Abmahnung Lothar Fürst: Faserkennzeichnung Acryl nicht zulässig
Herr Lothar Fürst hat einen Ebay-Händler wegen einer unzulässigen Faserkennzeichnung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Lothar Fürst
- Begründung: Unzulässige Faserkennzeichnung (Angabe mit „Acryl“ anstatt „Polyarcryl“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 3.000,– €