Ein Onlinehändler, der seine Waren über Amazon und einen eigenen Webshop verkauft wurde wegen angeblich fehlenden Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeug abgemahnt.
Außerdem seien Angaben zur Garantie, die Widerrufsbelehrung, das Impressum und mehr fehlerhaft bzw. unvollständig.
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