Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

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Kontaktformular

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Abmahnung Webshop: Fehlende Bio-Zertifizierung
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Links der Woche: Groupons rote Zahlen, Twitters Kursrausch, Erpressungs-Trojaner & ProSiebenSat1, bayerischer Datenschutz
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Leitfaden & Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
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Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen die PreisangabenVO
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Irreführende Leistungsversprechen: Wirkungsaussagen für Kinesio-Tapes
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OLG München: Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig
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Die häufigsten Abmahngründe im Oktober 2013
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Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse
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Abmahnung Internetshop: Speicherung von IP-Adressen
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Links der Woche: LinkedIn zieht, Dell geht von Börse, freundlicher Personalausweis, Adobe-Hack & Fachkräftemangel
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Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen
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Abmahnung Janine Zimmermann
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Abmahnung ebay: Unfreie Rücksendung
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Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises

Abmahnung Webshop: Fehlende Bio-Zertifizierung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlender Bio-Zertifizierung beim Vertrieb von biozertifizierten Spirituosen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblicher Verkauf von Bio-Spirituosen ohne entsprechende Zertifizierung

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Groupons rote Zahlen, Twitters Kursrausch, Erpressungs-Trojaner & ProSiebenSat1, bayerischer Datenschutz

Wenn Croupons rote Zahlen mit Twitters Kursrausch konkurrieren, Erpressungs-Trojaner mit Schlüsseldienst-Seiten arbeiten und der bayerische Datenschutz gegen ProSiebenSat1´s Wachstumsmarkt antritt, dann weiß der geneigte Leser, es ist wieder Zeit für unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 45  (04.11. – 08.11.2013):  

 

  • 🙁 Groupon: Kommt nicht aus den roten Zahlen, mehr…
  • 😉 Kursrausch: Twitter-Aktie könnte zu billig gewesen sein, mehr…
  • 🙁 Erpressungs-Trojaner: Jetzt mit Schlüsseldienst-Seiten, mehr…
  • 🙂 ProSiebenSat.1: Wachstumsmarkt Internet, mehr…
  • 😉 Google vs. NSA: „Fuck you – ab jetzt verschlüsseln wir“, mehr…
  • 😐 Datenschutz: Bayerische Landesregierung wirft sich in Positur, mehr…

Leitfaden & Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht.

Der Leitfaden erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch sind die dargestellten Meinungen und Lösungsansätze als allgemeinverbindlich zu verstehen. Wir möchten hierdurch vielmehr eine fachliche Diskussion zu den dargestellten Problemkreisen anregen und freuen uns auf entsprechendes Feedback aus dem Kreis unserer Leser.

Den ganzen Leitfaden lesen […] 

Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis. Dadurch Verstoß geen die PreisangabenVO 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

  Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Verstoß gegen die PreisangabenVO

Ein ebay Händler wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PreisangabenVO) abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verstoß gegen PreisangabenVO durch fehlende Angabe des Grundpreises

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Irreführende Leistungsversprechen: Wirkungsaussagen für Kinesio-Tapes

Das LG Konstanz hat am 08.07.2013 in der Rechtssache Az.: 9 O 26/13 entschieden, dass die Werbung für Kinesio-Tapes nach dem medizinprodukterechtlichen Vorschriften als irreführend zu werten sind, da die beworbenen Wirkungsaussagen nicht durch wissenschaftliche Studien belegt seien.

Des Weiteren urteilte das Gericht, dass wissenschaftliche Studien aus dem Bereich der medizinischen Forschung vor Gericht nur dann als Beweise verwertbar seien, wenn das diese in der Gerichtssprache deutsch verfasst sind, so dass das Gericht den Inhalt der Studien verstehen kann.

I. Sachverhalt
Ein Onlinehändler bot auf seiner Website Kinesio-Tapes zum Kauf an, des Weiteren bot der Händler Lernkurse für Kinesiologie-Tapings an, hierbei bewarb der Onlinehändler seine Leistungen mit den nachstehenden Wirkungsaussagen:

• Durch Kinesiologie Taping kann der Heilprozess von Verletzungen eine Schmerzlinderung (…) herbeigeführt werden
• Durch Kinesiologie Taping kann (…) eine Verbesserung der Belastbarkeit herbeigeführt werden
• Sie können mit Hilfe einer Tapeanlage ihre Schmerzen (…) lindern

 

Den ganzen Beitrag lesen (…)

OLG München: Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig

Im Online-Handel wird es aufgrund der stetig steigenden Zahl konkurrierender Anbieter immer wichtiger, die eigenen Produkte nicht nur hinsichtlich ihrer qualitativen Eigenschaften zu bewerben, sondern auch spezielle Vorzüge im Bereich der Kundenbetreuung und im Service anzupreisen.

Dabei wird oft auf sogenannte „Selbstverständlichkeiten“ zurückgegriffen, die scheinbare zusätzliche Dienste oder Gefälligkeiten des Anbieters verdeutlichen sollen, sich in Wirklichkeit aber aus allgemein verbindlichen gesetzlichen Regelungen ergeben und somit ohnehin von jedem Online-Händler zwingend zu beachten sind. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das Werben mit solchen Selbstverständlichkeiten aber nicht selten unzulässig.

In seiner Entscheidung vom 09.09.2013 statuierte das OLG München nun, dass die die Ausweisung eines Produkts mit der Selbstverständlichkeit „24 Monate Gewährleistung“ auf der Website eines Online-Händlers eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, wenn diese so hervorgehoben wird, dass sie aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers als Besonderheit des betreffenden Angebots aufgefasst werden muss.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Die häufigsten Abmahngründe im Oktober 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Oktober 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Oktober 2013:

  

  1. Garantieangaben
  2. Irreführende Werbung
  3. Widerrufsbelehrung
  4. fehlende Grundpreisangabe
  5. Markenrechtsverletzung
  6. Textilkennzeichnung
  7. Mehrwertsteuer-Ausweis
  8. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
  9. Rückgaberecht
  10. Widerrufsfrist

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse

Der IT-Recht Kanzlei München wurde wieder eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach wegen angeblicher Erfassung personenbezogener Daten durch einen Webshop-Betreiber ohne dass seine Einwilligung vorliegt zur Bearbeitung übergeben.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Jahn & Rug, Rechtsanwälte, Notar
  • Abmahner: Jan Weidenbach
  • Begründung:
    • angebliche Auswertung des Suchverhaltens ohne Einwilligung
    • angebliche Erfassung personenenbezogener Daten
    • angeblich fehlende Einwilligung zur Erfassung und Speicherung der IP-Adresse
  • Rechtlicher Bezug: Telemediengesetz
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Internetshop: Speicherung von IP-Adressen

Der Betreiber eines Online-Shops wurde wegen angeblicher  Erfassung der IP-Adresse eines Besuchers und Auswertung seines Suchverhaltens mitels Google Analytics ohne dessen Einwilligung abgemahnt.

 

Abgemahnt werden:

 

  • angebliche Erfassung und Speicherung der IP-Adresse eines Besuchers der Webseite ohne dessen Einwilligung
  • angebliche Erfassung weiterer personenbezogener Daten
  • angebliche Auswertung des Suchverhaltens mittels Google Analytics 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: LinkedIn zieht, Dell geht von Börse, freundlicher Personalausweis, Adobe-Hack & Fachkräftemangel

Eine kurze, aber dennoch arbeitsreiche Woche liegt fast hiner uns, vor dem verlängerten Wochenende gibt es aber noch unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 44  (28.10. – 31.10.2013):  

 

  • 🙂 Karriere-Netzwerk: LinkedIn zieht mehr Nutzer an, mehr…
  • 😐 Nach 25 Jahren: Dell verschwindet von der Börse, mehr…
  • 😉 PR-Handbuch: Neuer Personalausweis in freundlichem Licht, mehr…
  • 🙁 Adobe-Hack: Betrifft mindestens 38 Millionen Accounts, mehr…
  • 😐 Fachkräftemangel: IT-Spezialisten sind weiter gefragt, mehr…
  • 😉 Kartellstreit: EU-Kommission bittet Google-Konkurrenten um ihre Meinung, mehr…

Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.04.2013; Az. I ZR 180/12) hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Werbemaßnahmen seine Rechtsform angeben muss. Andernfalls droht ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG.

 

Was ist geschehen? – Der Sachverhalt
In einer Zeitungsbeilage wurden Elektronikprodukte beworben, ohne dass der werbende Einzelkaufmann auf seine Eigenschaft als eingetragener Kaufmann („e.K.“) hinwies. Im Fehlen dieses Rechtsformzusatzes sah der Kläger einen Verstoß gegen § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, da die Identität des Werbenden nicht deutlich würde.

Die einschlägige gesetzliche Regelung des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG lautet, wie folgt:

„Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben

 

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Abmahnung Janine Zimmermann

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Frau Janine Zimmermann wegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten durch die Formulierung „unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des Frau Janine Zimmermann:

 

  • Abmahner: Janine Zimmermann
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich unlautere Angaben zu Rücksendungen (unfreie Rücksendungen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Unfreie Rücksendung

Ein ebay Händler wurde wegen angeblich wettbewerbswidrigen Klauseln bezogen auf die Rücksendekosten abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten („unfreie Rücksendungen“)

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises

Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen“ wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt.

In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.

I. Das Problem
Die grundsätzliche Möglichkeit des Ausschlusses von Verbrauchern von den Angeboten eines Händlers steht außer Frage. Problematisch ist vielmehr das „Wie“ des Ausschlusses.

Die Rechtsprechung verlangt von Händlern, die den Erwerberkreis auf Gewerbetreibende beschränken, dass diese im Rahmen ihrer Angebote und der Abwicklung der Geschäfte alles ihnen Zumutbare unternehmen, um eine mögliche Verbraucherbeteiligung weitestgehend auszuschließen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.