Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit Preisreduzierung
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Abmahnung Amazon: Veraltete Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ProfiDog GbR: Werbung mit dem TÜV-Siegel
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Rücksendekosten und Rückgaberecht
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ebay Abmahnung: Irreführende Werbung mit dem TÜV-Siegel
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Abmahnung Onlineshop: Umtausch- und Rückgaberecht
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Nebenabreden & Gewährleistung
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Abmahnung Webshop: Unwirksame Vertragsklauseln
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ebay: Angebotsperre bei Schutzrechtsverletzung
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Links Der Woche: Amazons Fernsehbox, Google & Gestenerkennung, Gauck & Datenschutz, E-Book Leser
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Weinschorle: Winzerschorle nicht nur vom Winzer
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Belehrung nach alter „Batterieverordnung“: Nicht zwingend wettbewerbswidrig
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Die häufigsten Abmahngründe im September 2013
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Unlautere Werbung
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „Test gut“

Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit Preisreduzierung

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit einer Preisreduzierung abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Werbung mit Preisreduzierungen

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Amazon: Veraltete Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung vorgelegt, die ein Amazon-Händler wegen einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung erhalten hat.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer fehlerhaften, weil veralteten Widerrufsbelehrung 

 

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Abmahnung ProfiDog GbR: Werbung mit dem TÜV-Siegel

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ProfiDog GbR wegen angeblich unlauterer Werbung mit dem TÜV-Siegel vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Bartholome, Goosmann
  • Abmahner: ProfiDog GbR
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit dem TÜV-Siegel
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Rücksendekosten und Rückgaberecht

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unwirksamer Angaben zu den Rücksendekosten, dem Rückgberecht und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zu den Nebenabreden, in der Belehrung über das Umtausch- und Rückgaberecht, den Rücksendekosten und zum Gefahrübergang
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

  Mehr erfahren

ebay Abmahnung: Irreführende Werbung mit dem TÜV-Siegel

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit dem TÜV-Siegel abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Werbung mit dem TÜV-Siegel

 

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Abmahnung Onlineshop: Umtausch- und Rückgaberecht

Eine Webshop Betreiberin, die im Schwerpunkt Tee und Gewürze zum Verkauf anbietet wurde wegen angeblich unwirksamer Angaben zum Umtausch bzw. der Rückgabe abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Angaben zum Umtausch- und Rückgaberecht
  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten 
  • angeblich unwirksamer Ausschluss des Rückgaberechts
  • Angaben zum Gefahrübergang
  • Angaben zur Mängelrüge

 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Nebenabreden & Gewährleistung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unwirksamer Angaben zu den Nebenabreden, der Gewährleistung und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zu den Nebenabreden, in der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung und  zur Gewährleistung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Unwirksame Vertragsklauseln

Eine Webshop Betreiberin, die Kinderbekleidung und Handgemachtes zum Verkauf anbietet wurde wegen angeblich unwirksamer Vertragsklauseln abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Angaben zu den Nebenabreden 
  • fehlerhafte Angaben zur Widerrufs- oder Rückgabebelehrung 
  • unwirksame Angaben zur Gewährleistung 

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

ebay: Angebotsperre bei Schutzrechtsverletzung

Auf den ersten Blick ist es eine Mail wie jede andere. Doch nach dem Öffnen kommt der Schock. Denn mit der Mail teilt eBay mit, dass auf Verlangen einer anderen Person ein Angebot gesperrt wurde. Was nun? Viele reagieren gar nicht und verschenken so eine Menge Geld.

Mit dem VeRi-Programm gibt eBay den Inhabern von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten die Möglichkeit, sich gegen rechtsverletztende Angebote zu wehren. Entdeckt zum Beispiel ein Markenrechtsinhaber ein Angebot, in dem eine Fälschung seiner Ware verkauft wird, kann er ein Fax an eBay senden und um Sperrung bitten.

Da es mit der Sperrung jedoch noch nicht getan ist, teilt eBay dem Rechteinhaber auf Antrag auch die Kontaktdaten des „Gegners“ mit. Der Rechteinhaber weiß nun, gegenüber wem er seine Rechte geltend machen muss.

Den Originalbeitrag weiterlesen …

Links Der Woche: Amazons Fernsehbox, Google & Gestenerkennung, Gauck & Datenschutz, E-Book Leser

Nach dem Tag der deutschen Einheit sind wir uns einig, dass es Zeit für unsere Links der Woche ist.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 40  (30.09. – 04.10.2013):  

 

  • 😐 Zeitung: Amazon will mit Fernsehbox ins Weihnachtsgeschäft, mehr…
  • 🙂 Google: Kauft Technik für Gestenerkennung, mehr…
  • 🙂 Bundespräsident Gauck: Datenschutz so wichtig wie Umweltschutz, mehr…
  • 🙂 Freifunk: Berlin erwägt „Plan B“ für den Aufbau eines Gratis-WLAN, mehr…
  • 🙂 Umfrage: Jeder fünfte Deutsche liest E-Books, mehr…
  • 🙁 USA: Lassen deutschen Überwachungskritiker nicht einreisen, mehr…

Weinschorle: Winzerschorle nicht nur vom Winzer

Eine Weinschorle darf unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ vertrieben werden, auch wenn sie nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt worden ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Urteil vom 11. September 2013, Aktenzeichen: 8 A 10219/13.OVG).

Die Klägerin ist ein Einzelhandelsunternehmen. Sie vertreibt unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ eine von der beigeladenen Weinkellerei aus zugekauftem Wein und dem Wasser des eigenen Mineralbrunnens hergestellte Weinschorle. Das beklagte Land untersagte ihr dies mit der Begründung, die Bezeichnung „Winzerschorle“ sei irreführend. Die Angabe „Winzer“ dürfe nach europarechtlichen Bestimmungen nur für Wein verwendet werden, der ausschließlich aus in diesem Betrieb erzeugten Trauben stamme und vollständig in diesem Betrieb hergestellt worden sei. Da dies bei der Weinschorle hier nicht zutreffe, sei die Bezeichnung „Winzerschorle“ für den Verbraucher irreführend. Der gegen dieses Verkaufsverbot erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des Beklagten zurück.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Belehrung nach alter „Batterieverordnung“: Nicht zwingend wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm (Urt. v. 23.5.2013, 4 U 196/12) erkennt in § 18 BattG eine Markeverhaltensregelung zugunsten der Verbraucher. Auch verstoße derjenige gegen § 18 BattG, der in Zusammenhang mit dem Hinweis auf die Batterieentsorgung auf die alte Batterieverordnung statt auf das aktuell geltende BattG verweise.

Ja, bereits die Bezeichnung „Batterieverordnung“ sei irreführend, da diese Verordnung Ende 2009 vollständig durch das Batteriegesetz ersetzt worden ist. Warum sich der Abmahner dennoch nicht durchsetzen konnte, lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

 

Worum ging es?
Ein Online-Händler, der Elektronikzubehör und Batterien vertrieb, informierte auf seiner Internetpräsenz hinsichtlich der Entsorgung von Altbatterien. Er bezog sich dabei jedoch nicht auf das aktuell geltende Batteriegesetz, sondern auf die (bereits Ende 2009 abgelöste) „Batterieverordnung“ und deren allgemeine Grundsätze (Bl.11). Dort heißt es:

Den ganzen Beitrag lesen […]

Die häufigsten Abmahngründe im September 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat September 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats September 2013:

  

  1. Widerrufsbelehrung
  2. Irreführende Werbung
  3. 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
  4. Garantieangaben
  5. fehlende Grundpreisangabe
  6. IP-Adresse
  7. Rohstoffkennzeichnung
  8. Kosmetikverordnung
  9. Rückgaberecht
  10. EAR-Registrierung

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Unlautere Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Aussage „Test gut“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Testergebnis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

  Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „Test gut“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche unlautere Werbung mit der Aussage „Test gut“

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.