Abmahnungs-Hotline

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für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Kabeln
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Abmahnung IDO Verband auf ebay: Speicherung des Vertragstextes
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Abmahnung ebay Wettbewerbsrecht: Speicherung des Vertragstextes
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Ab heute gültig: Neue Ebay-AGB
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Abmahnung des IDO Verbands: Speicherung Vertragstext
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Abmahnung ebay: Vertragstext-Speicherung
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Links der Woche: Italienische Schnüffelsoftware, Guardian überlebt, Steve Ballmer bedauert und Rewe-Chef sieht Bazillus
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Urteil: Mailadresse im Impressum zwingend angeben
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Kopierschutz auf Quatsch? Urheberrechtlicher Schutz von Sendungsformaten abgelehnt
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2014
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Diätisch ? Rotbäckchen-Säfte „immunstark“ und „knochenstark“
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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: IDO Verband
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ebay Abmahnung: Alte Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Privatkopien, barrierefreie Webseiten, Online-Identitäten auf dem Schwarzmarkt & Jugendschutz
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Abmahnung Astragon Software GmbH: Urheberrechtsverletzung am Landwirtschaftssimulator

Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Kabeln

Ein Online-Händler, der über ebay Kabel nach Länge verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung die fehlende und damit wettbewerbswidrige Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung IDO Verband auf ebay: Speicherung des Vertragstextes

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung, die der IDO Verband gegenüber einem ebay-Händler ausgesprochen hat vorgelegt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich unvollständige Angabe zur Speicherung des Vertragstextes (Speichert der Händler diesen selbst ? Ist dieser dem Kunden später zugänglich ?)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay Wettbewerbsrecht: Speicherung des Vertragstextes

Ein Online-Händler, der über ebay Möbel und Dekorationsartikel verkauft wurde wegen angeblich unvollständiger Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Gerügt wird, dass aus den AGB nicht hervorgeht, ob der Unternehmer den Vertragstext selber speichert und ob dieser dem Kunden später zugänglich ist.

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Ab heute gültig: Neue Ebay-AGB

eBay hat wieder einmal seine Nutzungsbedingungen geändert. Am 12. März 2014 tritt eine neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der „Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten“ (Datenschutzerklärung) in Kraft.

Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die AGB der einzelnen eBay-Händler, da eBay u. a. die Regelungen zum Vertragsschluss umformuliert hat. Die IT-Recht Kanzlei bietet die neuen eBay-AGB für nur 10 Euro / Monat an.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

eBay spricht heute auf Grund der wachsenden Bedeutung von mobilen Applikationen nicht mehr von der Nutzung von eBay-Webseiten sondern von der Nutzung von eBay-Diensten (Webseiten plus lokale und mobile Applikationen). Der frühere Ausdruck „Mitglied“ ist entfallen und durch den Begriff „Nutzer“ ersetzt worden. Die neuen AGB gelten wie bisher nur für die deutschsprachigen eBay-Webseiten ebay.de, ebay.at und ebay.ch. Schon bisher galten für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites detaillierte AGB, die nicht nur allgemeine Nutzungsbestimmungen der eBay-Websites sondern darüber hinaus auch das Zustandekommen von Verträgen des eBay-Händlers mit Kunden, vorvertragliche Pflichtangaben, Fälligkeit des Kaufpreises und Bestimmungen zum Preisauszeichnungsrecht regeln.

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Abmahnung des IDO Verbands: Speicherung Vertragstext

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben zur Speicherung des Vertragstextes vorgelegt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Pflichtangaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Vertragstext-Speicherung

Ein Online-Händler, der über ebay seine Waren vertreibt wurde wegen angeblich unzureichender Angaben zur Speicherung des Vertragstextes abgemahnt.

Gerügt werden angeblich fehlende Pflichtinformationen gemäß Art. 246 § 3 Nr.2 EGBGB.

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: Italienische Schnüffelsoftware, Guardian überlebt, Steve Ballmer bedauert und Rewe-Chef sieht Bazillus

 

Italienische Schnüffelsoftware ist unter Beschuss, während Steve Ballmer bedauert, der Guardian das Überleben sichert und der Rewe-Chef im Onlinehandel Krankheiten sieht. Dann wird noch eine Bitcoin Seite ausgeraubt und ebay führt Produktgalerien ein.

Da war ganz schön was los diese Woche, aber sehen Sie selbst in unseren Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 10  (03.03. – 07.03.2014):  

  • 🙁 Schnüffelsoftware aus Italien: Hacking Team unter BeschussDetails
  • 🙂 Guardian: Sichert Überleben der Zeitung mit Online-Millionendeal Details
  • 😉 Rewe-Chef über Online-Handel: „Das ist wie ein Bazillus“Details
  • 🙁 Weitere Bitcoin-Site: Macht nach „Bankraub“ dicht, Details
  • 😐 Steve Ballmer: Bedauert seine zehn letzten Microsoft-JahreDetails
  • 🙂 eBay: Goes PinterestDetails

Urteil: Mailadresse im Impressum zwingend angeben

Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.

Mit Urteil vom 07.05.2013 (Az.: 5 U 32/12) hat das Kammergericht Berlin nun jedoch entschieden, dass ein Kontaktformular die Angabe der Mailadresse im jeweiligen Impressum nicht ersetzt und die Vorenthaltung der elektronischen Adresse eine unlautere, wettbewerbswidrige Handlung gemäß §4 Nr. 11 UWG  in Verbindung mit §5 Abs. 1 Nr. 2 des Telemediengesetzes (TMG) darstellt.

Die Impressumspflicht nach §5 TMG

Der §5 des Telemediengesetzes normiert die unterschiedlichen Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung für Telemedien, die gegen Entgelt angeboten werden.

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Kopierschutz auf Quatsch? Urheberrechtlicher Schutz von Sendungsformaten abgelehnt

Der BGH hatte zu befinden, ob dem Konzept einer Fernsehshow, ein urheber oder -wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Nachahmung zukommt, BGH, Urteil vom 26.06.2003, Az. I ZR 176/01.

Es besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass aufwändige, kreative Konzepte, etwa von Fernsehshowformaten, von Mitbewerbern einfach kopiert und umgesetzt werden. Besonders negative Auswirkungen hat das für die Erfinder solcher Konzepte, die ihre Arbeit sodann auf dem entsprechenden Markt nicht mehr verkaufen können. Doch auch die Rechtsinhaber solcher Konzepte, zumeist Fernsehsender, können von dem Ideenklau betroffen sein. Die Nachahmer sparen sich dabei die Entwicklungskosten eigener Konzepte. Die eigentlichen Rechtsträger oder Erfinder gehen dabei finanziell leer aus. Alles rechtens, so der BGH in seiner Entscheidung, wenn dabei lediglich ein konzeptioneller Rahmen vorgegeben werde.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

 

Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Februar 2014 übermittelt wurden, wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Februar 2014:  

  1. fehlende Grundpreisangabe (ebay)
  2. Widerrufsbelehrung
  3. 40-Euro Kalusel
  4. Fristbeginn des Widerrufs
  5. irreführende Werbung
  6. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  7. fehlerhafte AGB
  8. gesundheitsbezogene Angaben
  9. Wirkungsversprechen
  10. Angaben zum Auslandsversand 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

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Diätisch ? Rotbäckchen-Säfte „immunstark“ und „knochenstark“

Die Säfte „Rotbäckchen immunstark“ und „knochenstark“ dürfen nicht als diätetische Lebensmittel verkauft werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig kürzlich entschieden.

Pressemitteilung des Gerichts:

„Lebensmittel dürfen zwar auch dann als diätetisch bezeichnet werden, wenn sie den besonderen Ernährungserfordernissen von Kindern entsprechen. Dies setzt aber voraus, dass das Lebensmittel für Kinder einen „besonderen Nutzen“ hat. Beim Saft „knochenstark“ ist das nach dem Urteil der Kammer nicht der Fall. Der Saft enthalte zwar Vitamin D, aber nur in geringen Mengen. Er verbessere die Vitamin-D-Versorgung daher nicht wesentlich.

Der Saft „immunstark“ ist kein diätetisches Lebensmittel, weil die Verbraucher nicht sicher feststellen können, für welche Zielgruppe er gedacht ist. Er enthalte zwar Zink und Vitamin C; diese Stoffe nähmen Kinder aber in aller Regel ausreichend mit der normalen Ernährung auf. Dass der Hersteller darauf hinweist, bei Kindern in besonderen Belastungssituationen bestehe ein erhöhter Bedarf, reicht nach dem Urteil der Kammer nicht aus: Welche Kinder damit gemeint sind, könnten die Verbraucher auf dem Etikett nicht sicher erkennen.

Gegen das Urteil kann die Klägerin beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen.“

(Aktenzeichen 5 A 45/12 und 5 A 46/12)

Zum rechtlichen Hintergrund: § 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Diät-Verordnung im Wortlaut:

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: IDO Verband

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Verbands wegen der angeblichen Verwendung von falschen Paragraphen in der Widerrufsbelehrung vorgelegt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblicher Einsatz einer „veralteten“ Widerrufsbelehrung beim Vertrieb von Parfum und Kosmetik. Dadurch seien falsche Paragraphen-Referenzen in Bezug auf die Widerrufsfrist entstanden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung: Alte Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Gerügt wird eine angeblich falsche Paragraphenreferenz in Bezug auf die Widerrufsfrist.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular „Schnelle Hilfe“ auf der rechten Seite und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Privatkopien, barrierefreie Webseiten, Online-Identitäten auf dem Schwarzmarkt & Jugendschutz

Wenn sich das EU-Parlament um barrierefreie Webseiten und den Ausbau der Urheberrechtsvergütung kümmert, 360 Millionen Online-Identitäten auf dem Schwarzmarkt auftauchen und Internet Provider ihre eigenen Vorgaben nicht umsetzen, dann, ja dann sind wieder unsere Links der Woche am Start.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 9  (24.02. – 28.02.2014):  

  • 😐 Privatkopien: EU-Parlament drängt auf Ausbau der UrheberrechtsvergütungDetails
  • 🙂 EU-Parlament: Fordert barrierefreie Webseiten im öffentlichen SektorDetails
  • 🙁 360 Millionen Online-Identitäten: Auf dem Schwarzmarkt entdeckt, Details
  • 🙁 Jugendschutz: Internet-Provider setzen Selbstverpflichtung unzureichend um, Details
  • 😉 Messaging: Neue Open-Source-Alternative zu WhatsApp und CoDetails
  • 🙂 Umfrage: Jeder Dritte deutsche WhatsApp-Nutzer erwägt andere DiensteDetails

Abmahnung Astragon Software GmbH: Urheberrechtsverletzung am Landwirtschaftssimulator

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Astragon Software GmbH wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an einer Simulationssoftware vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Astragon Software GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an der Software “Landwirtschaftssimulator 2013″ durch Verbreitung derselben in einem sog. P2P Netz (Filesharing)
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.