Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 1
Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend.
Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden.
Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen.
Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg.
Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor.
Lesen Sie dazu nun mehr im ersten Teil der kleinen Serie.
A. Einführung
Wer in Deutschland ein Ladengeschäft führt, muss selbstverständlich die in Deutschland geltenden Gesetze beachten. Dasselbe gilt für Online-Händler mit Sitz in Deutschland, die per Webshop Waren in Deutschland verkaufen. Auch sie müssen sich an die deutschen Gesetze halten. Wer in Helsinki oder Wien ein Ladengeschäft betreibt, dementsprechend genauso die dort geltenden Vorschriften beachten. Wie ist es aber, wenn ein Webshop-Betreiber mit Sitz in Deutschland Waren auch ins Ausland verkauft? Die Gesetze welchen Staates muss er beachten?
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