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Pflicht oder Nicht: Textilkennzeichnung in Werbeprospekten für Ladengeschäfte
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BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks
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Links der Woche: Google+ altersbeschränkt, Circle macht auf, Google zeigt weniger, ebay trennt sich von Paypal
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Online-Verkauf von Lebensmitteln: Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der LMIV
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Links der Woche: Apps sind Spitze, Religionszugehörigkeit auf der Bank, Eigentor beim WM-Sicherheitszentrum
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Links der Woche: E-Comics in Deutschland, Leistungsschutzrecht im Visier, Ikeahackers, Deutschland zapft für NSA
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Links der Woche: Werbung in Wikipedia, Facebook´s Werbung, neue Regeln für Onlinekäufe, EU-Urteil
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Links der Woche: Fachkräftemangel entschärft, politische Datenverweigerung, selbstfahrende Autos, ebay´s Schwachstellen
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Links der Woche: Werbung im Thermostat, Polizei goes Google Glass, Angriffe auf ebay, Marihuana-Richtlinie
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Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay
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OLG München: Irreführung durch Alters- und Traditionswerbung
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Ist die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr wettbewerbswidrig ?
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Kommentierter Leitfaden zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
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Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014
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Onlinehandel: eBook zum schweizer E-Commerce

Pflicht oder Nicht: Textilkennzeichnung in Werbeprospekten für Ladengeschäfte

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO) hat auf nationaler Ebene das frühere Textilkennzeichnungsgesetz abgelöst und harmonisierte Pflichten für Hersteller und Händler etabliert, über die Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen zu informieren. Grundsätzlich betrifft die Kennzeichnung die Produktetiketten oder -Verpackung selbst, ist aber auch in Prospekten, Katalogen und bei Online-Angeboten anzuführen, wenn ein Erzeugnis auf dem Markt bereitgestellt wird.

Mit Urteil vom 2. April 2014 (Az. 12 O 33/13) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass eine Kennzeichnungspflicht in Werbeprospekten dann nicht besteht, wenn die Textilien nicht unmittelbar erworben werden können, sondern vorher der Besuch eines Ladengeschäfts notwendig wird. In einem solchen Fall könne nämlich von einer Bereitstellung auf dem Markt nicht gesprochen werden.

Pflichten aus der TextilKennzVO

Grundsätzlich differenziert die Verordnung in ihrem Pflichtenprogramm zwischen Herstellern, die ein Textilerzeugnis auf dem europäischen Binnenmarkt bereitstellen, und solchen, die ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt vertreiben.

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BGH-Entscheidung: Streit über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass es sich bei der Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ nicht um eine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – der sogenannten Health-Claims-Verordnung – verbotene Angabe handelt.

Pressemitteilung des BGH:

„Die Beklagte vertreibt alkoholfreie und alkoholische Getränke verschiedener internationaler Marken, darunter in Dosen abgefüllte Mischgetränke, die aus Wodka und einem weiteren Bestandteil bestehen. Das streitgegenständliche, als „ENERGY & VODKA“ bezeichnete Mischgetränk besteht zu 26,7% aus Wodka und zu 73,3% aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk und hat damit einen Alkoholgehalt von 10%.

Der Kläger, der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V., sieht in der Bezeichnung des Getränks „ENERGY & VODKA“ einen Verstoß gegen Verordnungen der Europäischen Union. Er hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen.

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Links der Woche: Google+ altersbeschränkt, Circle macht auf, Google zeigt weniger, ebay trennt sich von Paypal

 

Kurze Arbeitswoche, langes Wochenende und gute Wetteraussichten, was fehlt da noch ?

Na unsere Links der Woche!

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 40 (29.09. – 02.10.2014):

  • 🙂 Google+: Einträge können nun altersbeschränkt werden, mehr…
  • 🙂 Das Amtsgeheimnis hat ausgedient: Hamburg öffnet die Aktenschränke, mehr…
  • 😐 Bitcoins für die Massen: Zahlungsdienst Circle öffnet seine Pforten, mehr…
  • 😐 Leistungsschutzrecht: Google zeigt von einigen Verlags-Inhalten nur noch Überschriften an, mehr…
  • 🙁 Überhitzungsgefahr: Amazon ruft eigene USB-Ladegeräte zurück, mehr…
  • 😐 eBay: Trennt sich von Bezahltochter Paypal , mehr…

Online-Verkauf von Lebensmitteln: Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der LMIV

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits umfassend zur neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU/1169/2011) berichtet , die Ende 2011 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung (im Folgenden LMIV) gilt unmittelbar und findet grundsätzlich ab dem 13. 12. 2014 EU-weit Anwendung. Die EU-Kommission hat bereits am 31.01.2013 zu einer Vielzahl von Auslegungsfragen rund um die LMIV Stellung genommen.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Allgemeine Kennzeichnung
    • Bereitstellung und Platzierung verpflichtender Informationen über Lebensmittel (Artikel 6, 8, 12, 13 und 37 der LMIV)
    • Verzeichnis der verpflichtenden Angaben (Artikel 9)
    • Definition der „größten Oberfläche“ in Bezug auf die Mindestschriftgröße zur Darstellung der verpflichtenden Angaben (Artikel 13 Absatz 3), die Weglassung bestimmter verpflichtender Angaben (Artikel 16 Absatz 2) und Ausnahmen von der Nährwertdeklaration (Anhang V Nummer 18)
    • Kennzeichnung von Allergenen [für vorverpackte Lebensmittel] (Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b und Anhang II)
    • Kennzeichnung von Allergenen [für nicht vorverpackte Lebensmittel] (Artikel 44)
    • Fernabsatz (Artikel 8 und 14)
    • Zutatenverzeichnis (Artikel 18 und 20)
    • Übergangsmaßnahmen (Artikel 54)
    • Angabe und Bezeichnung von Zutaten (Anhang VII)
    • Datum des Einfrierens oder, wenn das Produkt mehr als einmal eingefroren wurde, Datum des ersten Einfrierens auf dem Etikett von eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen (Anhang III)
    • Angabe von zugesetztem Wasser in der Bezeichnung des Lebensmittels (Anhang VI Nummer 6)
    • Angabe der Nettofüllmenge (Anhang IX Nummern 4 und 5)
      Nährwertdeklaration
    • Gelten die Bestimmungen der LMIV über die Nährwertdeklaration für alle Lebensmittel? (Artikel 29)
    • Was muss deklariert werden? (Artikel 13, 30, 32, 34 und 44; Anhänge IV und XV)
    • Was ist die Referenzmenge für die Nährwertdeklaration? (Artikel 32 und 33; Anhang XV)
    • Dürfen andere Angabe- oder Darstellungsformen verwendet werden? (Artikel 35)

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Links der Woche: Apps sind Spitze, Religionszugehörigkeit auf der Bank, Eigentor beim WM-Sicherheitszentrum

 

Diese Woche kommen auch wir nicht ganz ohne Fussball-WM aus, aber wenn das WM-Sicherheitszentrum ein Eigentor schießt und das WLAN-Passwort bekannt gibt, dann ist das schon eine Erwähnung bei unseren Links der Woche wert 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 26 (23.06. – 27.06.2014):

  • 🙂 Marktforscher: Apps nehmen Spitzenplatz im US-Medienkonsum ein, mehr…
  • 😐 Automatische Datenabfrage: Muss die Bank die Religionszugehörigkeit wissen? mehr…
  • 😉 Eigentor: WM-Sicherheitszentrum gibt WLAN-Passwort bekannt, mehr…
  • 🙂 Google: Beginnt mit Löschung von Suchergebnissen, mehr…
  • 😐 TV-Sender vs. Google: ProSiebenSat.1 will Reform der Medienregulierung, mehr…
  • 😐 Internet-Verwaltung ICANN: Schärfere Kontrollen für Domainregistrierung in Frage gestellt, mehr…

 

 

Links der Woche: E-Comics in Deutschland, Leistungsschutzrecht im Visier, Ikeahackers, Deutschland zapft für NSA

Die Fussball-WM wird am Samstag mit dem zweiten Gruppenspiel der Deutschen sicherlich wieder Fahrt aufnehmen, zuvor unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 25  (16.06. – 20.06.2014):  

  • 😐 E-Comics in Deutschland: Noch unterentwickelt, mehr…
  • 😐 Leistungsschutzrecht: VG Media nimmt Microsoft, Yahoo und Telekom ins Visier, mehr…
  • 🙂 Datenschützer: Apps müssen transparenter werden, mehr…
  • 😉 Abmahnung gegen Ikeahackers: Ikea lenkt ein, mehr…
  • 🙁 NSA-Skandal: Deutschland zapft angeblich für NSA Glasfaserkabel an, mehr…
  • 🙂 Fire Phone: Amazon bringt Smartphone mit 3D-Effekt, mehr…

 

 

Links der Woche: Werbung in Wikipedia, Facebook´s Werbung, neue Regeln für Onlinekäufe, EU-Urteil

 

Das gestrige Auftaktspiel fur Fussball-WM 2014 hat Lust auf mehr gemacht und das erste WM-Wochenende steht vor der Tür (genauso wie unsere Links der Woche).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 24  (10.06. – 13.06.2014):  

  • 😐 Neue Regeln für Onlinekäufe: Gelten, mehr…
  • 🙁 USA: Amazon legt sich offenbar auch mit Time Warner anmehr…
  • 😐 EU-Urteil: Bestätigt Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel, mehr…
  • 🙁 Facebook: Plant gezielte Werbung, mehr…
  • 🙂 Justizministerium: Will digitalen Verbraucherschutz voranbringenmehr…
  • 🙂 Werbung in Wikipedia: US-PR-Agenturen veröffentlichen Selbstverpflichtungmehr…

 

 

Links der Woche: Fachkräftemangel entschärft, politische Datenverweigerung, selbstfahrende Autos, ebay´s Schwachstellen

Nach dem Vatertag ist vor dem Wochenende und vor dem Wochenende erst noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 22  (26.05. – 30.05.2014):  

  • 🙂 Poker um Alstom: GE-Chef bessert Angebot nachmehr…
  • 😐 Datenverweigerung: Als politisches Statementmehr…
  • 😐 GmbH-Geschäftsführer: Kann sozialversicherungspflichtig sein, mehr…
  • 😉 Selbstfahrende Autos: Google baut ein eigenes Auto, mehr…
  • 🙁 eBay: Weitere Schwachstellen, erzwungener Passwortwechselmehr…
  • 🙂 Institut der deutschen Wirtschaft: Fachkräftemangel teilweise entschärftmehr…

 

Links der Woche: Werbung im Thermostat, Polizei goes Google Glass, Angriffe auf ebay, Marihuana-Richtlinie

Die Hitze und die Woche neigen sich ihrem Ende entgegen, Zeit also für unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 21  (19.05. – 23.05.2014):  

  • 😉 Entwarnung: Keine Werbung von Google im Nest-Thermostatmehr…
  • 🙂 Polizei von Dubai: Testet Google Glassmehr…
  • 🙂 Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Verfällt trotz Sonderurlaubs nicht, mehr…
  • 🙁 Angriff auf eBay-Datenbank: Nutzer sollen Passwort ändern, mehr…
  • 😉 Fachkräftemangel: FBI will Marihuana-Richtlinie überdenkenmehr…
  • 🙂 Verbraucherkredite: Auch Selbstständige und Gründer können Geld zurückfordernmehr…

 

Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay

Die IT-Recht Kanzlei bietet allen Nutzern ihrer Kanzleihomepage einen sinnvollen Service in Sachen Urheberrecht an : Auf der Kanzleiseite wird ein tool zur Verfügung gestellt, das es ebay-Händlern ermöglicht schnell und kostenlos festzustellen, ob deren Bilder von Dritten auf der Plattform berechtigt oder unberechtigt verwendet werden – in einem Quickcheck werden nach Eingabe des eigenen ebay-Namens unmittelbar die jeweiligen Bild-Treffer angezeigt – und das natürlich kostenlos.

Wir empfehlen: Einfach mal ausprobieren…..

Urheberrechtsverletzungen an Bildmaterial im Internet sind ein Dauerbrenner – zu verlockend ist das copy&paste-Verfahren und zu aufwendig und zeitintensiv ist die Herstellung eigenen Bildmaterials. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass die Rechteinhaber, die sich die Mühen der Bildherstellung angetan haben, Rechtsverletzungen gezielt verfolgen und somit die unberechtigte Nutzung ihrer Bilder durch Dritte unterbinden wollen. Aber auch das ist mit Arbeit verbunden: Denn zunächst muss das Internet regelmäßig händisch mühsam nach Rechtsverletzungen durchkämmt werden – und das letztlich dauerhaft. Umso angenehmer ist es dann, wenn die Technik hier Unterstützung bringt:

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OLG München: Irreführung durch Alters- und Traditionswerbung

Unternehmen, die eine lange Firmengeschichte vorweisen können, nutzen diese in der Regel werbewirksam, um potentiellen Kunden den Eindruck besonderer Qualität, Solidität und Erfahrung auf dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet zu vermitteln und sich so von Mitbewerbern abzuheben.

Zum einen wird auf die Tradition vermehrt in den „Über uns“-Rubriken im Rahmen des firmeneigenen Online-Auftritts verwiesen, zum anderen ist es Usus, das lang zurückdatierte Gründungsjahr in das Logo des Gewerbes zu integrieren und es so jederzeit sicht- und erkennbar zu machen.

Mit Urteil 07.11.2013 hat das OLG München entschieden, dass die Werbung mit objektiv unrichtigen Angaben zu einer vermeintlichen Tradition eine Irreführung und somit eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt.

Die Entscheidungsfindung des Gerichts

Dem Urteil des OLG lag ein Sachverhalt zugrunde, in welchem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. gegen die Degussa GmbH, ein bundesweit…

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Ist die Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei B-Waren auf 1 Jahr wettbewerbswidrig ?

Der Verkauf von B-Waren im elektronischen Geschäftsverkehr stellt sowohl für Online-Händler als auch für Verbraucher ein lukratives Geschäft dar. Über den Versandhandel sind erstere nämlich befähigt, ihre Waren zweiter Wahl wie z.B. Restposten, Artikel mit fehlender oder beschädigter Verpackung, Vorführware und eigene Versandretouren an Verbraucher abzusetzen. Letztere erhalten die Ware im Gegenzug zu einem besonders günstigen Preis.

Mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. I-4 U 102/13) hat das OLG Hamm nun entschieden, dass beim Verkauf dieser B-Ware gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gelten muss diese nicht – wie bei Gebrauchtwaren- auf 1 Jahr reduziert werden kann.

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen im Überblick

Grundsätzlich kann der Verbraucher die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers (Gewährleistung) binnen 2 Jahren ab erhalt der Ware in Anspruch nehmen, §438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB.

Diese Frist kann nach §475 Abs. 2 BGB  in den AGB des Verkäufers nicht wirksam abbedungen oder verkürzt werden. Eine Ausnahme sieht das Gesetz an gleicher Stelle lediglich beim Verkauf von Gebrauchtwaren vor, für den eine Verkürzung des Gewährleistungszeitraums auf 1 Jahr möglich ist.

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Kommentierter Leitfaden zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht, die Sie hier nachlesen können.

Der Leitfaden erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch sind die dargestellten Meinungen und Lösungsansätze als allgemeinverbindlich zu verstehen. Wir möchten hierdurch vielmehr eine fachliche Diskussion zu den dargestellten Problemkreisen anregen und freuen uns auf entsprechendes Feedback aus dem Kreis unserer Leser.

1. Änderung des Verbraucherbegriffs

Bisher wurde der Verbraucherbegriff wie folgt in § 13 BGB  definiert:

 

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014

Ab dem 13.06.2014 beginnt für Online-Händler wieder einmal eine neue Zeitrechnung, denn ab diesem Tag gelten die neuen Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie.

Auch das Widerrufsrecht und die dazugehörige Widerrufsbelehrung erfahren in diesem Zuge grundlegende Änderungen! Große Probleme bereitet die unausgegorene Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzesgebers, welche den Online-Händler vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellt.

Das White Paper der IT-Recht Kanzlei und TÜV Süd s@fer-shopping stellt die gesetzlichen Änderungen vor, greit die Problemstellungen auf und versucht Lösungsansätze und Praxistipps zu geben. Wenn Sie sich bislang noch nicht mit den Änderungen zum Widerrufsrecht und der Widerrufsbelehrung beschäftigt haben, sollten Sie spätestens jetzt damit anfangen.

-> Dieses White Paper ist hierfür genau die richtige Lektüre!

Onlinehandel: eBook zum schweizer E-Commerce

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben.

Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen.

Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften zum Fernabsatzrecht ist schwierig, da sich die Schweiz nicht dazu entschließen konnte, diese rechtliche Materie in einem einheitlichen Gesetz zu regeln.

Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei über das Fernabsatzrecht in der Schweiz richtet sich an den deutschen Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen auch in der Schweiz vertreiben will. Es ist daher aus Sicht des deutschen Onlinehändlers geschrieben und erhebt nicht den Anspruch, einen vollständigen Überblick über das Schweizer E-Commerce Recht zu geben.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.