Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Lieferzeiten, Mängelrüge & Gefahrübergang
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unlauterer Angaben zu den Lieferzeiten, der Mängelrüge und dem Gefahrübergang (Transportrisiko) vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblich unzulässge Angaben zu
- den Lieferzeiten
- dem Transportrisiko (Gefahrübergang)
- der Mängelrüge
- dem Gerichtsstand
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),