Abmahnungs-Hotline

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Kontaktformular

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Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Art der Garantie
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Abmahnung ebay: Mit 3 Jahren Garantie
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Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014
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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung
6
Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis
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Leitfaden: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz
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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Alte Widerrufsbelehrung
9
Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 10 Jahre Garantie
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Abmahnung ebay: Alte Fassung der Widerrufsbelehrung
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Ebay Abmahnung: 10 Jahre Garantie
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Testsieger bei Olivenöl
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Abmahnung Ombio Ltd.
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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Garantieangaben „5 Jahre Garantie“
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Abmahnung ebay: Irreführung mit der Aussage „Testsieger“

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig

Nach den Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) haben Online-Händler bestimmte Informationen in ihrem Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereit zu halten. Gibt der Online-Händler in seinem Impressum eine Telefonnummer an, stellt sich die Frage, ob es ausreicht, wenn es sich hierbei um eine kostenpflichtige Mehrwertdienstrufnummer handelt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt (Urteil vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12), lesen Sie nachstehend mehr zu dieser Entscheidung.
 

 

1. Was war denn in der Sache passiert?
Ein Online-Händler vertrieb in seinem Online-Shop Fahrradzubehörteile. Auf der Online-Shopseite des Händlers war unter der Rubrik „Kontakt“ das Impressum des Online-Händlers veröffentlicht, hierbei verwies der Online-Händler auf seine E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular zur unmittelbaren Kontaktaufnahme für den Kunden wurde nicht bereitgestellt, vielmehr erfolgte lediglich eine Verlinkung auf das E-Mail-Programm des Online-Händlers.

Den ganzen Beitrag lesen […] 

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Art der Garantie

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat den nächsten eBay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Aussagen zur Art der gewährten Garantie abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: unlautere Werbung „mit 3 Jahren Garantie“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Mit 3 Jahren Garantie

Ein Händler, der über ebay Gästebetten verkauft wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Garantie abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • die Aussage “ mit 3 Jahren Garantie“

 

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Downloads: Widerrufsrecht kommt im Juni 2014

Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von Software, Apps, Videos, Musik und weiteren digitalen Inhalten im Internet, wenn das Produkt als Download oder Stream bereitgestellt wird – also nicht auf einem körperlichen Datenträger wie einer DVD geliefert wird.

Ab dem 13. Juni 2014 steht Verbrauchern jedoch auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings können Online-Händler das Widerrufsrecht durch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen ausschließen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Änderungen, die im Juni 2014 in Kraft treten werden.

I. Es kommt im Juni 2014: Das Widerrufsrecht bei Downloads
Musik und Videos bei iTunes, Software per Download direkt vom Hersteller, Hörbücher und Apps bei Smartphones – viele Geschäfte im Internet betreffen digitale Inhalte. Bislang steht den Verbrauchern beim Kauf solcher unkörperlicher digitaler Inhalte im Internet überhaupt kein Widerrufsrecht. Zwar sind Downloads & Co nicht durch eine ausdrückliche Regelung vom Widerrufsrecht ausgenommen. Allerdings fasst man Software, die nicht auf einem Datenträger wie etwa einer CD, CD-Rom, DVD oder Blue-Ray geliefert wird, unter den Begriff der „Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“ und bei denen deshalb gemäß § 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB (aktuelle Fassung) kein Widerrufsrecht besteht.

 Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ÖKO-TEST Verlag GmbH wegen angeblich unwahrer Werbeaussagen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-TEST Verlag GmbH
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Testergebnis, obwohl die beworbenen Produkte gar nicht geprüft und getestet worden sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 18.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis

Der Betreiber eines Webshops wurde wegen angeblich unwahrer Behauptungen in seiner Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung (die mit einem Testurteil beworbenen Produkte seien gar nicht getestet worden)

 

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Leitfaden: Rechtliche Fragen des Onlinehandels in der Schweiz

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben. Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen. Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften zum Fernabsatzrecht ist schwierig, da sich die Schweiz nicht dazu entschließen konnte, diese rechtliche Materie in einem einheitlichen Gesetz zu regeln.

Es wäre allerdings fahrlässig, im Rahmen von Onlinegeschäften von Deutschland in die Schweiz einfach die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden und darauf zu vertrauen, dass die deutschen Vorschriften zum Fernabsatzrecht , die im Prinzip strenger als schweizerisches Recht ausgestaltet ist, irgendwie auch auf die Schweiz passen. Dies stimmt in vielen Einzelheiten wie zum Beispiel im Preisauszeichnungsrecht nicht, wie im folgenden Überblick veranschaulicht werden soll. Übersehen wird von vielen deutschen Onlinehändlern, dass die Mehrheit der Schweizer Bürger zwar Hochdeutsch verstehen, aber es doch eine beträchtliche französischsprachige und eine kleinere italienischsprachige Minderheit in der Schweiz gibt. Wenn diese nicht deutschsprachige Minderheit in der Schweiz als Kunden angesprochen werden soll, wäre es dringend zu empfehlen, die Internetpräsenz zusätzlich auch in französischer und italienischer Sprache zu gestalten.

Den ganzen Beitrag lesen (…) 

Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Alte Widerrufsbelehrung

Die Kanzlei Sandhage hat im Auftrag der Firma Sanitaer-Versand Ltd einen ebay-Händler wegen der angeblichen Verwendung einer „veralteten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Sanitaer-Versand Ltd
  • Begründung: Die verwendetete Widerrufsbelehrung soll veraltet sein
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000 €

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 10 Jahre Garantie

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat wieder einen eBay-Händler wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Angaben zur Garantie („10 Jahre Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Alte Fassung der Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler, wurde wegen der angeblichen Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer alten Fassung der Widerrufsbelehrung

 

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Ebay Abmahnung: 10 Jahre Garantie

Ein Online-Händler, der über die Handelsplattform ebay Backformen verkauft wurde wegen angeblich unlauterer Garantieangaben abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Angaben zur Garantie („10 Jahre Garantie“) 

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Testsieger bei Olivenöl

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unlauterer Verwendung eines Testergebnisses vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Nutzung eines Bioöl-Testergebnisses durch die Formulierung „Testsieger“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Ombio Ltd.

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Ombio Ltd wegen angeblich fehlender Angaben von Grundpreisen beim Vertrieb von Speiseölen über die Handelsplattform ebay vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Ombio Ltd
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Grundpreisangaben
    • angeblich fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 16.000 €

 

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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Garantieangaben „5 Jahre Garantie“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine weitere Abmahnung der Firma Sanitaer-Versand Ltd wegen angeblich unlauterer Angaben zur Garantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Sanitaer-Versand Ltd
  • Begründung: angeblich unlautere Aussagen zur Garantie („5 Jahre Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 6.000 €

 

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Abmahnung ebay: Irreführung mit der Aussage „Testsieger“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Werbung mit einem Testergebnis durch die Aussage „Testsieger“

 

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