Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

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Abmahnung Internetshop: Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Abmahnung Sören Panse
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Abmahnung Webshop: Werbung mit GS-Zeichen und Garantie, Widerrufsbelehrung
4
Links der Woche: Amazons Verluste, Wikipedia Denkmal, Shopping App lockt, Body-Cams für Polizisten
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Ebay und Amazon: Darstellung der wesentlichen Merkmale der Ware
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Produktsicherheitsgesetz (deutsche Gebrauchsanleitung)
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz
8
Pflicht oder Nicht: Textilkennzeichnung in Werbeprospekten für Ladengeschäfte
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Abmahnung Deuter Sport GmbH
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Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V.: Verstoß gegen EnVKV bei Monitoren
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Abmahnung Webshop: Verstoß gegen EnVKV
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Abmahnung Amazon: Nicht autorisierte Produktbildnutzung
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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Fehlendes Nutzungsrecht
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Abmahnung Webshop: Nutzung des ÖKO-Test Labels
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Verkehrsbezeichnung

Abmahnung Internetshop: Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.

Diese sei in mehreren Punkten wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Sören Panse

Herr Sören Panse hat einen Mitbewerber, der einen Online-Shop betreibt, wegen mehrerer angeblich wettbewerbswidriger Angaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Sören Panse
  • Begründung:
    • angeblichirreführende Werbung mit dem GS-Zeichen
    • angeblich unlautere Angaben zur Garantie
    • angeblich – mehrfach – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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Abmahnung Webshop: Werbung mit GS-Zeichen und Garantie, Widerrufsbelehrung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit dem GS-Zeichen, Angaben zur Garantie und mehr abgemahnt.

Er soll außerdem eine in mehreren Punkten fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwenden.

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Links der Woche: Amazons Verluste, Wikipedia Denkmal, Shopping App lockt, Body-Cams für Polizisten

 

Am Wochenende kommt die Winterzeit, vor dem Wochenende kommen unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 43 (20.10. – 24.10.2014):

  • 🙁 Amazon: Verzehnfacht Verluste , mehr…
  • 🙂 Eingeweiht: Erstes Denkmal für die Online-Enzyklopädie Wikipedia, mehr…
  • 😐 Shopping-App: Shopkick soll in den Einzelhandel locken, mehr…
  • 🙁 Kartellamts-Chef: Macht Verlagen wenig Hoffnung im Streit mit Google, mehr…
  • 🙂 Baden-Württembergische Polizisten: Sollen Body-Cams bekommen, mehr…

Ebay und Amazon: Darstellung der wesentlichen Merkmale der Ware

Unternehmer sind beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, den Verbraucher über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Seit dem 01.08.2012 müssen diese Informationen bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr – wie es bei eBay und Amazon der Fall ist – zwingend (auch) auf der finalen Bestellseite getätigt werden und zwar klar und verständlich in hervorgehobener Weise, § 312j Abs. 2 BGB.

Auf den Plattformen eBay und Amazon werden diese wesentlichen Merkmale allerdings nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Derzeit gibt es die ersten Abmahnungen, welche die fehlenden wesentlichen Merkmale auf der Bestellübersichtsseite zum Gegenstand haben – lesen Sie mehr:

1. Was sind eigentlich wesentliche Merkmale einer Ware?

Bisher war anerkannt, dass über die wesentlichen Merkmale des Warenangebots, wenn nicht bereits auf der Übersichtsseite, spätestens auf der Produktdetailseite informiert werden muss. In jedem Fall also, bevor die Ware in den Warenkorb gelegt wird (vgl. BGH, Urteil v. 16.07.2009, Az. I ZR 50/07 – Kamerakauf im Internet; OLG Hamm, Urteil v. 02.07.2009, Az. 4 U 73/09). Seit dem 01.08.2012 müssen alle wesentlichen Merkmale eines Produkts auf der Bestellübersichtsseite (nochmals) mitgeteilt werden.

Der Gesetzgeber beschrieb die Wesentlichkeit von Merkmalen im Rahmen der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/2658, S. 38) wie folgt:

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Produktsicherheitsgesetz (deutsche Gebrauchsanleitung)

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen ebay-Händler wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Produktsicherheitsgeseetz abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung:
    • angeblichfehlende Angabe des Hersteller
    • angeblich fehlende deutsche Gebrauchsanleitung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er gegen das Produktsicherheitsgesetz verstoßen haben soll.

Es sollen Pflichtangaben wie Hersteller und eine deutsche Gebrauchsanweisung fehlen.

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Pflicht oder Nicht: Textilkennzeichnung in Werbeprospekten für Ladengeschäfte

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO) hat auf nationaler Ebene das frühere Textilkennzeichnungsgesetz abgelöst und harmonisierte Pflichten für Hersteller und Händler etabliert, über die Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen zu informieren. Grundsätzlich betrifft die Kennzeichnung die Produktetiketten oder -Verpackung selbst, ist aber auch in Prospekten, Katalogen und bei Online-Angeboten anzuführen, wenn ein Erzeugnis auf dem Markt bereitgestellt wird.

Mit Urteil vom 2. April 2014 (Az. 12 O 33/13) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass eine Kennzeichnungspflicht in Werbeprospekten dann nicht besteht, wenn die Textilien nicht unmittelbar erworben werden können, sondern vorher der Besuch eines Ladengeschäfts notwendig wird. In einem solchen Fall könne nämlich von einer Bereitstellung auf dem Markt nicht gesprochen werden.

Pflichten aus der TextilKennzVO

Grundsätzlich differenziert die Verordnung in ihrem Pflichtenprogramm zwischen Herstellern, die ein Textilerzeugnis auf dem europäischen Binnenmarkt bereitstellen, und solchen, die ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt vertreiben.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

 

Abmahnung Deuter Sport GmbH

Die Firma Deuter Sport Gmbh hat einen Amazon-Händler wegen einem angeblichen Urheberrechtsverstoß abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deuter Sport Gmbh
  • Begründung: angeblich fehlendes Nutzungsrecht für ein Produktbild
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V.: Verstoß gegen EnVKV bei Monitoren

Die Deutsche Umwelthilfe v.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die EnVKV abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutsche Umwelthilfe e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklassen bei der Werbung für Monitore
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Verstoß gegen EnVKV

Der Betreiber eines Webshops wurde abgemahnt, weil er gegen die EnVKV verstoßen haben soll.

So soll er es versäumt haben bei der Werbung für Computer-Bildschirme die Energieeffizienzklasse anzugeben.

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Abmahnung Amazon: Nicht autorisierte Produktbildnutzung

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich das Produktfoto eines Herstellers ohne die dafür erforderliche  Nutzungserlaubnis verwendet haben soll.

Er verstoße damit gegen das Urheberrecht.

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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Fehlendes Nutzungsrecht

Die ÖKO-Test Verlag GmbH, hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich nicht autorisierter Nutzung eines Testergebnisses abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: ÖKO-Test Verlag GmbH
  • Begründung:
    • angeblichfehlendes Nutzungsrecht an einem Testlabel
    • angebliche Verwendung eines veralteten Testergebnisses
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

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Abmahnung Webshop: Nutzung des ÖKO-Test Labels

Ein Webshop-Betreiber wurde abgemahnt, weil er mit dem ÖKO-TEST Label geworben haben soll, ohne das Nutzungsrecht hierfür zu besitzen.

Außerdem sei das verwendete Testergebnis veraltet.

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Verkehrsbezeichnung

Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten bei Spirituosen  abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro München
  • Begründung: angeblichfehlende Verkehrsbezeichnung einer Spirituose
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.