Abmahnungs-Hotline

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Abmahnung Fabian Gründel
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Abmahnung Amazon: Verkauf eines Videogames ohne Alterverifikation
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Abmahnung BVH GmbH
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Irreführende Werbung
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Abmahnung ebay: „Testurteil sehr gut“
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Abmahnung Onlineshop: Energieeffizienzklasse
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Links der Woche: Apple & Samsung verlieren, ElsterOnline, Google Patente, Facebooks Lauf
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Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich
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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts
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Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit vieler Vorschriften der Preisangabenverordnung seit dem 12. Juni 2013
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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Mittlere Nennlebensdauer
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Abmahnung Hood: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
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Zalando-Werbung erlaubt?: Kostenloser Rückversand
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Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!
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Links der Woche: SAP gebremst, Internet Werbung für Kinder, Neuer Erpressuns Trojaner

Abmahnung Fabian Gründel

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Fabian Gründel wegen des Verkaufs eines Videospiels ohne Alterverifikation vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Grosse Gottschick + Partner 
  • Abmahner: Fabian Gründel
  • Begründung:
    • angeblicher Verkauf des Videogames „World War Zero – Iron Storm“ ohne Altersprüfung des Käufers
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 12.000 €

 

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Abmahnung Amazon: Verkauf eines Videogames ohne Alterverifikation

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • Verkauf eines Videogames ohne Jugendfreigabe ohne Altersverifizierung

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Abmahnung BVH GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma BVH GmbH wegen angeblich irreführender Werbung mit dem CE-Zeichen und wegen fehlender Angaben zur Leistungsaufnahme vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Mundorf, Rechtsanwalt
  • Abmahner: BVH GmbH
  • Begründung:
    • angeblich irreführende Werbung mit dem „CE-Zeichen“
    • angeblich fehlende Angabe zur Leistungsaufnahme beim Vertrieb von LED-Kerzen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 17.000 €

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich irreführender werbung mit einem Testergebnis vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit dem Aussage “Testurteil sehr gut”
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: „Testurteil sehr gut“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung mit einem Testurteil vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Weerbung mit einem Testurteil ohne Angabe der Fundstelle desselben und ohne Angabe des Zeitpunkts des zugrundeliegenden Tests.

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Onlineshop: Energieeffizienzklasse

Ein Online-Händler der LED Kerzen verkauft wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zur Energieeffizienzklasse abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme
  • Werb ung mit dem CE-Zeichen

 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Apple & Samsung verlieren, ElsterOnline, Google Patente, Facebooks Lauf

Heiß, heißer, Wochenende.

Davor gibt es aber natürlich noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 30  (22.07. – 26.07.2013):  

 

  • 😐 Marktforscher: Apple und Samsung verlieren Marktanteile, mehr…
  • 🙂 ElsterOnline: Nutzung ohne Java möglich, mehr…
  • 🙁 Stichtag 1. Februar 2014: SEPA-Umstellung für Überweisungen und Lastschriften drängt, mehr…
  • 😐 Axel Springer: Stößt Regionalzeitungen, Programm- und Frauenzeitschriften ab, mehr…
  • 😐 Patente: US-Wettbewerbsbehörde kommt Google entgegen, mehr…
  • 🙂 Analyse: Facebook hat einen Lauf, mehr…

Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich wegen angeblicher Beschränkung des Widerrufsrechtes vor.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Maurer & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Abmahner: Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich 
  • Begründung: angebliche Beschränkung des Widerrufs beim Vertrieb von Pflanzenprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbwerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

  

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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Beschränkung des Widerrufsrechts abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts durch die Aussage: „Schnell verderbliche Ware ist von der Rücksendung ausgenommen“.

 

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Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit vieler Vorschriften der Preisangabenverordnung seit dem 12. Juni 2013

Seit dem 12. Juni 2013 sitzt bei der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) kein Stein mehr auf dem anderen. An diesem Tag ist eine Übergangsfrist aus Artikel 3 Absatz 5 der UGP-Richtlinie abgelaufen. Viele Regelungen der Preisangabenverordnung gelten seitdem nicht mehr, weil sie gegen Unionsrecht verstoßen.

Weil der Gesetzgeber die Preisangabenverordnung bislang nicht an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst hat, bestehen nun erhebliche Probleme in der Rechtsanwendungspraxis. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die gegenwärtige Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung und beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

1. Die Preisangabenverordnung und das Unionsrecht
Die deutsche Preisangabenverordnung (kurz: PAngV) ist häufig die Grundlage für lauterkeitsrechtliche Abmahnungen. Grund hierfür sind die detailreichen Bestimmungen in Bezug auf die richtige Angabe von Preisen beim Angebot oder der Werbung von Waren und Dienstleistungen.

Seit dem 12. Juni 2013 ist die Beachtung der Preisangabenverordnung für Unternehmen noch schwieriger geworden, denn seit diesem Datum gilt ihr Wortlaut nicht mehr uneingeschränkt. Vielmehr wird die Preisangabenverordung aufgrund der Regelung des Artikel 3 Absatz 5 der…

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Mittlere Nennlebensdauer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski wegen angeblich unzureichenden Angaben im Zusammenhang mit der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme (Watt)
    • angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
    • angeblich fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
    • angeblich fehlende Angabe zum Lichtstrom 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Hood
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Hood: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Ein Händler der über die Verkaufsplattform Hood Energiesparlampen verkauft wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zur Energieeffizienzklasse abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
  • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer  
  • Angabe der Leistungsaufnahme in Watt

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Zalando-Werbung erlaubt?: Kostenloser Rückversand

Der Online-Shop „Zalando“ wirbt derzeit auf seiner Startseite gut sichtbar mit der Aussage „KOSTENLOSER VERSAND & RÜCKVERSAND“.

 

 

Was vielen Verbrauchern als besonderer Service von „Zalando“ vorkommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung aber teilweise als Selbstverständlichkeit. Dies wirft wiederum die Frage auf, ob die Werbung von „Zalando“ in dieser Form überhaupt zulässig ist.

Problematisch erweist sich die Werbung im Hinblick auf den kostenlosen Rückversand. Denn nach der derzeit gültigen Rechtslage in Deutschland ist der Unternehmer im Versandhandel grundsätzlich dazu verpflichtet, im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen. Dies ergibt sich aus § 357 Abs. 2 S. 2 BGB, in dem es heißt: „Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.“ Zwar darf der Unternehmer dem Verbraucher nach § 357 Abs. 2 S. 3 BGB die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen, dies…

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Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!

Das LG München I hat mit Beschluss vom 05.06.2013 (Az. 1 HK O 12157/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu Wettbewerbszwecken im Internet Kinderzelte mit Bällebad anzubieten, ohne dass vor Abschluss des Kaufvertrags der Warnhinweis „Achtung: Nur für den Hausgebrauch“ dargestellt wird.

Das Gericht folgte damit der Argumentation der von der IT-Recht Kanzlei vertretenen Antragsstellerin. So handelt es sich bei einem Kinderzelt mit Bällebad um ein Aktivitätsspielzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 der 2.
GPSGV. Nach dieser Vorschrift ist Aktivitätsspielzeug „ein Spielzeug zur Verwendung im Haushalt, dessen tragende Struktur während der Aktivität ortsfest bleibt und das für folgende Aktivitäten von Kindern bestimmt ist: Klettern, Springen, Schwingen, Rutschen, Schaukeln, Drehen, Kriechen oder Krabbeln oder eine Kombination dieser Tätigkeiten“.

Nach dem Leitfaden der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug 2009/48/EG sind insbesondere auch Planschbecken als Aktivitätsspielzeuge einzustufen (Ziffer 1.3.5, Seite 18 im PDF-Dokument).

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Links der Woche: SAP gebremst, Internet Werbung für Kinder, Neuer Erpressuns Trojaner

Summer in the City, dieser Sommer macht Freude.

Vor einem weiteren Sommerwochenende gibt es noch unsere Links der Woche.

  

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 29  (15.07. – 19.07.2013):  

 

  • 😐 SAP: Legt zu und wird von Schwäche in Asien gebremst, mehr…
  • 🙂 BGH: Verbietet Internet-Werbung für Kinder, mehr…
  • 😐 eBay: Spürt „Gegenwind in Europa und Südkorea“, mehr…
  • 🙁 Neuer Erpressungs-Trojaner: Dreht seine Runden, mehr…
  • 😐 Bericht: Google spricht mit Sendern über TV-Streamingdienst, mehr…
  • 😐 EU-Kommission: Verlangt von Google mehr Zugeständnisse, mehr…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.