Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

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Abmahnung Sammelstelle: „Testurteil sehr gut“
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Effektives Controlling für mehr Erfolg im E-Commerce
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Abmahnung Sammelstelle: BVH GmbH
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Abmahnung Sammelstelle: Fabian Gründel
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Abmahnung Sammelstelle: Etienne Wittig
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Links der Woche: Hacker auf Twitter, wer war online, Fachkräfte Balz, Tablets vor Notebooks
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Abmahnung Sammelstelle: Achmed Chaer
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Verwechsel mich nicht – Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
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Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler
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Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH: Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien
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Abmahnung ebay: Nicht autorisierter Online-Vertrieb
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Content-Klau im Internet Teil 7: Bearbeitung statt 1:1-Kopie
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Abmahnung Sammelstelle: Michael Graf
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Abmahnung Sammelstelle, IDO Verband: 40€ Klausel
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Abmahnung Sammelstelle: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.

Abmahnung Sammelstelle: „Testurteil sehr gut“

Wir haben eine weitere Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. für unsere Abmahnung Sammelstelle erhalten.

 

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V, der diese Abmahnung selbst ausspricht bemängelt eine angeblich irreführende Werbung mit einem Testurteil („Testurteil sehr gut“).

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Effektives Controlling für mehr Erfolg im E-Commerce

Was sind die relevanten Kennzahlen für Ihr Unternehmen? Wie haben sich diese kurz-, mittel- und langfristig entwickelt und welche Erkenntnisse können Sie aus diesen Entwicklungen ableiten? Das kürzlich von shopanbieter.de und Edelweiß & Berge in Kooperation mit der plentymarkets GmbH und der Shopware AG erschiene kostenlose Whitepaper „Controlling für den Erfolg – mit einfachen Werkzeugen zu mehr Gewinn im E-Commerce“ beantwortet diese Fragen prägnant und gezielt für Online-Händler.

 

 

 

Das eigene Online-Business trotz der zu erwartenden Marktbereinigungen der nächsten Jahre auf Kurs zu halten und erfolgreich am Markt aktiv zu sein, wird Kernaufgabe vieler Online-Händler sein. Hierbei ist es essentiell, die wichtigsten Kennzahlen für das eigene Business zu kennen und im Blick zu behalten. Um auch noch kurzfristig regulierend eingreifen zu können, ist eine frühzeitige und professionelle Unternehmenssteuerung unabdingbar. Darüber hinaus muss man zu jeder Zeit über die internen Geschäftsentwicklungen informiert sein.

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Abmahnung Sammelstelle: BVH GmbH

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma BVH GmbH  vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Mundorf zur Kenntnis gebracht.

 

Die BVH GmbH rügt in dieser Abmahnung angeblich irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen und fehlende Angaben zur Leistungsaufnahme beim Verkauf von LED Kerzen.

 

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Abmahnung Sammelstelle: Fabian Gründel

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des Herrn Fabian Gründel vertreten durch die Kanzlei Grosse Gotschick + Partner vorgelegt.

 

Herr Fabian Gründel rügt in seiner Abmahnung den angeblichen Verkauf eines Videogames ohne Altersprüfung.

 

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Abmahnung Sammelstelle: Etienne Wittig

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig vertreten durch die Kanzlei Obladen Gaessler zur Kenntnis gebracht.

 

 

Frau Etienne Wittig rügt in dieser Abmahnung eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung und angelich irreführende Angaben beim Verkauf von Tonern.

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Links der Woche: Hacker auf Twitter, wer war online, Fachkräfte Balz, Tablets vor Notebooks

Und wieder neigt sich eine arbeitsreiche Woche Ihrem Ende entgegen.

Und wieder erwartet der geneigte Leser unseres Blogs an dieser Stelle unsere Links der Woche – hier sind sie.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 34  (19.08. – 22.08.2013):  

 

  • 🙁 Hacker: Greift offenbar Zugangsdaten für Twitter ab, mehr…
  • 😐 Kaum zu glauben: Jeder Siebte in Deutschland war noch nie online, mehr…
  • 😐 Medienunternehmen in Bayern: Fordern besseren Urheberschutz, mehr…
  • 😉 Auf der Balz: Wie Familienbetriebe um Fachkräfte buhlen, mehr…
  • 🙁 Verbraucher: Mögen keine digitalen Dokumente, mehr…
  • 🙂 Consumermarkt: Erstmals mehr Tablets als Notebooks verkauft, mehr…

Abmahnung Sammelstelle: Achmed Chaer

Für die Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des Herrn Achmed Chaer vertreten durch die Kanzlei Sandhage vorgelegt.

 

 

In der Abmahnung werden angeblich fehlerhafte Garantieangaben („Herstellergarantie 2 Jahre“) gerügt.

 

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Verwechsel mich nicht – Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG untersagt ausdrücklich einem Dritten im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen ohne Zustimmung des Inhabers der Marke zu verwenden, wenn wegen Identität oder Ähnlichkeit dieses Zeichens mit einer anderen Marke die Gefahr einer Verwechslung für die angesprochenen Verkehrskreise besteht. Die Gefahr kann sich dabei als unmittelbare, mittelbare oder auch assoziative Verwechslungsgefahr darstellen.

 

 

Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Die Herkunftsfunktion der Marke ist verletzt, wenn die angesprochenen Verkehrskreise fälschllicherweise annehmen, dass bestimmte Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Dann hat sich die markenrechtliche Verwechslungsgefahr verwirklicht. Der Käufer entschied sich zum Kauf eines Produkts weil er annahm es gehöre zu der Marke, der er seit langem sein Vertrauen schenkt oder weil er schlichtweg annahm das Produkt sei dasjenige, das ihm aus der Werbung bekannt sei.

Den Originalbeitrag weiterlesen […] 

Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler

Die IT-Recht Kanzlei hat Ihren Beitrag zum Verkauf auf der Plattform Amazon umfassend überarbeitet und ergänzt. Der Amazon-Marketplace und Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Seiten Amazons Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.

Lesen Sie in unserem Beitrag mehr über das rechtliche Wagnis des Warenverkaufs über die Plattform Amazon.

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH: Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblich nicht autorisiertem Online-Vertrieb vorgelegt

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Schulenbeck & Schenk
  • Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien durch den Online-Vertrieb von Aloe Vera Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Nicht autorisierter Online-Vertrieb

Ein ebay-Händler wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien (nicht autorisierter Online-Vertrieb) 

 

 

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Content-Klau im Internet Teil 7: Bearbeitung statt 1:1-Kopie

Nutzung fremden Contents ohne Lizenz des Rechtsinhabers? In Teil 6 der Serie wurden die so genannten Schranken des Urheberrechts erläutert. Daneben kann unter Umständen eine zulässige, nicht erlaubnispflichtige Bearbeitung vorliegen, wenn es sich nicht um eine 1:1-Kopie eines fremden Werkes handelt, sondern um dessen Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts. Die Bearbeitung ist dann selbst urheberrechtlich geschützt …

 

 

I. Bearbeitungen im Sinne des Urheberrechts
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk kann als Vorlage für ein neues Werk dienen, bei dem es sich seinerseits um eine geistige Schöpfung handelt und das aus diesem Grunde auch selbst urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Dem trägt § 3 UrhG Rechnung, der normiert, dass Bearbeitungen wie selbstständige Werke geschützt werden:

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

 

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Sammelstelle: Michael Graf

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung des Herrn Michael Graf vertreten durch die Kanzlei DOPATKA zur Kenntnis gebracht.

 

 

Herr Michael Graf mahnt angeblich irreführende Angaben zur Produktzusammensetzung ab (100% Casein“).

 

 

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Abmahnung Sammelstelle, IDO Verband: 40€ Klausel

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir von einer Abmahnung des Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V. (kurz: IDO Verband) Kenntnis genommen.

 

 

Der IDO Verband beanstandet in seiner Abmahnung angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten und fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn bei Ausübung des Widerrufsrechts.

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Abmahnung Sammelstelle: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Vereins für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. informiert.

Der Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.  moniert in dieser Abmahnung gesundheitsbezogene Angaben, Wirkungsversprechen und die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises.

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