Suchergebnis für -impressum

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Abmahnung Amazon: Impressum und Widerrufsbelehrung
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Angabe der E-Mail Adresse im Impressum ist zwingend
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Portalbetreiber müssen die Einhaltung der Impressumspflicht durch die jeweiligen Nutzer sicherstellen
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Abmahnung Portfolio Management GmbH: Facebook Impressum
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Impressum auf Flyern, Prospekten oder Anzeigen in Zeitungen Pflicht ?
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PIM GmbH: Abmahnung wegen fehlendem Facebook Impressum
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Abmahnung PIM GmbH: Facebook Impressum
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Abmahnung Facebook: gewerbliche Inhalte ohne Impressum
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Portfolio Management GmbH mahnt fehlendes Facebook Impressum ab
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Abmahnung: Fehlendes Impressum bei gewerblicher Facebook-Präsenz
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PIM GmbH mahnt fehlendes Facebook Impressum ab
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Abmahnung Facebook: Fehlendes Impressum
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Abmahnung PIM GmbH – Portfolio Management GmbH: Facebook Impressum
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Facebook Abmahnung: Impressum
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Abmahnung Facebook wegen fehlendem Impressum

Abmahnung Amazon: Impressum und Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung vorgelegt, die ein Amazon-Händler wegen eines angelich fehlerhaften Impressum und einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten hat.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhaftes Impressum
  • angebliche Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Angabe der E-Mail Adresse im Impressum ist zwingend

Das KG Berlin hat in einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Anbietern von Luftbeförderungsleistungen klargestellt, dass die Angabe einer E-Mail Kontaktadresse im Impressum gem. 5 I Nr. 2 Telemediengesetz (TMG) zwingend erforderlich ist. Diese Informationspflicht kann weder durch die Angabe einer Fax-Nummer noch durch eine Telefonnummer noch durch die Bereitstellung eines Online-Kontaktformulars erfüllt werden.

 

 

 

Das KG Berlin führt aus, dass der Wortlaut des § 5 Abs. Nr. 2 „einschließlich der (Angabe) der elektronischen Post“ eindeutig sei und eine einschränkende Interpretation, dass bereits die Angabe der Telefon- oder Faxnummer oder die Angabe eines Online-Kontaktformulars ausreiche, nicht möglich sei. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gehe es um eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation. Eine Telefonnummer oder Telefaxnummer sei keine Email-Anschrift und damit keine Adresse der elektronischen Post. Das KG Berlin weist darauf hin, dass Telefon- und Telefaxnummer einer E-Mail Adresse auch nicht gleichwertig seien, da das gesprochene Wort keinen Dokumentationswert habe, nicht jeder über ein Telefaxgerät verfüge und der Telefaxversand kostenträchtiger und zeitaufwändiger sei…

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Portalbetreiber müssen die Einhaltung der Impressumspflicht durch die jeweiligen Nutzer sicherstellen

Den Betreibern von gewerblich genutzten Internetplattformen kommt die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht zu, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit etwaige Nutzer der Internetplattform ihrer Impressumspflicht auch tatsächlich nachkommen. Wie diese Vorkehrungen im Einzelnen ausgestaltet sein müssen, bleibt den Betreibern selbst überlassen. Lesen Sie mehr über das Urteil (vom 18.06.2013, Az.: I-20 U 145/12) des OLG Düsseldorf in unserem Artikel.

 

1. Der rechtliche Hintergrund – Impressumspflicht
Gemäß den Vorgaben des § 5 Telemediengesetztes (TMG) muss jeder Dienstanbieter, der über eine Website am gewerblichen Geschäftsverkehr teilnimmt, bestimmte Informationen über sein Unternehmen dem Verbraucher zugänglich machen. Dieses geschieht in der Praxis durch die Zurverfügungstellung eines sog. Firmenimpressums, das auf einem Internetauftritt leicht erkennbar, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sein muss. Die jeweiligen Pflichtangaben im Impressum hängen von der Art des geschäftsmäßigen Diensteanbieters ab.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Portfolio Management GmbH: Facebook Impressum

Eine Facebook-Präsenz mit gewerblichen Inhalten wurde von der PIM GmbH (Portfolio Management GmbH) wegen einem angeblich fehlenden Impressum abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: PIM GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf einer Facebook-Seite mit gewerblichen Inhalten.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook

 

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Impressum auf Flyern, Prospekten oder Anzeigen in Zeitungen Pflicht ?

Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht?

Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Nur, was viele nicht wissen – es greift die in § 5a III UWG geregelte Informationspflicht.

 

Wortlaut des § 5a III UWG:

“Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben:

1. (…)

2. die Identität und Anschrift des Unternehmers, gegebenenfalls die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den er handelt.

”Für die Frage, was unter einem abschlussfähigen Angebot im Sinne des § 5a Abs. 3 UWG zu verstehen ist, kann nicht allein auf die Existenz eines bindenden Angebots oder…

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

PIM GmbH: Abmahnung wegen fehlendem Facebook Impressum

Der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Präsenz wurde von der PIM GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: PIM GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf einer Facebook-Präsenz mit Inhalten, die einen gewerblichen Charakter aufweisen.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook

 

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Abmahnung PIM GmbH: Facebook Impressum

Uns wurde eine weitere Abmahnung der Firma Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum auf einer gewerbliochen Facebook-Präsenz vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: Gewerbliche Facebook-Präsenz ohne die erfoderlichen Pflichtangaben (Impressum)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Facebook: gewerbliche Inhalte ohne Impressum

Wir wurden über die Abmahnung einer Facebookseite mit gewerblichen Inhalten wegen fehlendem Impressum informiert.  

 

Abgemahnt wird:

 

  • Facebook-Auftritt eines Gewerbetreibenden ohne Impressum 

 

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Portfolio Management GmbH mahnt fehlendes Facebook Impressum ab

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum auf einer Facebook-Präsenz vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: Die Facebook-Präsenz des Abgemahnten sei gewerblicher Natur und daher ein Impressum zwingend notwendig
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung: Fehlendes Impressum bei gewerblicher Facebook-Präsenz

Der IT-Recht Kanzlei München wurde über eine Abmahnung wegen einem angeblich fehlendem Impressum auf einer kommerziellen Facebook-Präsenz informiert.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlendes Impressum eines Facebook-Mitglieds, dessen Facebook-Inhalte gewerblichen Charakter haben.

 

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PIM GmbH mahnt fehlendes Facebook Impressum ab

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine weitere Abmahnung der Firma PIM GmbH – Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich nicht vorhandenen Facebook-Impressum vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf einer als gewerblich eingestuften Facebook-Präsenz
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Facebook: Fehlendes Impressum

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine weitere Abmahnung wegen einem angeblich fehlendem Impressum auf einer gewerblichen Facebook-Präsenz betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlendes Facebook-Impressum bei einem Mitglied mit kommerziellen Inhalten

 

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Abmahnung PIM GmbH – Portfolio Management GmbH: Facebook Impressum

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma PIM GmbH – Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum auf einer Facebook-Präsenz vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf einer gewerblichen Facebook-Präsenz
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Facebook Abmahnung: Impressum

Der IT-Recht Kanzlei München wurde erneut eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum die Onlineplattform Facebook betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlendes Facebook-Impressum bei gewerblichen Inhalten

 

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Abmahnung Facebook wegen fehlendem Impressum

Der IT-Recht Kanzlei München wurde wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Onlineplattform Facebook betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlendes Facebook-Impressum beim Anbieten von Kartenlegen

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.