Abmahnung IDO Verband: Unzulässige Angabe der Lieferzeit
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen einer unzulässigen Angabe der Lieferzeit und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- AGB-Klausel steht im Widerspruch zu den Plattform-AGB
- unzulässige Angabe der Lieferzeit („In der Regel erhältst Du dann die Ware in 1-2 Werktagen“)
- fehlende Datenschutzerklärung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto