Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Vorverpackte Lebensmittel haben keine vollständige Kennzeichnung
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen einer unzureichenden Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: Unzureichende Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln (Name/Firma und vollständige Anschrift des Lebensmittelunternehmers sind anzugeben)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto