Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

1
Abmahnung Webshop: Rücksendekosten, Vertragssprache und Widerrufsfrist
2
Links der Woche: E-Identifikation vs. Datenklau, Kein Plan aber Big Brother im Haus, Energiewende & Apples Reparaturen
3
Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies
4
Widerrufsbelehrung 2014 bei Widerruf: Hinsendekosten und Rücksendekosten
5
Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR
6
Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay
7
Links der Woche: Kim Dotcom, Oculus, Amazon, Jugendschutz & NSA Skandal
8
Abmahnrisiko: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist bei eBay
9
OLG München: Irreführung durch Alters- und Traditionswerbung
10
FAQ: Neuen Muster-Widerrufsformular ab dem 13.06.2014
11
Abmahnung Sammelstelle: Wellnexx4you UG
12
Links der Woche: Paypals Börsengang, Fernmeldeaufklärung unter der Lupe, Security-Check für SMB
13
Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreisangabe bei Gewürzen
14
Unternehmer und Verbraucher: Rückgewährpflichten im Falle des Widerrufs
15
Abmahnung ebay: Fehlende Angabe des Grundpreises bei Gewürzen

Abmahnung Webshop: Rücksendekosten, Vertragssprache und Widerrufsfrist

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen mehrerer angeblich fehlerhafter Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Die abmahnende Firma bemängelt angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten, der Vertragssprache und der Widerrufsfrist.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: E-Identifikation vs. Datenklau, Kein Plan aber Big Brother im Haus, Energiewende & Apples Reparaturen

 Wenn Vorgaben zur E-Identifikation verabschiedet und gleichzeitig 18 Millionen E-Mail Passwörter geklaut werden, beim Breitbandausbau keiner einen Plan hat und dann auch noch vor dem Smart Home gewarnt wird, Oköstrom-Rabatte verloren gehen und Apple Reparaturen erschwert, dann können all diese Infos nur eines Bedeuten: Zeit für unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 14  (31.03. – 04.04.2014):  

  • 😐 EU-Parlament: Verabschiedet einheitliche Vorgaben zur E-Identifikationmehr…
  • 🙁 Erneuter Datenklau: 18 Millionen E-Mail-Passwörter aufgetauchtmehr…
  • 😉 Breitbandausbau: „Keiner hat einen Plan, aber alle machen mit“, mehr…
  • 🙁 Smart Home: Datenschützer warnt vor Big Brother im Haus, mehr…
  • 😐 Energiewende: Hunderte Unternehmen werden Ökostrom-Rabatte verlierenmehr…
  • 🙁 Dienstleister: Apple macht Reparaturen absichtlich schwermehr…

Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies

Muss der Betreiber einer Webseite ab sofort die Nutzer über die Verwendung von Cookies informieren und gleich beim Aufrufen der Webseite deren ausdrückliche Einverständnis einholen?

So steht es zumindest in der sog. Cookie-Richtlinie, die die EU in Deutschland bereits als geltendes deutsches Recht ansieht, obwohl deren Vorgaben offiziell noch gar nicht ins deutsche Recht umgesetzt worden sind. Wie ist nun die Rechtslage? Was sollten Betreiber von Webseiten deshalb beachten? Die IT-Recht Kanzlei stellt die Lage dar und gibt Tipps für die Praxis.

Inhalt
I. Cookies nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer?
II. Die Vorgaben aus der Cookie-Richtlinie
III. Die aktuelle Rechtslage zu Cookies in Deutschland
IV. Wie sollen sich Betreiber von Webseiten in der Praxis verhalten?
V. Fazit

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Widerrufsbelehrung 2014 bei Widerruf: Hinsendekosten und Rücksendekosten

Streitigkeiten mit Verbrauchern betreffend der Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts sind nach unserer Erfahrung ein leidiges Thema im Alltag von Ecommerce-Händlern.

Zum aktuellen, noch bis 12.06.2014 geltenden Recht haben wir bereits einen umfangreichen Leitfaden erstellt, der die in der Praxis auftretenden Szenarien umfassend abhandelt. Mit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 in deutsches Recht bleibt jedoch auch in diesem Bereich kein Stein auf dem anderen. Einleitung

Ab dem 13.06.2014 werden sich mit Geltung des neuen Verbraucherrechts im Bereich der Tragung der Hin- und Rücksendekosten beim Widerruf von Fernabsatzverträgen umfangreiche Änderungen ergeben. Die nachfolgende, aktualisierte Version unseres Leitfadens soll insbesondere den Händlern eine Hilfestellung bieten, auch künftig rechtssicher mit der Problematik der Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten nach Widerruf des Verbrauchers umzugehen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Schilderung die Rechtslage betrifft, die ab dem 13.06.2014 gelten wird, soweit auf die neue, künftige Rechtslage Bezug genommen wird. Bis zum diesem Stichtag gilt weiterhin das alte Recht (vgl. dazu die bisherige Fassung unseres Leitfadens, die oben verlinkt ist.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR zur Kenntnis gebracht.

Die Firma M & S Vertriebsservice GbR bemängelt in dieser Abmahnung, die an einen ebay-Händler gerichtet ist, angeblich fehlerhafte Angaben in den AGB und der Widerrufsbelehrung sowie angeblich irreführende Werbung mit dem GS-Zeichen.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay

Die IT-Recht Kanzlei bietet allen Nutzern ihrer Kanzleihomepage einen sinnvollen Service in Sachen Urheberrecht an : Auf der Kanzleiseite wird ein tool zur Verfügung gestellt, das es ebay-Händlern ermöglicht schnell und kostenlos festzustellen, ob deren Bilder von Dritten auf der Plattform berechtigt oder unberechtigt verwendet werden – in einem Quickcheck werden nach Eingabe des eigenen ebay-Namens unmittelbar die jeweiligen Bild-Treffer angezeigt – und das natürlich kostenlos.

Wir empfehlen: Einfach mal ausprobieren…..

Urheberrechtsverletzungen an Bildmaterial im Internet sind ein Dauerbrenner – zu verlockend ist das copy&paste-Verfahren und zu aufwendig und zeitintensiv ist die Herstellung eigenen Bildmaterials. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass die Rechteinhaber, die sich die Mühen der Bildherstellung angetan haben, Rechtsverletzungen gezielt verfolgen und somit die unberechtigte Nutzung ihrer Bilder durch Dritte unterbinden wollen. Aber auch das ist mit Arbeit verbunden: Denn zunächst muss das Internet regelmäßig händisch mühsam nach Rechtsverletzungen durchkämmt werden – und das letztlich dauerhaft. Umso angenehmer ist es dann, wenn die Technik hier Unterstützung bringt:

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Links der Woche: Kim Dotcom, Oculus, Amazon, Jugendschutz & NSA Skandal

 

Kim Ditcom wird Politiker, Stillstand kann Fortschritt sein, Oculus hat gemischte Gefühle und Amazon ist weiterhin ablehnend.

Da war wie ganz schön was los diese Woche, wie unsere Links der Woche zeigen.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 13  (24.03. – 28.03.2014):  

  • 😐 Kim Dotcom: Gründet Partei für mehr Internet-Freiheit in NeuseelandDetails
  • 😐 Kommentar: Stillstand als Fortschritt beim JugendmedienschutzDetails
  • 🙁 Amazon: Lehnt Tarifgespräche mit Verdi weiter ab, Details
  • 😐 Oculus: Gemischte Gefühle nach der Facebook-Übernahme, Details
  • 🙂 Otto Group: Legt im Online-Handel kräftig zuDetails
  • 🙁 NSA-Skandal: Putin schwerer zu überwachen als MerkelDetails

Abmahnrisiko: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist bei eBay

Wer als Online-Händler Waren auf der Verkaufsplattform eBay zum Kauf anbietet, ist verpflichtet, über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Hierbei gilt, dass der Verbraucher die Informationen betreffend das Widerrufsrecht „klar und verständlich“ gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB  i.V.m. § 312c Abs. 1 BGB  mitzuteilen hat.

Leider schleichen sich auf der Plattform eBay immer wieder Fehler bei der Angabe zur Widerrufsfristlänge ein, weshalb betroffene Online-Händler unlauter handeln und wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können.
Online-Händler müssen die Verbraucher auf das diesen zustehende Widerrufsrecht gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB  i.V.m. § 312c Abs. 1 BGB  informieren.

Hierfür bietet es sich an, dass in der Artikelbeschreibung die Widerrufsbelehrung platziert wird, da Online-Händler auf der Plattform eBay im Rahmen des Bestellvorgangs keinerlei Informationen mehr mitteilen können. Auf der Verkaufsplattform eBay ist es für Online-Händler zudem möglich, dass in der jeweiligen Artikelbeschreibung im vorgesehenen Textfeld „Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben“ das gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung abgelegt wird:

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

OLG München: Irreführung durch Alters- und Traditionswerbung

Unternehmen, die eine lange Firmengeschichte vorweisen können, nutzen diese in der Regel werbewirksam, um potentiellen Kunden den Eindruck besonderer Qualität, Solidität und Erfahrung auf dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet zu vermitteln und sich so von Mitbewerbern abzuheben.

Zum einen wird auf die Tradition vermehrt in den „Über uns“-Rubriken im Rahmen des firmeneigenen Online-Auftritts verwiesen, zum anderen ist es Usus, das lang zurückdatierte Gründungsjahr in das Logo des Gewerbes zu integrieren und es so jederzeit sicht- und erkennbar zu machen.

Mit Urteil 07.11.2013 hat das OLG München entschieden, dass die Werbung mit objektiv unrichtigen Angaben zu einer vermeintlichen Tradition eine Irreführung und somit eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt.

Die Entscheidungsfindung des Gerichts

Dem Urteil des OLG lag ein Sachverhalt zugrunde, in welchem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen die Degussa GmbH, ein bundesweit…

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

 

FAQ: Neuen Muster-Widerrufsformular ab dem 13.06.2014

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten.

Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet.

Inhalt der FAQ

  1. Was ist der Sinn des neuen Widerrufsformulars?
  2. Kann ich den Widerruf eines Verbrauchers zurückweisen, wenn er künftig nicht das Widerrufsformular verwendet?
  3. Muss ich das Widerrufsformular den Verbrauchern überhaupt zur Verfügung stellen?
  4. Wann muss das Widerrufsformular dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden?
  5. Muss das Widerrufsformular bereits online für den Verbraucher ausfüllbar und absendbar sein?
  6. Welchen Vorteil hat der Webshop-Betreiber, wenn er das Widerrufsformular online für Verbraucher bereitstellt?
  7. Welchen Vorteil hat ein Verbraucher, wenn er für den Widerruf das online bereitgestellte Widerrufsformular verwendet?
  8. Wo sollte das Widerrufsformular am besten auf meiner Shop-Präsenz platziert werden? Mehr erfahren

Abmahnung Sammelstelle: Wellnexx4you UG

Für unsere Abmahnung-Sammelstelle haben wir Kenntnis von einer Abmahnung der Firma Wellnexx4you UG Kenntnis genommen.

Die Firma Wellnexx4you UG rügt in der Abmahnung Verstöße gegen Informations- und Belehrungspflichten.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: Paypals Börsengang, Fernmeldeaufklärung unter der Lupe, Security-Check für SMB

Paypal „muss“ an die Börse, die Musikbranche atmet auf, Symantec feuert seinen Chef und die Bundesdatenschützerin prüft die Fernmeldeaufklärung – in unseren Links der Woche ist wieder einiges geboten.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 12  (17.03. – 21.03.2014):  

  • 🙁 IT-Sicherheitsfirma Symantec: Feuert den ChefDetails
  • 😐 eBay-Großaktionär Icahn: Verlangt nun Börsengang von PayPalDetails
  • 😐 Startup-Camp: Gründer zwischen Mindestlohn und Anti-Ich-ing, Details
  • 😐 Bundesdatenschützerin: Prüft Fernmeldeaufklärung der Bundeswehr, Details
  • 🙂 Security-Check: Für kleine und mittlere UnternehmenDetails
  • 🙂 Neue Online-Dienste: Lassen Musikbranche aufatmen, Details

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreisangabe bei Gewürzen

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Online-Händler, der über ebay Gewürze verkauft wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: fehlende Grundpreisangabe beim Verkauf von Gewürzen und Salzen in Fertigpackungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Unternehmer und Verbraucher: Rückgewährpflichten im Falle des Widerrufs

Das deutsche Recht sieht für den Handel im Fernabsatz ein generelles Widerrufsrecht des Verbrauchers innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vor. Dieses lässt ein Rückgewährschuldverhältnis entstehen, in welchem die empfangenen Leistungen jeweils an die andere Partei wieder herausgegeben werden müssen. So ist der Unternehmer verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuzahlen, wohingegen der Verbraucher die erhaltene Ware zurückgeben muss.

Bisher sah das Gesetz im Widerrufsrecht unmittelbar jedoch weder eine ausdrückliche zeitliche Begrenzung für die Rückgewähr auf beiden Seiten vor, noch war geregelt, wenn die Rückleistungspflicht zuerst traf.  Zum 22.11.2011 jedoch wurde die EU-Richtlinie über die Rechte des Verbrauchers (2011/83/EU) verkündet, deren Umsetzung in Deutschland zum 13.06.2014 in Kraft tritt und hinsichtlich des „wie“ und „wann“ der Rückführung von Leistungen im Falle des Widerrufs klare Vorgaben macht.

In diesem Beitrag wird die derzeitige Rechtslage den neuen Regelungen vergleichend gegenübergestellt.

Die gesetzliche Status Quo und seine Probleme

In der aktuellen Fassung des Widerrufsrechts sind sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher gehalten, die empfangen Leistung bei Widerruf durch den Verbraucher „Zug-um-Zug“ zurück zu gewähren.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung ebay: Fehlende Angabe des Grundpreises bei Gewürzen

Ein Online-Händler, der über ebay Gewürze und Salze vertreibt wurde wegen der angeblich fehlender Grundpreisangabe abgemahnt.

Der Händler verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.