Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Gefahrübergang & Rückgaberecht
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unzureichender Angaben zum Rückgaberecht, dem Gefahrübergang und mehr vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zum Gerichtsstand, den Nebenabreden, dem Rückgaberecht, der Gewährleistung und dem Beginn der Widerrufsfrist)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),