Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

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Abmahnung Bären Apotheke: Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten
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Abmahnung Webshop: Unzureichende Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln
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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Dauer der Gewährleistung
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Abmahnung ebay: 12 Monate Gewährleistung
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Wann darf ein Produkt noch als „neu“ beworben werden?
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Abmahnung Filesharing: Urheberrechtsverletzung an Computerspiel
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Aktuelle Abmahngefahr: Ungenaue Lieferzeiten
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Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: Grand Budapest Hotel
9
Abmahnung Tauschbörse: Urheberrechtsverletzung an einem Film
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LG Bochum: Pflicht zur Grundpreisangabe bei Kerzen
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Abmahnung Carina Eckardt
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Abmahnung Onlineshop: Wettbewerbswidrige Preiskennzeichnung
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Abmahnung Otto Spiel und Freizeit GmbH
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Abmahnung Amazon und Webshop: Fehlende Warnhinweise
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Abmahnung H & K Management GmbH

Abmahnung Bären Apotheke: Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten

Die Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlender Kennzeichnungen bei Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Beschreibung auf deutsch
    • angeblich fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Webshop: Unzureichende Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Ein Webshop-Betreiber wurde abgemahnt, weil er beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln aus Kanada diese nicht ausreichend in deutscher Sprache kennzeichnet.

Er verstoße damit gegen Kennzeichnungspflichten.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Dauer der Gewährleistung

Die  Firma VSM Deutschland GmbH hat einen ebay-Händler wegen  angeblich falscher Angaben zur Dauer der Gewährleistung abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: VSM Deutschland GmbH
  • Begründung: angeblich unlautere Beschränkung des Gewährleistungsrechts des Verbrauchers auf 12 Monate bei Neuwaren
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Abmahnung ebay: 12 Monate Gewährleistung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er Neuware mit dem Zusatz „12 Monate Gewährleistung“ verkauft.

Er verstoße damit gegen gesetzliche Vorgaben zum Gewährleistungsrecht.

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Wann darf ein Produkt noch als „neu“ beworben werden?

Ungebrauchte Radlager dürfen nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urteil vom 02.04.2014, Az: 1 U 11/13) nicht als neu bezeichnet werden, wenn eine Lagerzeit von etwa 20 Jahren überschritten ist, selbst wenn sie originalverpackt sind und der Hersteller keine Höchstaufbewahrungsgrenze genannt hat.

Der Entscheidung kann weiterhin entnommen werden, dass ungebrauchte Verschleißteile eines PKW wie Radlager nur dann als neu bezeichnet werden dürfen, wenn die Lagerzeit die vom Hersteller genannte Höchstaufbewahrungsfrist nicht überschreitet.

Nach Auffassung des OLG Saarbrücken kommt es bei der Frage, ob ein Kugellager noch als neu bezeichnet werden darf, nicht allein auf das Alter des Produkts an. Als „neu“ kann ein derartiges Verschleißteil nur angesehen werden, wenn es

  • nicht bereits in Gebrauch war,
  • nach wie vor in der gleichen technischen Ausführung hergestellt wird,
  • durch die zwischenzeitliche Lagerung keinen Schaden erlitten hat, bzw. die Verkehrskreise dem Alter und der Dauer der Lagerung im Hinblick auf mögliche Lagerschäden keine wertbestimmende Bedeutung beimessen. Für die Frage eines Schadenseintritts ist maßgebend, ob das Produkt trotz der Lagerzeit unbesehen wie „neu“ verwendet werden kann.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Filesharing: Urheberrechtsverletzung an Computerspiel

Der Inhaber eines Internetanschlusses soll eine Urheberrechtsverletzung begangen haben und wurde deshalb abgemahnt.

Er soll ein Computerspiel auf einer Tauschbörse angeboten haben.

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Aktuelle Abmahngefahr: Ungenaue Lieferzeiten

Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die hinsichtlich der Lieferzeiten wie folgt informieren: „Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang.“ Diese Angabe sei nicht transparent genug und verstieße damit gegen Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB. Schließlich könne der Verbraucher nicht wissen, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird. Ebenso dürften Angaben wie „Lieferzeit: 1-2 Tage“ oder „Lieferzeit: 1-2 Werktage“ problematisch sein, bei denen ein Hinweis auf den Beginn der Lieferfrist vollständig fehlt.

Gemäß Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB  heißt es:

“Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

 die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden.”

Hinweis: Einschränkende Zusätze bei der Lieferzeit wie etwa „ca.“, „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ dürften nach der neuen Rechtslage unzulässig sein

I. Muss tatsächlich ein konkreter Liefertermin genannt werden?

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: Grand Budapest Hotel

Die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem ihrer Filme abgemahnt.

Überblick und Inhalt: 

  • Abmahner: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Film “ Grand Budapest Hotel“ durch Filesharing
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung Tauschbörse: Urheberrechtsverletzung an einem Film

Ein Privatmann soll über seinen Internetanschluss einen Film auf einer Tauschbörse angeboten haben.

Er verletze dadurch die Schutzrechte des Inhabers und wurde daher abgemahnt.

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LG Bochum: Pflicht zur Grundpreisangabe bei Kerzen

Werden Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder gar nur beworben (!), ist der Händler verpflichtet, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis (= Preis pro Mengeneinheit) anzugeben. Die maßgebliche Vorschrift hinsichtlich der Grundpreisangabe ist § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung.

In der Vergangenheit wurden schon so manche Produkte als grundpreispflichtig eingestuft, nunmehr hat das LG Bochum (Urteil vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220/13) in einer aktuellen Entscheidung eine weitere Warenkategorie in den Kreis der grundpreispfichtigen Waren aufgenommen: Kerzen! Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum. Wir hatten erst kürzlich berichtet, dass Ladungssicherungsnetze und (Abdeck-) Planen nach der Rechtsprechung des LG Köln und des LG Bochum grundpreispflichtig seien. Nunmehr hatte das LG Bochum im Rahmen eines Verfügungsurteils (vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220713) die Ansicht vertreten, dass auch Kerzen der Pflicht zur Angabe des Grundpreises unterfallen sollen!

Es stritten sich vor dem LG Bochum zwei Händlerinnen von Kerzen. Die Verfügungsbeklagte bot bzw. bewarb Kerzen unterschiedlichen Gewichts (z.B. 411g und 623g) auf Ihrer Online-Seite, gab hierfür sogar einen Grundpreis an, allerdings nicht bezogen auf die Mengeneinheit 1kg…

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

Abmahnung Carina Eckardt

Frau Carina Eckardt hat einen Mitbewerber wegen angeblichen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Carina Eckardt
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Preiskennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Onlineshop: Wettbewerbswidrige Preiskennzeichnung

Der Bertreiber wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Preiskennzeichnung abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

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Abmahnung Otto Spiel und Freizeit GmbH

Die Firma Otto Spiel und Freizeit GmbH hat einen Onlinehändler wegen mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Otto Spiel und Freizeit GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielwaren
    • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • unzureichende Angaben zur Garantie
    • fehlende Angabe der E-Mail Adresse
    • fehlende Angabe der Telefonnummer
    • fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop, Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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Abmahnung Amazon und Webshop: Fehlende Warnhinweise

Ein Onlinehändler, der seine Waren über Amazon und einen eigenen Webshop verkauft wurde wegen angeblich fehlenden Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeug abgemahnt.

Außerdem seien Angaben zur Garantie, die Widerrufsbelehrung, das Impressum und mehr fehlerhaft bzw. unvollständig.

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Abmahnung H & K Management GmbH

Die Firma H & K Management GmbH hat einen Mitbewerber wegen angeblich fehlender Angabe der Energieeffizienzklasse abgemahnt. 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: H & K Management GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse beim Verkauf von Lampen (Leuchtmitteln)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.