Abmahnungs-Hotline

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Abmahnung ebay: Fehlende EAR-Registrierung bei einem Pulverbeschichtungsset
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Poly Rattan“
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Jugendschutz durch Verkauf von PEGI Version
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Eingang des Widerrufs muss unverzüglich bestätigt werden
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ebay Abmahnung : Fehlende Grundpreisangabe bei Kosmetikartikeln
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Links der Woche: Werbung im Thermostat, Polizei goes Google Glass, Angriffe auf ebay, Marihuana-Richtlinie
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Neue Richtlinien und gesetzliche Vorgaben: Gewinnspiele auf Facebook
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Widerrufsrecht bei entsiegelten Hygieneartikeln?
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Abmahnung IDO Verband: Ungefähre Lieferfrist
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Grundsätzlich verboten: Elektronische Werbung in automatisierter Eingangsbestätigung
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Abmahnung ebay: Lieferfristen und Auslandsversandkosten
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Abmahnung OLPAT GmbH
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Abmahnung Webshop: Fehlerhaftes Impressum („Geschäftsführer“)
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Links der Woche: Nintendo vs. Philips, NSA vs. Cisco, Lästern als Kündigungsgrund & das Vergessen im Internet
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eBay-Händler aufgepasst: Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay

Abmahnung ebay: Fehlende EAR-Registrierung bei einem Pulverbeschichtungsset

Ein Onlinehändler, der über ebay ein ‚Pulverbeschichtungsset zum Verkauf anbietet wurde wegen der angeblich fehlenden EAR-Registrierung desselben abgemahnt.

Der abmahnende Verein könne die für den Vertrieb in Deutschland notwendige EAR-Registrierung nicht finden.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Poly Rattan“

Ein ebay-Händler, der über die Handelsplattform eine Sitzgruppe verkauft wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Er werbe mit der Aussage „Poly Rattan“ obwohl die Sitzgruppe aus Druckguss bestehe.

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Jugendschutz durch Verkauf von PEGI Version

Ein ebay-Händler, der Computer- und Videospiele verkauft wurde wegen einem angeblich nicht autorisierten Verkauf abgemahnt.

Der Händler verkaufe Spielversionen über ebay, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind (PEGI-Versionen) und verstoße damit auch gegen das Jugenschutzgesetz.

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Eingang des Widerrufs muss unverzüglich bestätigt werden

Nach der Novelle des Widerrufsrechts müssen Online-Händler ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern den Eingang ihrer Widerrufserklärung bestätigen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Verbraucher den Widerruf via Webformular erklären, das ihnen die Händler zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben.

Gibt es ein solches Webformular nicht, so besteht auch keine Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs eines Widerrufs. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen rund um die Bestätigungspflicht.

I. Neue Pflicht zur Empfangsbestätigung

Bekanntermaßen ändert sich zum 13. Juni 2014 Einiges im Fernabsatzwiderrufsrecht. Händler müssen sich auf eine ganze Reihe neuer Regelungen einstellen. Eine Änderung ist auf den zweiten Blick gar nicht so aufwendig wie es auf den ersten Blick scheint: die Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs der Widerrufserklärung eines Verbrauchers bei Fernabsatzgeschäften nach § 356 Absatz 1 BGB  neue Fassung.

Entgegen vieler Andeutungen und Mutmaßungen im Sumpf des Halbwissens im Netz besteht diese Bestätigungspflicht nur in einer Konstellation: nämlich beim Widerruf von Verbrauchern via Webformular.

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ebay Abmahnung : Fehlende Grundpreisangabe bei Kosmetikartikeln

Ein Online-Händler, der über ebay Kosmetikartikel verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung und handle somit unlauter.

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: Werbung im Thermostat, Polizei goes Google Glass, Angriffe auf ebay, Marihuana-Richtlinie

Die Hitze und die Woche neigen sich ihrem Ende entgegen, Zeit also für unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 21  (19.05. – 23.05.2014):  

  • 😉 Entwarnung: Keine Werbung von Google im Nest-Thermostatmehr…
  • 🙂 Polizei von Dubai: Testet Google Glassmehr…
  • 🙂 Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Verfällt trotz Sonderurlaubs nicht, mehr…
  • 🙁 Angriff auf eBay-Datenbank: Nutzer sollen Passwort ändern, mehr…
  • 😉 Fachkräftemangel: FBI will Marihuana-Richtlinie überdenkenmehr…
  • 🙂 Verbraucherkredite: Auch Selbstständige und Gründer können Geld zurückfordernmehr…

 

Neue Richtlinien und gesetzliche Vorgaben: Gewinnspiele auf Facebook

In Anbetracht der weltweiten 1,2 Milliarden Nutzer ermöglicht die gewerbliche Nutzung des sozialen Netzwerkes „Facebook“ es Unternehmern nicht nur, durch Werbung eine Vielzahl von Personen auf den eigenen Betrieb und die spezifischen Produkte aufmerksam zu machen, sondern gewährt gleichzeitig, die werbenden Inhalte selektiv bestimmten Interessengruppen anzupassen und so individuelle Bedürfnisse konkret anzusprechen.

Insbesondere in die Plattform integrierte Gewinnspiele sind eine beliebte und geeignete Methode, um potenzielle Kunden durch das Ausschreiben einer kostenlosen Leistung auf das jeweilige Gewerbe und die Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen und diese längerfristig zu binden.

 Zur Mitte des letzten Jahres hat „Facebook“ seine Promotionsrichtlinien bedeutend gelockert und somit vielen Formen von zuvor untersagten Gewinnspielaktionen einen Anwendungsraum geschaffen. Allerdings korreliert der neuartig weite Gestaltungsspielraum mit einschränkenden nationalen gesetzlichen Anforderungen, sodass dieser Beitrag darauf abzielt, alle Neuerungen im Zusammenspiel mit unternehmenseigenen und rechtlichen Anforderungen darzustellen.

Den ganzen Beitrag lesen […]

Widerrufsrecht bei entsiegelten Hygieneartikeln?

Ab 13. Juni 2014 profitieren Online-Händler von einer weiteren Ausschlussmöglichkeit beim Fernabsatzwiderrufsrecht. Ab dann sind entsiegelte hygiene- und gesundheitssensible Waren vom Widerruf ausgenommen. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Waren und nur dann, wenn diese ursprünglich mit einer Versiegelung im Sinne des Gesetzes versehen waren. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Voraussetzungen, die eine solche Versiegelung erfüllen muss.

I. Neue Ausschlussmöglichkeit beim Widerruf zum 13. Juni 2014

Bekanntlich stehen zum 13. Juni 2014 einige Änderungen im Fernabsatzwiderrufsrecht an. Mit der Reform gehen nicht nur neue Pflichten für Online-Händler einher. Teilweise ändert sich die Rechtslage für Webshop-Betreiber auch zum Positiven. So besteht ab besagtem Stichtag gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 3 BGB  neue Fassung kein Fernabsatzwiderrufsrecht (mehr) bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt worden ist. So freudig dieser Ausschluss des Widerrufsrechts von Online-Händlern aufgenommen werden dürfte, so unklar ist ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, welche Waren tatsächlich davon betroffen sind und wie eine entsprechende, rechtswirksame Versiegelung beschaffen sein muss.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung IDO Verband: Ungefähre Lieferfrist

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen der Angabe von ungefähren Lieferfristen und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige Angabe von ungefähren Lieferfristen („Lieferzeit in der Regel 3-5 Tage“)
    • unzulässige Angaben zu den Auslandsversandkosten
    • fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Grundsätzlich verboten: Elektronische Werbung in automatisierter Eingangsbestätigung

Prinzipiell stellt elektronische Werbung ein geeignetes und wenig kostenintensives Mittel dar, eine Vielzahl von potentiellen Kunden zu erreichen und diese durch den Hinweis auf besondere Angebote zu spezifischen Kaufentscheidungen zu bewegen. Allerdings stellt das unaufgeforderte Zusenden von elektronischer Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nicht nur per Gesetz eine unlautere Handlung dar, sondern kann zudem als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach ständiger Rechtsprechung private Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung auslösen.

Mit Urteil vom 25. April 2014 (Az.: 10 C 225/14) hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt festgestellt, dass elektronische Werbung als Teil einer automatischen Empfangsbestätigung in Mail-Form ebenso dem Verbotstatbestand der §§1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB  unterfällt – selbst dann, wenn diese lediglich im Abspann der Mail aufgeführt wird.

Der Sachverhalt

Dem Urteil lag ein Sachverhalt zugrunde, in welchem der Kläger, ein Verbraucher, per Mail einen bei der als Versicherungsdienstleister tätigen Beklagten geführten Versicherungsvertrag gekündigt hatte.

In der darauf hin eingehenden automatischen Empfangsbestätigung wies die Beklagte unter dem Punkt „übrigens“ mit den Ausführungen…

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Abmahnung ebay: Lieferfristen und Auslandsversandkosten

Ein ebay-Händler wurde wegen der Angabe von ungefähren Lieferzeiten und mehr abgemahnt.

Es seien zudem die Angaben zum Auslandsversand und die Informationen zur Speicherung des Vertragstextes unzulässig.

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Abmahnung OLPAT GmbH

Die Firma OLPAT GmbH hat einen Onlinehändler abgemahnt der sich durch fehlerhafte Angaben in seinem Impressum unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: OLPAT GmbH
  • Begründung: Der Onlinehändler bezeichne sich in seinem Impressum als Geschäftsführer obwohl er als Einzelunternehmer firmiert
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Fehlerhaftes Impressum („Geschäftsführer“)

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben im Impressum abgemahnt.

Der Onlinehändler verstoße damit gegen §5 TMG und verschaffe sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

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Links der Woche: Nintendo vs. Philips, NSA vs. Cisco, Lästern als Kündigungsgrund & das Vergessen im Internet

 

Philips verklagt Nintendo, Google ist mit dem EuGH-Urteil uneinig, Cisco beschwert sich über manipulierte Postsendungen und Lästern ist kein Kündigungsgrund, unsere Links der Woche haben wieder ein breites Spektrum zu bieten.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 20  (12.05. – 16.05.2014):  

  • 🙂 Statistik: Verschlüsselter Datenverkehr nimmt zumehr…
  • 🙁 Patentklage gegen Nintendo: Philips fordert Verkaufsstopp der Wii Umehr…
  • 😐 Google: EuGH-Urteil berücksichtigt Auswirkungen auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend, mehr…
  • 🙁 NSA-Skandal: Cisco beschwert sich über manipulierte Postsendungen, mehr…
  • 😉 Lästern: Ist kein Kündigungsgrundmehr…
  • 😐 Pro & Contra: Das „Recht auf Vergessen“ im Internetmehr…

 

eBay-Händler aufgepasst: Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay

Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile.

Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.

I. Die Umsetzung der neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei eBay

Seit kurzem informiert eBay in seinem Rechtsportal eBay-Händler über die Änderungen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014 verbunden sind.  Neben allgemeinen Informationen zur neuen Rechtslage liefert eBay darin auch Hinweise auf die technische Umsetzung und Einstellungsmöglichkeiten der neuen Widerrufsbestimmungen im eBay-Shopsystem. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen bei eBay und bewertet diese aus rechtlicher Sicht.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.