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Abmahnung OLPAT GmbH: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer
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Abmahnung OLPAT GmbH
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Abmahnung Tahsin Kaval
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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten
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OLG: Angebotsbegriff nach §5a Abs. 3 UWG und Anforderungen an Zeitungswerbung
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Abmahngefahr: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer
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Die häufigsten Abmahngründe im August 2013
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Abmahnung Renate Herrmann
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Online-Partner-Börse: Kündigung per E-Mail zulässig – anderslautende AGB unwirksam
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Die häufigsten Abmahngründe des Monats April 2013
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Abmahnung Sammelstelle: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
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Entwurf der Europäischen Union für gemeinsames EU-Kaufrecht
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Abmahnung PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
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Abmahnung Berlinedia UG
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Abmahnung ht energy point GmbH

Abmahnung OLPAT GmbH: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer

Die Firma OLPAT GmbH hat einen weiteren Onlinehändler abgemahnt der sich durch die Bezeichnung als Geschäftsführer in seinem Impressum unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: OLPAT GmbH
  • Begründung: Der Homepage-Betreiber, der als Einzelunternehmen gewerblich aktiv ist bezeichne sich in seinem Impressum als Gewschäftsführer
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 2.000 €

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Abmahnung OLPAT GmbH

Die Firma OLPAT GmbH hat einen Onlinehändler abgemahnt der sich durch fehlerhafte Angaben in seinem Impressum unlautere Wettbewerbsvorteile verschafft haben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: OLPAT GmbH
  • Begründung: Der Onlinehändler bezeichne sich in seinem Impressum als Geschäftsführer obwohl er als Einzelunternehmer firmiert
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Tahsin Kaval

Herr Tahsin Kaval hat einen Mitbewerber wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Impressum abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Tahsin Kaval
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten beim Vertrieb von Erotikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 2.500 €

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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten

Ein Webshop-Betreiber, der Erotikartikel vertreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe eines Jugendschutzbeauftragten abgemahnt.

Die Angabe des Jugendschutzbeauftragten fehle im Impressum.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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OLG: Angebotsbegriff nach §5a Abs. 3 UWG und Anforderungen an Zeitungswerbung

Gerade in Tageszeitungen setzen Händler und Veranstalter Werbung gezielt ein, um ein breites Publikum anzusprechen und auf ihre jeweiligen Produkte, Dienstleistungen und besondere zeitlich begrenzte Konditionen in einer ausgewiesenen Fläche optisch hinzuweisen.

Mit Urteil vom 03.07.2013 (Az. 6 U 28/12) hat das OLG Schleswig festgelegt, unter welchen Voraussetzung die Werbung in Zeitungen dem Angebotsbegriff nach §5a Abs. 3 UWG  entspricht und bei Vorenthaltung der dort normierten Informationen über die Anschrift und Identität des Werbenden unzulässig ist.

Das Angebot im Sinne des §5a Abs. 3 UWG

Nach § 5a Abs. 2 UWG  handelt unlauter, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall wesentlich ist.

Nach §5a Abs. 3 UWG  wird die Wesentlichkeit dann, wenn Waren oder Dienstleistung derart angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, für verschiedene Kriterien des Angebotes wie z.B. für Zahlungs- und Lieferbedingungen, aber auch für die Identität und postalische Anschrift des Unternehmers grundsätzlich angenommen. Werden diese wesentlichen Informationen indes vorenthalten, liegt eine unlautere Irreführung der Verbraucher vor.

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Abmahngefahr: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer

Mit Urteil vom 14.11.2013 hat das OLG München entschieden, dass die Bezeichnung eines Einzelunternehmers in dessen Impressum als „Geschäftsführer“ einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Einzelunternehmern muss daher dringend davon abgeraten werden, sich im Impressum als „Geschäftsführer“ zu bezeichnen.

Einleitung
Ein seit Jahren zu beobachtendes Phänomen ist, dass sich Einzelunternehmer im Rahmen ihrer Impressen gerne als „Geschäftsführer“ bezeichnen. In einem solchen Impressum steht dann etwa:

„Power-Mustershop“
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterstadt
(Angaben zu Telefon und Email)“

Dass sich Einzelunternehmer vor einer Betitelung als „Geschäftsführer“ hüten sollten, macht ein aktuelles Urteil des OLG München deutlich.

 

Worum ging es?
Ein Einzelunternehmer hatte sich im Rahmen diverser Impressen jeweils als „Geschäftsführer“ bezeichnet. Bei der Gestaltung seiner Impressen hatte er an keiner Stelle verdeutlicht, dass es sich bei ihm um einen Einzelunternehmer handelt.

Den ganzen Beitrag lesen […]

Die häufigsten Abmahngründe im August 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat August 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats August 2013:

  

  1. Energieeffizienzklasse
  2. Irreführende Werbung
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Garantieangaben
  5. fehlende Grundpreisangabe
  6. 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
  7. Widerrufsrecht
  8. Vertriebsrichtlinien
  9. IP-Adresse
  10. Impressum

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Renate Herrmann

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Frau Renate Herrmann wegen einem angeblich fehlerhaften Impressum und einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Renate Herrmann
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhaftes Impressum (fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer)
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

 

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Online-Partner-Börse: Kündigung per E-Mail zulässig – anderslautende AGB unwirksam

Keine Kündigung per E-Mail? Die entsprechende Kündigungsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Partner-Börse unter „elitepartner.de“ hat das LG Hamburg nun für unwirksam befunden (Urteil vom 30.04.2013, Az. 312 O 412/12).

Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher unwirksam. Die Partner-Börse wollte die Kündigung der Mitgliedschaft nur in Schriftform und per Telefax zulassen, nicht jedoch eine Kündigung per E-Mail.

 

Die unwirksame Klausel


Unter dem Punkt „Kündigung“ heißt es in den AGB der Partner-Börse:

“Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an Elitemedianet GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

 

Eine Kündigung per E-Mail sollte danach nicht möglich sein.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Die häufigsten Abmahngründe des Monats April 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat April 2013 zur Kenntnis gelangten wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats April 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Widerrufsbelehrung
  3. Facebook Impressum
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  6. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)
  7. Wirkungsversprechen
  8. Fehlende EAR-Registrierung
  9. Transportkosten
  10. Angaben zur Widerrufsfrist

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Markenrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

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Abmahnung Sammelstelle: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Firma PIM GmbH  – Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum auf einer gewerblichen Facebook-Präsenz vorgelegt. 

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf Facebook
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Internet-Plattform: Facebook

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Entwurf der Europäischen Union für gemeinsames EU-Kaufrecht

Seit Ende des Jahres 2011 liegt ein Entwurf der Europäischen Union für ein gemeinsames EU-Kaufrecht vor. Dieses soll zukünftig für grenzüberschreitende Kaufverträge gelten. Die Anwendung des EU-Kaufrechts soll für die Vertragsparteien dabei lediglich optional sein, d. h. sie sollen selbst bestimmen können, ob es für ihren Vertrag gelten soll oder nicht. Welchen Zweck das neue EU-Kaufrecht hat, welche Regelungen darin enthalten sind und wann es in Kraft treten wird, erläutert die IT-Recht Kanzlei in einem ausführlichen Beitrag.

 

I. Ein neues Kaufrecht stellt sich vor

Online-Händler aus Deutschland müssen sich permanent mit dem deutschen Kaufrecht beschäftigen. Dies betrifft insbesondere das Verbraucherschutzrecht – Stichwort Fernabsatzwiderrufsrecht. Händler, die ihre Waren lediglich an Käufer aus Deutschland verkaufen wollen, können sich trotz der Vielzahl zu beachtender Regelungen noch relativ gut auf die rechtlichen Vorgaben einstellen. Denn werden das zwingende AGB-Recht, die Impressumspflichten, die einschlägigen Belehrungspflichten wie in Bezug auf das Fernabsatzwiderrufsrecht etc. eingehalten, so hat ein Webshop-Betreiber mit einem bloß deutschen Kundenkreis nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn ein Händler seine Waren auch in einen oder gar in mehrere andere EU-Mitgliedstaaten verkaufen will. Dabei gibt es eine Vielzahl rechtlicher Hürden, die vor allem für kleinere bis mittel große Händler oftmals unüberwindbar scheinen.

Den Originalbeitrag weiterlesen (…) 

Abmahnung PIM GmbH – Portfolio Management GmbH

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma PIM GmbH – Portfolio Management GmbH vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf Facebook beim Anbieten von entgeltlichen Leistungen (Kartenlegen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Berlinedia UG

Uns ist eine Abmahnung der  Firma Berlinedia UG zur Kenntis gelangt.

Gerügt wird in der Abmahnung der angebliche Tatbestand der Irreführung. 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Berlinedia UG
  • Begründung: angeblich fehlerhaftes bzw. unzureichendes Impressum und dadurch Irreführung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ht energy point GmbH

Wir wurden über eine Abmahnung der Firma ht energy point GmbH informiert.

 

Die Firma ht energy point GmbH mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: ht energy point GmbH
  • Begründung: angeblich fehlerhaftes Impressum
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.