Preisangabepflicht gemäß PAngV auf der Autofachmesse IAA ?
Mit Urteil vom 29.11.2013 (Az.: 6 W 111/13) hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass Preisangabepflichten nach der Preisangabenverordnung (PAngV) auf der Internationalen Automesse IAA nicht gelten, weil dort der Anwendungsbereich der PAngV nicht eröffnet sei. Bei der Veranstaltung handle es sich primär um eine Fachmesse, deren Adressaten regelmäßig keine Letztverbraucher seien. Lesen Sie mehr zum Urteil des OLG Frankfurt am Main:
Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht bei Angeboten gegenüber Letztverbrauchern und bei preisbezogener Werbung bestimmte Pflichtinformationen vor, die aus Gründen des Verbraucherschutzes die Preisklarheit und Preiswahrheit fördern sollen. So ist grundsätzlich nicht nur der Verkaufspreis anzuführen, sondern auch stets auf dessen Zusammensetzung durch steuerrechtliche und sonstige Preisbestandteile hinzuweisen. Gleichzeitig bestimmt die Verordnung für bestimmte Warenkategorien gesonderte Angabepflichten und statuiert Vorgaben für die Preistransparenz im Fernabsatz und im stationären Handel.