Abmahnungs-Hotline

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Abmahnung ebay: Widerrufsfrist, Auslandsversandkosten & Speicherung Vertragstext
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Abmahnung Finntrade GmbH: Herstellergarantie
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Abmahnung ebay: Mit voller Herstellergarantie
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Links der Woche: Urheberrechtsreform, Googles All-Inclusive, Cybercrime-Staatsanwaltschaften & LTE Drossel
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Preisempfehlung: Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Textilpflegeprodukten
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Abmahnung ebay: Angabe des Grundpreises bei Textilpflegeprodukten
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Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab dem 01.01.2014
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Die häufigsten Abmahngründe im November 2013
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Abmahnung Fred Zahn
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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Nenninhalt und Grundpreis
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Abmahnung eis.de GmbH: Grundpreisangabe
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Urheberrechtsschranken: Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers?
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Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe fehlt
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Links der Woche: Amazons Logistik, Paypal vs. Bargeld, Breitbandausbau und Einspeisegebühren

Abmahnung ebay: Widerrufsfrist, Auslandsversandkosten & Speicherung Vertragstext

Ein Online-Händler, der als Kleingewerbetreibender über die Handelsplattform ebay verkauft wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Widerrufsfrist und mehr abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Fristbeginn des Widerrufs
  • Angaben zu den Auslandsversandkosten
  • Angaben zur Speicherung des Vertragstextes

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Finntrade GmbH: Herstellergarantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Finntrade GmbH wegen angeblich irreführender Angaben zur Garantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Finntrade GmbH
  • Begründung: angeblich irreführende Angaben zur Garantie (“…mit voller Herstellergarantie”)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung ebay: Mit voller Herstellergarantie

Ein Händler, der über ebay insbesondere Kaffeevollautomaten verkauft wurde wegen angeblich irreführender Garantieangaben  abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • die Aussage ” mit voller Herstellergarantie”

 

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Links der Woche: Urheberrechtsreform, Googles All-Inclusive, Cybercrime-Staatsanwaltschaften & LTE Drossel

Wenn Google Musik streamt, die Telekom drosselt, Staatsanwaltschaften gefordert sind und China den Handel verbietet dann kann diese Konstellation nur eines bedeuten: Unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und einen besinnlichen 2. Advent wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 49  (02.12. – 06.12.2013):  

 

  • 😐 EU-Konsultation zur Urheberrechtsreform: Zukunft der Privatkopie? Copyright auf Links? mehr…
  • 🙂 „All-Inclusive“: Google streamt Musik jetzt auch in Deutschland, mehr…
  • 🙂 IT-Branchenverband: Fordert Cybercrime-Staatsanwaltschaften, mehr…
  • China: Verbietet Banken den Handel mit Bitcoins, mehr…
  • 😐 Verbraucherschützer: Mahnen Telekom wegen LTE-Drossel ab, mehr…
  • 😉 UPS: Erwägt Paket-Zustellung mit Mini-Drohnen, mehr…

Preisempfehlung: Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?

Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) ist es ein weit verbreitetes Werbemittel, um Kunden anzuziehen, denn es suggeriert dem Käufer, dass dieser es mit einem besonders günstigen Angebot zu tun hat.

Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit dieser Art von Werbung für Händler ist weitestgehend geklärt. Fraglich bleibt jedoch, ob auch ein Hersteller selbst, der gleichzeitig Händler ist, mit seiner eigenen UVP werben darf.

 

I. Grundvoraussetzungen für die Zulässigkeit von Werbung mit einer UVP
Die Werbung mit einer UVP basiert auf einer Gegenüberstellung des vom Händler verlangten (niedrigeren) Preises mit der UVP des Herstellers. Auf diese Weise deutet der direkte Vergleich mit der Herstellerempfehlung eine Preisgünstigkeit im Marktvergleich an.

Damit eine  derartige Werbung zulässig ist, muss sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers auch tatsächlich vorliegen. Unzulässig ist insbesondere die Werbung mit sog. Mondpreisen, die tatsächlich nie gefordert wurden.

 

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Textilpflegeprodukten

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben beim Verkauf von Textilpflegeprodukten vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe des Grundpreises (hier: Textilpflegeprodukte) 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Angabe des Grundpreises bei Textilpflegeprodukten

Ein Online-Händler, der über ebay Textilpflegeprodukte verkauft wurde wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Textilpflegeprodukten

 

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Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab dem 01.01.2014

Alle zwei Jahre wieder: Die EU Kommission hat die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge bekannt gegeben.

Ab dem 01. Januar 2014 sind für EU Vergaben folgende Werte maßgeblich:

  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge allgemein: 207.000 € (statt 200.000 €)
  • Für Bauaufträge: 5.186.000 € (statt 5.000.000 €)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sicherheits- und Verteidigungsbereich: 414.000 € (statt 400.000 €)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- und Energieversorgung und im Verkehrsbereich (Sektorenbereich): 414.00 € (statt 400.000 €)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundeseinrichtungen (die nicht im Sicherheits- oder Verteidigungsbereich liegen): 134.000 € (statt 130.000 €)

 

Eine Übersicht der aktuelle Schwellenwerte finden Sie auch unter:
https://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/rules/current/index_de.htm#maincontentSec2

Die häufigsten Abmahngründe im November 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat November 2013 vorgelegt wurden, haben wir ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats November 2013:

  

  1. Garantieangaben
  2. fehlende Grundpreisangabe
  3. Werbung mit Garantie
  4. Widerrufsbelehrung
  5. Markenrechtsverletzung
  6. Irreführende Werbung
  7. Bio-Zertifizierung
  8. Speicherung der IP-Adresse
  9. Textilkennzeichnung
  10. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

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Abmahnung Fred Zahn

Herr Fred Zahn hat den Betreiber eines Webshops wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises und des Nenninhalts abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Fred Zahn
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
    • angeblich fehlende Angabe des Nenninhalts bei Dosentomaten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000€

 

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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Nenninhalt und Grundpreis

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlender Angabe des Nenninhaltes und des Grundpreises abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises
  • fehlende Angabe des Nenninhalts bei Dosen Tomaten

 

 

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Abmahnung eis.de GmbH: Grundpreisangabe

Die Firma eis.de GmbH hat einen Webshopbetreiber wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: eis.de GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000€

 

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Urheberrechtsschranken: Nutzung ohne Zustimmung des Urhebers?

Das Internet ist ein riesiger Fundort für Texte, Bilder, Musik und andere Inhalte. Schnell wird das Ein oder Andere kopiert oder als Vorlage für eigene Arbeiten genutzt. Doch es dürfen auch elektronische Inhalte nicht einfach übernommen werden. Es drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, kann allerdings ausnahmsweise ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Nutzung erfolgen, wenn es sich um eine so genannte „Freie Benutzung“ handelt oder eine Urheberrechtsschranke vorliegt …

I. Urheberrechtsschranken
Grundsätzlich ist die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die entsprechenden Nutzungsrechte rechtswidrig. Es existieren jedoch Urheberrechtsschranken, bei deren Vorliegen eine eigentlich nicht genehmigte Nutzungshandlung gerechtfertigt sein kann. Sie finden sich in den §§ 44 a ff UrhG.

Im Bereich des Internets spielen vor allem folgende Schranken eine Rolle:

§ 44 a UrhG: Das Recht auf Erstellung vorübergehender Vervielfältigungshandlungen

§ 49 UrhG: Die Vervielfältigung und Verbreitung von Rundfunkkommentaren

§ 51 UrhG: Das Zitatrecht

Den ganzen Beitrag lesen (…) 

Abmahnung Webshop: Grundpreisangabe fehlt

Ein Online-Händler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises beim Endpreis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Drogerie-Artikeln

 

 

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Links der Woche: Amazons Logistik, Paypal vs. Bargeld, Breitbandausbau und Einspeisegebühren

 

Wenn Amazon ein neues Logistikzentrum eröffnet, sich gleichzeitig Kabel Deutschland und der Bayerische Rundfunk um Einspeisegebürens streiten, Paypal dem Bargeld zu Leibe rückt und Schwarz-Rot den Breitbandausbau zusammenstreicht, dann ist eindeutig Zeit für unsere Links der Woche. 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Advents-Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 48  (25.11. – 29.11.2013):  

 

  • 😐 Einspeisegebühren: Zweite Runde Kabel Deutschland gegen BR, mehr…
  • 😉 Amazon: Eröffnet Logistikzentrum bei Berlin, mehr…
  • 😐 Große Koalition: Plant neuen Anlauf für das Urheberrecht, mehr…
  • 🙁 Befragung: Handwerksbetriebe wiegen sich in falscher IT-Sicherheit, mehr…
  • 🙁 Schwarz-Rot: Streicht Milliarden für den Breitbandausbau, mehr…
  • 😐 PayPal: Rückt dem Bargeld zu Leibe, mehr…

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