Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen einer angeblich veralteten Paragrafenkette in der Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- falsche Belehrung zum Widerrufsrecht
- falsche Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
- veraltete Paragraphenkette in der Widerrufsbelehrung
- gesetzeswidrige Belehrung zur Ersatzpflicht
- gesetzeswidrige Angaben zur Rückerstattung
- fehlende Informationen zum Bestehen eines Mängelhafungsrechts
- fehlende Angaben zur textilen Zusammensetzung des Produkts
- unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto
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