Abmahnung Oliver Preikschat
Herr Oliver Preikschat hat einen Webshop-Betreiber wegen einer angeblich unzulässigen Spitzenstellungswerbung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Oliver Preikschat
- Begründung: unzulässige Spitzenstellungswerbung („…bester Maklervergleich Deutschlands“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 20.000€
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort!
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch.
✓ Kontaktdaten eingeben.
✓ Abmahnung mitschicken.
✓ Wir rufen zurück.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Sonstige Fragen, zu den von uns behandelten Rechtsthemen, können Sie uns gerne per Mail senden.
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
- E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de