3 Abmahnungen Oliver Steffens

Der IT-Recht Kanzlei München liegen 3 Abmahnungen des Herrn Oliver Steffens wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet werden diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Oliver Steffens
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben bei der Regelung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 25.000 €

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung des Herrn Oliver Steffens beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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