Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

1
OLG: Angebotsbegriff nach §5a Abs. 3 UWG und Anforderungen an Zeitungswerbung
2
Abmahnung Wellnexx4you: Fehlende Grundpreisangabe
3
Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Irreführende Werbung „Testsieger“
4
Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe bei Wellnessartikeln
5
Abmahnung Yatego: Unlautere Werbung „Testsieger“
6
Links der Woche: Digitale Daten, Amazon Verlagsprogramm, Haushaltsabgabe & 25 Jahre WWW
7
Folgenreich: Gewerbeuntersagung nach Alkoholabgabe an Jugendliche
8
Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Gesundheitsbezogene Angaben bei Schnaps
9
Abmahnung Internetshop: Wirkungsversprechen bei Spirituosen
10
Abmahnung Gregor Dippacher: Widersprüchliche Widerrufsfristen
11
Abmahnung ebay: Unterschiedliche Widerrufsfristen
12
Ist die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr wettbewerbswidrig ?
13
Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Wirkungsversprechen bei Wein
14
Abmahnung Webshop: Wirkungsversprechen bei Wein
15
Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Grundpreisangabe

OLG: Angebotsbegriff nach §5a Abs. 3 UWG und Anforderungen an Zeitungswerbung

Gerade in Tageszeitungen setzen Händler und Veranstalter Werbung gezielt ein, um ein breites Publikum anzusprechen und auf ihre jeweiligen Produkte, Dienstleistungen und besondere zeitlich begrenzte Konditionen in einer ausgewiesenen Fläche optisch hinzuweisen.

Mit Urteil vom 03.07.2013 (Az. 6 U 28/12) hat das OLG Schleswig festgelegt, unter welchen Voraussetzung die Werbung in Zeitungen dem Angebotsbegriff nach §5a Abs. 3 UWG  entspricht und bei Vorenthaltung der dort normierten Informationen über die Anschrift und Identität des Werbenden unzulässig ist.

Das Angebot im Sinne des §5a Abs. 3 UWG

Nach § 5a Abs. 2 UWG  handelt unlauter, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall wesentlich ist.

Nach §5a Abs. 3 UWG  wird die Wesentlichkeit dann, wenn Waren oder Dienstleistung derart angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, für verschiedene Kriterien des Angebotes wie z.B. für Zahlungs- und Lieferbedingungen, aber auch für die Identität und postalische Anschrift des Unternehmers grundsätzlich angenommen. Werden diese wesentlichen Informationen indes vorenthalten, liegt eine unlautere Irreführung der Verbraucher vor.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Wellnexx4you: Fehlende Grundpreisangabe

Die Firma Wellnexx4you, Michaela Hartmann, hat einen Mitbewerber wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Wellnexx4you, Michaela Hartmann
  • Begründung: fehlende Grundpreisangabe bei Wellnessartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 10.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln: Irreführende Werbung „Testsieger“

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Yatego-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: unlautere Werbung mit dem Begriff “Testsieger”
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Yatego
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe bei Wellnessartikeln

Ein Onlinehändler der über seinen Webshop Wellnessartikel verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung, dass die Angabe des Grundpreises in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Grundpreis fehle.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Yatego: Unlautere Werbung „Testsieger“

Ein Onlinehändler der über die Handelsplattform Yatego Kopfkissen verkauft wurde wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung die Werbeaussage „Testsieger“.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: Digitale Daten, Amazon Verlagsprogramm, Haushaltsabgabe & 25 Jahre WWW

 

Schutz digitaler Daten vs. Haushaltsabgabe, Amazons deutsches Verlagsprogramm, 25 Jahre WWW und Deutschlands Abschneiden bei den erneuerbaren Energien.

Bunt gemischt wie fast immer sind auch diese Woche unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 11  (10.03. – 14.03.2014):  

  • 🙂 Verbraucherzentralen und Grüne: Für besseren Schutz digitaler DatenDetails
  • 😐 Haushaltsabgabe: Könnte ARD und ZDF 3 Milliarden Euro mehr bringenDetails
  • 🙂 Amazon: Eröffnet deutsches Verlagsprogramm, Details
  • 😉 25 Jahre WWW: Vage, aufregend und sehr ansteckend, Details
  • 🙂 Kodak: Bekommt neuen Chef nach überstandener InsolvenzDetails
  • 🙁 EU-Statistik: Deutschland schneidet bei erneuerbaren Energien schlecht abDetails

Folgenreich: Gewerbeuntersagung nach Alkoholabgabe an Jugendliche

Wer entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer umfassenden Gewerbeuntersagung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich entschieden.

Der Kläger betrieb seit Juli 2007 einen Einzelhandel („Spätkauf“), insbesondere mit Getränken, sowie ein Internetcafe. Hierfür war er im Besitz einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Nachdem Eltern im Sommer 2012 angezeigt hatten, dass im Geschäft des Klägers Alkohol an ihre minderjährigen Kinder verkauft worden war, widerrief das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin die Gaststättenerlaubnis des Klägers; ferner untersagte die Behörde u.a. jede gewerbliche Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken, das Bereitstellen von Internetanschlüssen als Informationsmedium ohne Spielmöglichkeiten sowie den Verkauf von Snacks, Zeitungen und Zeitschriften. Mit der hiergegen gerichteten Klage machte der Kläger geltend, er selbst habe nicht Jugendlichen Alkohol verkauft; zudem hätten manche Jugendliche deutlich älter ausgesehen. 17- und 18-Jährige könne man häufig nicht voneinander unterscheiden.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Gesundheitsbezogene Angaben bei Schnaps

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen angeblich unlauterer gesundheitsbezogener Angaben im Zusammenhang mit dem Verkauf von Spirituosen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere gesundheitsbezogene Angaben (Ein Schnaps sei „mild und bekömmlich“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Internetshop: Wirkungsversprechen bei Spirituosen

Ein Webshop-Betreiber, der über seine Online-Präsenz Spirituosen verkauft wurde wegen angeblich nicht erlaubter gesundheitsbezogener Angaben abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung, dass ein Schnaps „mild und bekömmlich“ sei.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Gregor Dippacher: Widersprüchliche Widerrufsfristen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Gregor Dippacher wegen angeblich irreführender Werbung mit Widerrufsfristen auf ebay vorgelegt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Volker Jakob, Rechtsanwalt
  • Abmahner: Gregor Dippacher
  • Begründung: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist (1 Monat und 14 Tage)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Unterschiedliche Widerrufsfristen

Ein Online-Händler, der über ebay Grills und Zubehör verkauft wurde wegen angeblich widersprüchlicher Angaben zur Widerrufsrist abgemahnt.

Gerügt wird, dass der Händler mit einer 1-monatigen Widerrufsfrist wirbt, tatsächlich aber nur 14 Tage gewährt.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Ist die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr wettbewerbswidrig ?

Der Verkauf von B-Waren im elektronischen Geschäftsverkehr stellt sowohl für Online-Händler als auch für Verbraucher ein lukratives Geschäft dar. Über den Versandhandel sind erstere nämlich befähigt, ihre Waren zweiter Wahl wie z.B. Restposten, Artikel mit fehlender oder beschädigter Verpackung, Vorführware und eigene Versandretouren an Verbraucher abzusetzen. Letztere erhalten die Ware im Gegenzug zu einem besonders günstigen Preis.

Mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. I-4 U 102/13) hat das OLG Hamm nun entschieden, dass beim Verkauf dieser B-Ware gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gelten muss diese nicht – wie bei Gebrauchtwaren- auf 1 Jahr reduziert werden kann.

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen im Überblick

Grundsätzlich kann der Verbraucher die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers (Gewährleistung) binnen 2 Jahren ab erhalt der Ware in Anspruch nehmen, §438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB.

Diese Frist kann nach §475 Abs. 2 BGB  in den AGB des Verkäufers nicht wirksam abbedungen oder verkürzt werden. Eine Ausnahme sieht das Gesetz an gleicher Stelle lediglich beim Verkauf von Gebrauchtwaren vor, für den eine Verkürzung des Gewährleistungszeitraums auf 1 Jahr möglich ist.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

 

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Wirkungsversprechen bei Wein

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen angeblich unlauterem Wirkungsvesprechen beim Verkauf von Wein zur Kenntnis gebracht.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Wirkungsversprechen beim Verkauf von Wein („bekömmlich“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Wirkungsversprechen bei Wein

Ein Online-Händler, der über einen eigenen Webshop Wein verkauft wurde wegen angeblich unzulässiger Wirkungsversprechen abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung die fehlende und damit wettbewerbswidrige Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Kohlpaintner GmbH: Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kohlpaintner GmbH wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises vor.

Beanstandet wird, dass beim Verkauf von Kabeln nach Länge die Angabe des Grundpreises fehlen würde.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kohlpaintner GmbH
  • Begründung: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Kabeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.