Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Speiseöl
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Abmahnung ebay: Garantieangaben bei Badmöbeln
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Links der Woche: Bundeskartellamt & E-Plus, LKA & getgoods.de, Onlinehandel und die Post, Paypals erster Kunde
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OLG Köln: Angabe des Prozentanteils eines Inhaltsstoffes bei „Quasi-Mono-Produkten“
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Achtung Wortwahl: AGB-Bestätigungstexte im Online-Shop
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 5 Jahre Garantie
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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Garantiebedingungen
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Abmahnung ebay: Fehlende Garantiebedingungen
9
Abmahnung eBay: 5 Jahre Garantie
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Manipulierte Kundenbewertungen sind unlauter
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Abmahnung IDO Verband: Preis je Mengeneinheit bei Kosmetikartikeln
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Abmahnung CAS-Discount GmbH
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Abmahnung IDO Verband: Preis je Mengeneinheit
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Abmahnung DayMen US: Verkauf von “Gorillapod”-Nachahmungen
15
Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Fehlender Preis je Mengeneinheit

Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Speiseöl

Ein ebay-Händler, der auf ebay Speiseöl verkauft wurde wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Speiseölen

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Garantieangaben bei Badmöbeln

Ein Online-Händler, der über die Handelsplattform ebay Badmöbel verkauft wurde wegen angeblich unvollständiger Angaben zur Garantie abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichende Angaben zur Garantie („5 Jahre Garantie“)

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Links der Woche: Bundeskartellamt & E-Plus, LKA & getgoods.de, Onlinehandel und die Post, Paypals erster Kunde

Wenn das Bundekartellamt prüft, das LKA durchsucht, der Onlinehandel die Post brummen lässt, Paypal seinen ersten Kunden findet und nach dem NSA-Skandal nun auch Yahoo verschlüsselt, dann, ja dann ist es höchste Zeit für unsere Links der Woche ;-).

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 47  (18.11. – 22.11.2013):  

 

  • 🙂 Bundeskartellamt: Will E-Plus-Übernahme durch Telefónica prüfen, mehr…
  • 😐 LKA: Wertet nach Durchsuchungen bei getgoods.de Daten aus, mehr…
  • 🙂 Werbung in Wikipedia: Wikimedia Foundation erteilt Wiki-PR Hausverbot, mehr…
  • 🙂 Onlinehandel: Lässt Paketgeschäft der Post brummen, mehr…
  • 🙂 PayPal: Findet ersten App-Kunden für mobile Zahlungslösung, mehr…
  • 😉 NSA-Skandal: Auch Yahoo verschlüsselt internen Datenverkehr, mehr…

OLG Köln: Angabe des Prozentanteils eines Inhaltsstoffes bei „Quasi-Mono-Produkten“

Viele, oftmals weniger bekannte Spezialgesetze können durch die Generalklausel des § 4 Nr. 11 UWG den Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts eröffnen. So hatte das OLG Köln darüber zu befinden, inwieweit die Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) Marktverhaltensregelungen darstellen und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gem. §§ 3 Abs. 1, 4, Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG von Mitbewerbern nach sich ziehen können.

Darüber hinaus gelangte das Gericht zur Ansicht, dass die Angabe des Prozentanteils eines besonders werblich hervorgehobenen Inhaltsstoffes zwingend anzugeben sei, auch wenn es sich bei dem betreffenden Lebensmittel um ein sog. „Quasi-Mono-Produkt“ handle. Lesen Sie mer zu dieser Entscheidung.

1. Was war passiert?

Der Vertreiber von „Sportlernahrung“ (Nahrungsergänzungsmitteln) verwies bei seinem Produkt „AAKG 1250 extreme mega carbs“, dessen Hauptbestandteil „Arginin Alpha-Ketoglutarat“ ist, auf der Produktverpackung auf mehrere Etiketten auf dessen Inhaltsstoffe (Supplements facts) hin. Auf der Vorderseite des Produkts war in hervorgehobener Weise zu lesen: „1250mg AAKG“, auf einem Seitenetikett „1 Kapsel…1250mg AAKG“.

a) Die Argumentation des Mitbewerbers
Der Mitbewerber argumentierte, dass beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere im Bereich der Sportnahrung, die Vorgaben der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) zu beachten wären.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Achtung Wortwahl: AGB-Bestätigungstexte im Online-Shop

In vielen Online-Shops finden sich im Bestellablauf Bestätigungstexte wie „Ich habe die AGB gelesen und zur Kenntnis genommen“ oder „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiere diese“. Häufig finden sich solche Texte im Zusammenhang mit einer Checkbox, die vom Kunden per Mausklick aktiviert werden muss, damit er den Bestellprozess fortsetzen kann. Was zunächst wie eine sinnvolle Beweiserleichterung für den Betreiber des Online-Shops aussieht könnte sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Risiko für diesen herausstellen.

 

 

Bestätigungstexte wie in den oben zitierten Beispielen, die vom Unternehmer für eine Vielzahl von Vertragsschlüssen vorformuliert sind dürften rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB einzuordnen sein. Gerade AGB, die gegenüber Verbrauchern zum Einsatz kommen, unterliegen jedoch einer strengen gesetzlichen Wirksamkeitskontrolle. In Bezug auf die vorgenannten Bestätigungstexte ist insbesondere das Klauselverbot des § 309 Ziff. 12 b) BGB problematisch. Danach ist eine Bestimmung unzulässig, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert, insbesondere indem er

a) diesem die Beweislast für Umstände auferlegt, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen, oder

b) den anderen Vertragsteil bestimmte Tatsachen bestätigen lässt.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 5 Jahre Garantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unvollständiger Angaben zur Garantie – bedingt durch die Formulierung „5 Jahre Garantie“ – vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich nicht ausreichende Angaben zur Garantie (-abwicklung) „5 Jahre Garantie“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Garantiebedingungen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Sanitaer-Versand Ltd wegen angeblich fehlender Angaben der Garantiebedingungen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Sanitaer-Versand Ltd
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Garantiebedingungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Fehlende Garantiebedingungen

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlenden Angaben der Garantiebedingungen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe der Garantieb3edingungen

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung eBay: 5 Jahre Garantie

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Ausgestaltung der Garantie abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unvollständige Angaben zur Garantie („5 Jahre Garantie“)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Manipulierte Kundenbewertungen sind unlauter

Gute Platzierungen in Rankings sowie positive Kundenbewertungen sind für Unternehmen goldwert. Folglich ist es lukrativ, negative Bewertungen möglichst zu unterdrücken oder sich einen hohen Ranking-Platz zu erkaufen.

Beides stellt jedoch irreführende Werbung dar und ist unlauter, denn die Nutzer gehen grundsätzlich von der Unverfälschtheit der Rankings aus. Im neunten Teil der Serie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“ nimmt sich die IT-Recht Kanzlei des Phänomens des Astroturfings – der gefälschten Kundenbewertungen – an.

 

 

9. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei – „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“:

 

Astroturfing – Manipulierte Kundenbewertungen sind unlauter

Die IT-Recht Kanzlei beantwortet diese und weitere Fragen zu Bewertungsportalen im Internet in einem ausführlichen Beitrag und in weiteren Beiträgen einer großen Serie zu Bewertungsportalen.

 

I. Unverfälschtheit von Bewertungen im Internet
Bewertungsportale und Meinungsforen im Internet erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Viele Verbraucher greifen vor dem Kauf neuer Produkte oder vor der Buchung eines Hotels auf die Erfahrungen anderer Verbraucher zurück. Insbesondere positive Bewertungen von Anbietern von Produkten und Dienstleistungen motivieren Kunden, die Leistungen der entsprechenden Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Andererseits schrecken einzelne besonders negative Bewertungen die Kunden ab.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung IDO Verband: Preis je Mengeneinheit bei Kosmetikartikeln

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Kosmetikartikeln vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis (hier: Kosmetikartikel) 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung CAS-Discount GmbH

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma CAS-Discount GmbH wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung der Firma CAS-Discount GmbH:

 

  • Abmahner: CAS-Discount GmbH
  • Begründung: Angeblich fehlende Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

  

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung IDO Verband: Preis je Mengeneinheit

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich fehlender Angabe von Preisen je Mengeneinheit (Grundpreis) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe der Preise je Mengeneinheit (Grundpreis) beim Verkauf von Produkten nach Volumen (hier: Imprägnierspray) 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung DayMen US: Verkauf von “Gorillapod”-Nachahmungen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma DayMen US wegen angeblich unlauterem Wettbewerb durch den Verkauf von Nachahmungen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Allen & Overy LLP
  • Abmahner: DayMen US
  • Begründung: Unlauteres Handeln durch den Vertrieb von Gorillapod-Nachahmungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 300.000 Euro

 

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Fehlender Preis je Mengeneinheit

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe der Preise je Mengeneinheit (Grundpreis) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Preise je Mengeneinheit beim Verkauf von Waren nach Volumen (Imprägnierspray) über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.