Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern beim intrnationalen Verkauf
Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr hat viele Vorteile für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Verbraucherverträge anwendbaren Rechts geht.
Zwar können Unternehmer grundsätzlich durch AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.
I. Rechtswahlklauseln in AGB
Kürzlich in einem früheren Beitrag hat die IT-Recht Kanzlei die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Rechtswahl in AGB gegenüber Gewerbetreibenden beleuchtet. Weitaus problematischer ist jedoch die Frage der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit – und damit der Möglichkeit – der Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern.
1. Rechtswahl – individuell oder in AGB
Webshop-Betreiber – aber auch andere Unternehmer in und außerhalb der Welt des World Wide Web – haben die Möglichkeiten der Rechtswahl, durch die sie das auf die Verträge mit ihren Kunden (Verbrauchern) anwendbare Recht (sog. Vertragsstatut) bestimmen können.
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