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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)
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Abmahnung ebay: Energieeffizienzklasse und mittlere Nennlebensdauer
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Abmahnung ebay: Verwendung von 2 unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen
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EU-Kommission: Produkte sollen ab 2015 Angabe des Ursprungslandes tragen
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Die Copy&Paste-Falle Teil 4: Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen
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Abmahnung Thomas Russer: Beginn der Widerrufsfrist
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ebay Abmahnung: Fristbeginn des Widerrufs
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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Textilkennnzeichnung
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Abmahnung eBay: Energieeffizienzklasse bei Lampen
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Abmahnung Webshop: Textilkennzeichnung „Bambus“
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Links der Woche: US-Firmen & Geheimdienste, Digitaler Fingerabdruck, Hashtags bei Facebook, Aus für Brockhaus
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Arzneimittel oder Lebensmittel ?
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Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich
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Das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)

Die Firma Michal Piotr Konatowski e.K. vertreten durch die Kanzlei Sandhage hat einen eBay-Händler wegen angeblich fehlenden und fehlerhaften Angaben zur Energieeffizienzklasse abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:  
    • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse beim Vertrieb von Lampen
    • fehlende Angbe des Lichtstroms der Lampe
    • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
    • fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung ebay: Energieeffizienzklasse und mittlere Nennlebensdauer

Ein weiterer ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlenden und fehlerhaften Angaben rund um das Thema Enerigeeffizienzklasse beim Vertrieb von Lampen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
  • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
  • fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme

 

 

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Abmahnung ebay: Verwendung von 2 unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen und fehlenden Pflichtangaben abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verwendung zweier unterschiedlicher Widerrufsbelehrungen
  • fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  • fehlende Informationen zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen 

 

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EU-Kommission: Produkte sollen ab 2015 Angabe des Ursprungslandes tragen

Die Europäische Kommission hat Anfang 2013 Entwürfe für neue Verordnungen über Produktsicherheit und Marktüberwachung vorgeschlagen, wonach Hersteller und Einführer in Zukunft dafür zu sorgen haben, dass die Produkte eine Angabe ihres Ursprungslandes tragen, oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist, dass sich diese Angabe auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage befindet. Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, wird als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben sein.

Zweck dieser neuen Vorschriften soll sein, die Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Verbraucherprodukte zu verbessern und die Marktüberwachung für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte – auch die aus Drittländern eingeführten – zu verstärken. Unsichere Produkte sollten gar nicht erst zu den Verbrauchern oder anderen Nutzern gelangen. Damit solche Produkte schnell vom Markt genommen werden können, sollen die Anforderungen an die Identifizierung und die Rückverfolgbarkeit der Produkte verschärft werden.

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Die Copy&Paste-Falle Teil 4: Urheberrechtlicher Schutz von Computerprogrammen

Wie sonstige Inhalte im WWW ist auch Software oft schnell und einfach kopiert. Das Internet bietet auf mehr oder weniger serösen Websites diverse Möglichkeiten, Software herunterzuladen. Doch auch Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt. Teil 4 der Serie bietet einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften…

 

I. Zustimmungsbedürftige Handlungen

 
Das Urheberrecht sieht für Computerprogramme besondere Bestimmungen vor, die sich in den §§ 69 a bis 69 g UrhG finden. In § 69 c UrhG sind die zustimmungsbedürftigen Handlungen explizit geregelt, insbesondere:

1. § 69 c Nr. 1 UrhG (Vervielfältigung)
Diese Norm legt das alleinige Recht des Softwareentwicklers zur Vervielfältigung seines Programms fest. Rechtsinhaber können sowohl der Urheber oder sein Rechtsnachfolger sein, als auch der Arbeitgeber des Urhebers (vgl. § 69 b UrhG) .

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Abmahnung Thomas Russer: Beginn der Widerrufsfrist

Der IT-Recht Kanzlei München eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblich fehlerhafter Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist auf ebay vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben in der Belehrung zum Fristbeginn des Widerrufs
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 Euro

 

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ebay Abmahnung: Fristbeginn des Widerrufs

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Fristbeginn des Widerrufs

 

 

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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.

Die Firma Michal Piotr Konatowski e.K. hat einen eBay-Händler wegen angeblich fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:  angeblichfehlende Angaben zur Energieeffizienzklasse beim Verkauf von Lampen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Textilkennnzeichnung

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlenden Angaben zur Textilkennzeichnung abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblichfehlende Angaben zur Textilkennzeichnung (Materialbeschaffenheit Bambus)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung eBay: Energieeffizienzklasse bei Lampen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung vorgelegt, in der die angeblich fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse gerügt werden.

 

Abgemahnt wird/werden:

 

  • angeblich fehlende Angaben zur Energieeffizienzklasse beim Vertrieb von Leuchten

 

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Abmahnung Webshop: Textilkennzeichnung „Bambus“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Textilkennzeichnung einen Internetshop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Angaben zur Materialbeschaffenheit

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: US-Firmen & Geheimdienste, Digitaler Fingerabdruck, Hashtags bei Facebook, Aus für Brockhaus

Ein schönes Wochenende erwartet uns und danach eine heiße Woche.

Ob diese auch abmahntechnisch „heiß“ wird, wird sich zeigen, zuvor zeigen wir Ihnen aber wie immer an dieser Stelle noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 24  (10.06. – 14.06.2013):  

 

  • 🙁 Bericht: Tausende US-Firmen kooperieren mit Geheimdiensten, [Link]
  • :-|EuGH-Verfahren: Digitaler Fingerabdruck im Pass rechtmäßig, [Link]
  • 😉 Facebook: Führt Hashtags zur Themensuche ein, [Link]
  • 🙁 Aus für Brockhaus: Bertelsmann gibt Lexikonsparte auf, [Link]
  • 😐 Google: Bestätigt Übernahme von Waze, [Link]
  • 😐 EU-System zur Auswertung von Fluggastdaten: Dreht neue Runde, [Link]

Arzneimittel oder Lebensmittel ?

Unterliegt ein Präparat den lebensmittelrechtlichen oder den strengeren arzneimittelrechtlichen Vorgaben? Welche speziellen Vorschriften gelten für die Produktion, Kennzeichnung und Bewerbung eines Präparats oder Stoffes? Die Beantwortung dieser Fragen hängt davon ab, ob das Präparat aus rechtlicher Sicht ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel ist.

 

Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die beiden Begriffsdefinitionen und schildert einschlägige Fallbeispiele aus der Rechtsprechung.

 

I. Arzneimittel oder Lebensmittel – warum ist das wichtig?

 

 
Die Herstellung, die Kennzeichnung, die Bewerbung, der Vertrieb und weitere Umstände unterliegen bei Arzneimitteln anderen rechtlichen Anforderungen als bei Lebensmitteln. Jedoch nicht immer ist leicht feststellbar, ob es sich bei einem Stoff oder Präparat um ein Arzneimittel oder ein Lebensmittel handelt.

Wichtig ist dies auch im Hinblick auf die Notwendigkeit der gesetzlichen Zulassung eines Arzneimittels, so dass es überhaupt vertrieben werden darf.

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Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich

Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU.

Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Kaufverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich per AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag

 

I. Webshopping in der EU – einfach gewollt, schwierig gemacht

Das Internet ist nicht nur europäisch, sondern weltweit. Das Kaufen und Verkaufen im Internet – Online-Shopping – ist dagegen noch nicht einmal wirklich europäisch. Online-Händler sind gegenwärtig gewaltigen Rechtsrisiken ausgesetzt, wenn sie ihre Waren an Verbraucher im EU-Ausland verkaufen. Grund hierfür ist der strenge Verbraucherschutz in der EU. Die Verbraucher werden von der EU geschützt, insbesondere im Zusammenhang mit Kaufverträgen und dabei ganz besonders im Online-Handel.

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Das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt.

Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network – „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. Inhaber dieser offenen WLAN-Zugänge haben oft Probleme wegen der „Störerhaftung“, falls diese Zugänge missbräuchlich genutzt werden. Für den Antrag stimmte nur die SPD-Fraktion, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten ab, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthielten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.