verkäufer von Online-Gutscheinen ab 13. Juni 2014 verhalten?
- Online-Gutscheine nicht als digitale Inhalte behandeln
- Online-Gutscheine als digitale Inhalte behandeln
- Fazit