Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

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Abmahnung Website: Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel
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Abmahnung Kabushiki Kaisha NAMCO BANDAI Games
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Abmahnung SM-Fahrzeugteile, Sven Minetzke
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Abmahnung ebay: Widerrufs- und Rückgaberecht
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Links der Woche: Werbung in Wikipedia, Facebook´s Werbung, neue Regeln für Onlinekäufe, EU-Urteil
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Neue Widerrufsbelehrung 2014: Lösung für Problematik des Fristbeginns durch mehrere Widerrufsbelehrungen ?
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Abmahnung Murat Develi
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Abmahnung ebay: Garantieangaben („5 Jahre Garantie“)
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Dynamische Widerrufsbelehrung 2014: Praxistauglich ?
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Abmahnung Sammelstelle: Fehlende EAR-Registrierung
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Widerrufsbelehrung 2014: Lassen Sie sich nicht in Ihrer Handlungsfreiheit einschränken
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Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung
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Links der Woche: Geschenkte Ware, Kleinunternehmen online, unsichere Daten & reduzierte Haftungsrisiken
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Abmahnung Andrea Reinhardt: Unlautere Rabattaktion
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „Sonderaktion“

Abmahnung Website: Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel

Der Betreiber einer Website wurde wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel abgemahnt.

Der Seitenbetreiber habe ein geklontes Game im Vertrieb und verletze dadurch Schutzrechte.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Kabushiki Kaisha NAMCO BANDAI Games

Die Firma  Kabushiki Kaisha NAMCO BANDAI Games hat einen Webseitenbetreiber wegen des Vertriebs eines Games-Klons abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kabushiki Kaisha NAMCO BANDAI Games
  • Begründung: Vertrieb eines Game-Klons (Flashman vs. Pacman)
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Website
  • Gegenstandswert: 250.000 €

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Abmahnung SM-Fahrzeugteile, Sven Minetzke

Die Firma SM-Fahrzeugteile, Inhaber Sven Minetzke hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlender Pflichtangaben hinsichtlich Widerrufs- und Rückgaberecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: SM-Fahrzeugteile, Sven Minetzke
  • Begründung: angeblichfehlende Angaben zum Bestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechts
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung ebay: Widerrufs- und Rückgaberecht

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlender Angaben zum Bestehen eines Widerrufs- und/oder Rückgaberechts abgemahnt.

Der Händler handele dadurch unlauter und wettbewerbswidrig.

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Links der Woche: Werbung in Wikipedia, Facebook´s Werbung, neue Regeln für Onlinekäufe, EU-Urteil

 

Das gestrige Auftaktspiel fur Fussball-WM 2014 hat Lust auf mehr gemacht und das erste WM-Wochenende steht vor der Tür (genauso wie unsere Links der Woche).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 24  (10.06. – 13.06.2014):  

  • 😐 Neue Regeln für Onlinekäufe: Gelten, mehr…
  • 🙁 USA: Amazon legt sich offenbar auch mit Time Warner anmehr…
  • 😐 EU-Urteil: Bestätigt Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel, mehr…
  • 🙁 Facebook: Plant gezielte Werbung, mehr…
  • 🙂 Justizministerium: Will digitalen Verbraucherschutz voranbringenmehr…
  • 🙂 Werbung in Wikipedia: US-PR-Agenturen veröffentlichen Selbstverpflichtungmehr…

 

 

Neue Widerrufsbelehrung 2014: Lösung für Problematik des Fristbeginns durch mehrere Widerrufsbelehrungen ?

Ab dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind. Bislang konnten sich Händler einer statischen Widerrufsbelehrung zur ausreichenden Erfüllung ihrer gesetzlichen Informationspflichten bedienen. Ab dem 13.06.2014 scheint diese Möglichkeit abgeschnitten.

So sieht das neue gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung 2014 vor, dass bereits in Bezug auf den Fristbeginn ein bestimmter „Textbaustein“ Verwendung finden muss – abhängig von der konkreten Liefersituation. Der Händler müsste aufgrund seiner Verpflichtung, den Verbraucher bereits vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zutreffend über die Modalitäten des bestehenden Widerrufsrechts zu informieren, genau darüber Bescheid wissen, wie die Bestellung verschickt werden wird.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Murat Develi

Herr Murat Develi hat einen ebay-Händler wegen angeblich unvollständiger Angaben zur Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Murat Develi
  • Begründung: angeblichunzulässige Garantieangaben („5 Jahre Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung ebay: Garantieangaben („5 Jahre Garantie“)

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich unzulässiger Angaben zur Garantie abgemahnt.

Die Verwendung der Formulierung „5 Jahre Garantie“ ohne weitere Angaben sei wettbewerbswidrig.

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Dynamische Widerrufsbelehrung 2014: Praxistauglich ?

Die ab dem 13.06.2014 nach neuem Verbraucherrecht einzusetzende Widerrufsbelehrung bereitet vielen Händlern Bauchschmerzen. So sieht das gesetzliche Muster gleich an zwei Stellen eine „Dynamik“ der Widerrufsbelehrung vor – die in der Praxis nicht umsetzbar ist.

Inhalt

  • Einleitung
  • Erstes dynamisches Element: Fristbeginn
  • Zweites dynamisches Element: Angabe der Rücksendekosten bei Speditionsware
  • Dynamische Widerrufsbelehrung ist keine Lösung
  • Konkrete Liefersituation müsste vorab bekannt sein
  • Konkrete Höhe der Rücksendekosten von Speditionsware müsste vorab bekannt sein
  • Fazit

Den ganzen Beitrag lesen […]

Abmahnung Sammelstelle: Fehlende EAR-Registrierung

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-REcht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. in Hamburg zur Kenntnis gebracht.

Der Verein für lauteren Wettbewerb e.V. rügt in dieser Abmahnung die angeblich fehlende EAR-Registrierung für den Verkauf eines Pulverbeschichtungssets.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Widerrufsbelehrung 2014: Lassen Sie sich nicht in Ihrer Handlungsfreiheit einschränken

Bereits in wenigen Tagen ist es soweit: Ab dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind.

Verbreitet finden sich für dieses Dilemma Lösungsansätze, die den Händler ganz erheblich in seiner Handlungsfreiheit einschränken. Aber nicht bei uns.

Einleitung

Die neue Widerrufsbelehrung 2014 hat es in sich. Schon in wenigen Tagen müssen Händler die gesetzlichen Neuerungen umgesetzt haben.

Aufgrund der erheblich erweiterten Informationspflichten – konkret in Bezug auf die differenzierte Information zum Beginn der Widerrufsfrist in Abhängigkeit von der konkreten Bestell- bzw. Liefersituation und über die Höhe der Rücksendekosten bei Speditionsware – besteht nach unseren Erfahrungen der letzten Woche eine große Unsicherheit bei den Händlern .

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Sammelstelle: Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart zur Verfügung gestellt.

Die Wettbewerbszentrale mahnt einen ebay-Händler ab, der sich durch die Werbung mit dem Begriff „Poly Rattan“ wettbewerbswidrig verhalten haben soll.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Links der Woche: Geschenkte Ware, Kleinunternehmen online, unsichere Daten & reduzierte Haftungsrisiken

Ein herrliches Pfingstwochenende erwartet uns, doch zuvor können Sie noch unsere Links der Woche erwarten.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 23  (02.06. – 06.06.2014):  

  • 🙂 Geschenkte Ware: Kann nicht zurückgefordert werdenmehr…
  • 🙁 Hunderttausende Server: Über Fernwartungsprotokolle angreifbarmehr…
  • 🙂 Security-Experten: Isolierten über 2 Millionen Gameover-Bots, mehr…
  • 🙂 BITKOM: Kleinunternehmen legen beim Online-Auftritt nach, mehr…
  • 🙁 NSA-Skandal: Internetnutzer halten ihre Daten zunehmend für unsichermehr…
  • 🙂 BGH: reduziert Haftungsrisiken für Anschlussinhaber bei Filesharingmehr…

 

Abmahnung Andrea Reinhardt: Unlautere Rabattaktion

Frau Andrea Reinhardt hat eine ebay-Händlerin wegen angeblich unlauterer Werbung mit einer Sonderaktion abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Andrea Reinhardt
  • Begründung: angeblichirreführende Werbung mit einer Sonderaktion, die ständig erneuert wird
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „Sonderaktion“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit einer Sonderaktion abgemahnt.

Da der Händler nach Beendigung der Sonderaktion direkt eine neue starte verhalte er sich wettbewerbswidrig.

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