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FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular
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Widerrufsbelehrung 2014: Einsatz einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!
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Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus
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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten
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Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in britisches Recht
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Links der Woche: Facebook´s Fitness, Amazon´s Gewinn, russische Internet-Gesetze & Streit um Edward Snowden
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Ecommerce: Verkauf von Gold, Silber und Platin in der EU
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Abmahnung Helga Delaporte: Dauer der Widerrufsfrist
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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist
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Abmahnung IDO Verband: Versicherter Versand, Textilkennzeichnung & Speicherung des Vertragstextes
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Abmahnung ebay: Irreführung mit der Formulierung „versicherter Versand“
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Abmahnung Ananda GmbH
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Kleine Anfrage: Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Leder“
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Abmahnung Tahsin Kaval

FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten.

Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet

Inhalt

  1. Was ist der Sinn des neuen Widerrufsformulars?
  2. Kann ich den Widerruf eines Verbrauchers zurückweisen, wenn er künftig nicht das Widerrufsformular verwendet?
  3. Muss ich das Widerrufsformular den Verbrauchern überhaupt zur Verfügung stellen?
  4. Wann muss das Widerrufsformular dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden?
  5. Muss das Widerrufsformular bereits online für den Verbraucher ausfüllbar und absendbar sein?
  6. Welchen Vorteil hat der Webshop-Betreiber, wenn er das Widerrufsformular online für Verbraucher bereitstellt?
  7. Welchen Vorteil hat ein Verbraucher, wenn er für den Widerruf das online bereitgestellte Widerrufsformular verwendet?
  8. Wo sollte das Widerrufsformular am besten auf meiner Shop-Präsenz platziert werden?
  9. Muss ich das Widerrufsformular dem Verbraucher auch nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Verfügung stellen?
  10. Was gilt, wenn ich das Widerrufsformular dem Verbraucher einfach nicht zur Verfügung stelle?
  11. Muss ich das Widerrufsformular als Online-Händler vorausfüllen?
  12. Muss ich das Widerrufsformular online zum unmittelbaren Ausfüllen zur Verfügung stellen?
  13. Muss ich als Unternehmer das Muster-Widerrufsformular verwenden oder darf ich ein eigenes Widerrufsformular entwerfen?
  14. Darf ich das Widerrufsformular (leicht) abändern/ ergänzen?
  15. In welcher Form muss ich den Eingang des vom Verbraucher übermittelten Widerrufsformulars bestätigen?
  16. Genügt es den gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Widerrufsformulars, wenn der Unternehmer lediglich den insgesamt erfolgreichen Widerruf per E-Mail bestätigt, nachdem die Retourware beim Unternehmer eingegangen ist?
  17. Wie kann ich bei eBay das Widerrufsformular den Verbrauchern vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen?
  18. Gilt das hier angesprochene Widerrufsformular auch für die Fälle von Verbraucherdarlehensverträge?
  19. Wie sieht das Widerrufsformular in der angepassten Fassung aus?
  20. Weitere Fragen?

Zu den vollständigen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum neuen Muster-Widerrufsformular…

Widerrufsbelehrung 2014: Einsatz einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!

Die sich aus der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014 für die Onlinehändler ergebenden Änderungen sind massiv. Insbesondere bei der Belehrung des Verbrauchers über das diesem zustehende Widerrufsrecht bleibt kein Stein auf dem anderen.

Die nach dem gesetzlichen Muster ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung ist von enormer Komplexität, da diese – anders als nach geltendem Recht – eindeutig auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten werden muss.

Die IT-Recht Kanzlei wird es Händlern, die Waren im Fernabsatz verkaufen, dennoch auch künftig ermöglichen, mit einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten .

Und zwar nicht – wie viele andere – mit versteckten Haken, etwa unter Auflagen, die in der Praxis nicht haltbar sind, wie „Dieses Muster dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Sie immer alle bestellten Waren vollständig in einem Paket versenden“ , wirtschaftlich ungünstigen Vorgaben („tragen Sie künftig die Kosten der Rücksendung immer selbst“) oder nicht praktikablen Einschränkungen des Sortiments („Dieses Muster gilt nicht für den Verkauf von nicht paketversandfähigen Waren“)!

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Ralf Reinhardt Lengwenus

Herr Ralf Reinhardt Lengwenus hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Angaben zum Widerrufsrecht und den Rücksendekosten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Ralf Reinhardt Lengwenus
  • Begründung:
    • angeblich wettbewerbswidrige Angaben zum Widerrufsrecht
    • unlautere Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Ebay Abmahnung: Angaben zu den Rücksendekosten

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten abgemahnt.

Sowohl die Informationen zu den Rücksendekosten als auch zum Widerrufsrecht seien unvollständig bzw. nicht eindeutig und damit wettbewerbswidrig.

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Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in britisches Recht

Wie Deutschland auch hat Großbritannien die EU-Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht umzusetzen. Mit der Verbraucherrichtlinie sollen im Wesentlichen die vorvertragliche Pflichtinformationen und das Widerrufsrecht sowie bestimmte Regeln zur Leistungserfüllung im Verbrauchsgüterkaufrecht (Lieferung, Gefahrübergang) in den EU-Mitgliedsstaaten vollständig harmonisiert werden, um zu einem hohen Verbraucherschutzniveau und zum besseren Funktionieren für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern beizutragen.

Die EU-Richtlinie lässt im Übrigen das innerstaatliche Vertragsrecht unberührt. Großbritannien hat die Verbraucherrichtlinie mit dem Verbraucherschutzgesetz vom Dezember 2013 in nationales Recht umgesetzt (Consumer Contracts Regulations 2013 ). Dieses Gesetz tritt entsprechend der EU-Verbraucherschutzrichtlinie am 13. Juni 2014 in Kraft.

Die Consumer Contract Regulations sind aber nur ein Baustein einer groß angelegten Novellierung des gesamten britischen Verbraucherschutzrechts, das im Entwurf der Consumer Rights Bill zusammengefasst ist…

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Links der Woche: Facebook´s Fitness, Amazon´s Gewinn, russische Internet-Gesetze & Streit um Edward Snowden

 

Facebook kauft sich Fitness, Amazon reinvestiert, Bürgerrechtler nehmen russische Internet-Gesetze unter die Lupe und der Kaspersky-Gründer warnt vor mobiler Malware.

Diese bunte Mischung sind natürlich wieder unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 17  (22.04. – 25.04.2014):  

  • 🙂 Facebook: Kauft Fitness-Tracker Movesmehr…
  • 😐 Amazon: Weiter mit wenig Gewinnmehr…
  • 🙁 Bürgerrechtler: Kritisieren neue russische Internet-Gesetze, mehr…
  • 😐 Datenschützer: Streiten sich über Einladung Edward Snowdens nach Deutschland, mehr…
  • 🙁 Streit: Um deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherungmehr…
  • 🙁 Kaspersky-Gründer: Warnt vor mobiler Malwaremehr…

Ecommerce: Verkauf von Gold, Silber und Platin in der EU

Der Kauf von Gold und von anderen Edelmetallen wie Silber und Platin war und ist als sichere Anlagemöglichkeit populär. Zunehmend werden diese Edelmetalle nicht nur über herkömmliche Vertriebswege verkauft sondern auch online angeboten.

In Deutschland wird der Verkauf von Gold, Silber und Platin sehr liberal gehandhabt. Der deutsche Onlinehändler, der Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin in andere EU-Länder vertreiben will, sieht sich mangels einheitlicher EU-Regelungen mit völlig verschiedenen nationalen Regelungen konfrontiert, die er vor Aufnahme des Online-Vertriebs kennen sollte. In den meisten EU-Ländern bestehen wesentlich strengere Vorschriften zum Handel mit Edelmetallen als in Deutschland.

Die IT-Recht Kanzlei berät deutsche Onlinehändler (Banken, spezialisierte Vertriebsagenturen), wie sie ihre AGB für den Online-Vertrieb von Gold, Silber und Platin in einzelne EU-Staaten rechtssicher ausgestalten können. Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten Fragen gegeben werden, die sich beim Online-Verkauf in der Europäischen Union stellen.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Helga Delaporte: Dauer der Widerrufsfrist

Frau Helga Delaporte hat einen Onlinehändler, der über ebay Schuhe verkauft wegen angeblich unlauterer Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Helga Delaporte
  • Begründung:
    • angeblich wettbewerbswidrige Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist (1 Monat und 14 Tage) 
    • unlautere Angaben zum Vertragsschluss
    • fehlerhafte AGB-Klausel
    • unlautere Angaben zur Gewährleistung (Mängelrüge)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich sich widersprechenden Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist abgemahnt.

Der Händler benenne die Widerrufsfrist einmal mit „Frist 1 Monat“ und an anderer Stelle mit „14 Tage“.

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Abmahnung IDO Verband: Versicherter Versand, Textilkennzeichnung & Speicherung des Vertragstextes

Der IDO-Verband hat einen ebay-Händler wegen mehrerer wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • unlautere Angaben zum Transportrisiko und dem Gefahrübergang (versicherter Versand)
    • fehlende Angaben zu den in den Produkten verwendeten Textilfasern
    • fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Irreführung mit der Formulierung „versicherter Versand“

Ein Online-Händler, der über die Handelsplattform ebay Dekroationsartikel verkauft wurde wegen angeblich unlauterer Angaben zum Versand abgemahnt.

Der Händler mache irreführende Angaben mit der Formulierung „versichertes Paket“.

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Abmahnung Ananda GmbH

 

Die Firma Ananda GmbH hat eine ebay-Händlerin wegen angeblich unlauterer Werbeaussagen abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Ananda GmbH
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Leder Kroko“ in der Artikelüberschrift, obwohl die Produkte (Handytaschen) aus Kunstleder seien.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Kleine Anfrage: Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln

Der Verkauf von Lebensmitteln mit ungeprüften Aussagen zur Förderung der Gesundheit ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/1161) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Darin beziehen sich die Grünen auf die sogenannte Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, wonach gesundheitsbezogene Angaben seit dem Jahr 2007 nur gemacht werden dürfen, wenn der behauptete physiologische Nutzen nachgewiesen ist.

Die Grünen fordern von der Bundesregierung eine Einschätzung darüber, ob die Verordnung den Verbraucherschutz gewährleistet, obwohl die Festlegung sogenannter Nährwertprofile noch ausstehe, die Voraussetzung für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben seien.

Quelle: PM Deutscher Bundestag

Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Leder“

Ein Ebay-Händler, der über den Marktplatz Handytaschen vertreibt wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Der Händler mache irreführende Angaben über die Materialbeschaffenheit der Handytaschen und handele damit wettbewerbswidrig.

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Abmahnung Tahsin Kaval

Herr Tahsin Kaval hat einen Mitbewerber wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Impressum abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Tahsin Kaval
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten beim Vertrieb von Erotikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 2.500 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.