Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreis bei Cremes
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ebay Abmahnung: Grundpreisangabe bei Cremes
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Abmahnung IDO Verband: Lieferzeitangaben
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Abmahnung ebay: Unbestimmte Lieferzeit
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Abmahnung IDO Verband: Recht auf Mängelhaftung
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Abmahnung ebay: Mängelhaftungsrecht und Speicherung des Vertragstextes
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Abmahnung FLEX Elektrowerkzeuge GmbH: Schutzrechtsverletzung an der Marke „Flex“
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ebay Abmahnung: Markenrechtsverletzung „Flex“
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Links der Woche: Galileo-Debakel, Drohnen für Waren-Zustellung, Faust im Internet, Weiterverkauf von E-Books
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Ausschluss des Widerrufsrechts beim Onlinekauf von Kfz-Kompletträdern
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Abmahnung NB Technologie GmbH: Wettbewerbswidrige Markennutzung
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Abmahnung IDO Verband: Fehlende gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidrige Nutzung der Marke „nickelfrei“
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Abmahnung ebay: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
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BGH: Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreis bei Cremes

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler der Cremes und Bodylotions verkauft wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Der Grundpreis sei nicht beim Endpreis angegeben, daher verstoße der Händler gegen die Peisangabenverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung: Grundpreisangabe bei Cremes

Ein Online-Händler der  über ebay Cremes und Bodylotions verkauft wurde wegen der fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung IDO Verband: Lieferzeitangaben

Der IDO Verband hat einen weiteren ebay-Händler abgemahnt. Dieser soll zu unbestimmte Angaben zu den Lieferzeiten gemacht haben.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige Angabe zu den Lieferzeiten („Versand in der Regel…“)
    • fehlende Angabe zum Recht auf Mängelhaftung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Unbestimmte Lieferzeit

Ein ebay-Händler wurde wegen der Angabe einer unbestimmten Lieferzeit und mehr abgemahnt.

Neben der Lieferzeitangabe „in der Regel“ wurde auch der fehlende Hinweis auf das Bestehen eines Mängelhaftungsrechts beanstandet..

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Abmahnung IDO Verband: Recht auf Mängelhaftung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende Angabe zum Recht auf Mängelhaftung
    • fehlende Angabe ob der Vertragstext nch Vertragsschluss gespeichert wird.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Mängelhaftungsrecht und Speicherung des Vertragstextes

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich der fehlenden Angabe von Pflichtinformationen abgemahnt.

So mache er keine Angaben über das Bestehen eines Mängelhaftungsrechts und zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss.

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung FLEX Elektrowerkzeuge GmbH: Schutzrechtsverletzung an der Marke „Flex“

Die Firma FLEX Elektrowerkzeuge GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: FLEX Elektrowerkzeuge GmbH
  • Begründung: Der Händler bewerbe einen Winkelschleifer mit dem Markenbegriff  “FLEX” ohne die dafür erforderliche Autorisierung zu besitzen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 20.000 €

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ebay Abmahnung: Markenrechtsverletzung „Flex“

Ein Online-Händler, der über ebay Winkelschleifer verkauft wurde wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt.

Er habe keine Autorisierung vom Markeninhaber mit dem Begriff „Flex“ zu werben.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: Galileo-Debakel, Drohnen für Waren-Zustellung, Faust im Internet, Weiterverkauf von E-Books

 

Die Woche und der eigentlich als Sommermonat bekannte August gehen zu Ende, Zeit für die Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 35 (25.08. – 29.08.2014):

  • 🙁 Galileo-Debakel: Angeblich Fehler in russischer Software schuld, mehr…
  • 😐 Google: Entwickelt Drohnen für Waren-Zustellung, mehr…
  • 🙂 Goethes Faust: Kommt ins Internet, mehr…
  • 😐 Urteil: E-Book-Anbieter dürfen Weiterverkauf der Dateien untersagen, mehr…
  • 🙂 FBI: Untersucht Hackerangriff auf Großbanken, mehr…
  • 🙁 Bundesliga-Vereine: Schweres Foul-Spiel bei Webshops, mehr…

Ausschluss des Widerrufsrechts beim Onlinekauf von Kfz-Kompletträdern

Die Rechtsprechung zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, wird durch ein neues Urteil des AG Marienberg (Urt. v. 6.6.2014, 1 C 419/13) bereichert, das einen Ausschluss des Widerrufsrechts beim Onlinekauf von Kfz-Kompletträdern, bei denen der Verbraucher Felge und Reifen selbst zusammenstellen kann, verneint.

Urteil des AG Marienberg

Das Urteil beruht auf § 312 d Abs. 4 BGB  a.F., demnach ein Widerrufsrecht nicht besteht

“..bei Fernabsatzverträgen

 zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,”

und folgt den Kriterien der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (19.3.2003, VIII ZR 295/01) zur Auslegung des Begriffs der Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation. Der einschlägige Leitsatz der Entscheidung des BGH lautet wie folgt:

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

Abmahnung NB Technologie GmbH: Wettbewerbswidrige Markennutzung

Die Firma NB Technologie GmbH hat einen ebay-Händler  wegen angeblich unlauterer Nutzung ihrer Marke „nickelfrei“abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: Fehlende Autorisierung zur Nutzung der Marke „nickelfrei“ beim Vertrieb von Edelstahlschmuckstücken
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Pauschale Ausgleichsforderung: 3.000 €

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Abmahnung IDO Verband: Fehlende gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich keine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung verwendet.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Keine Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die der aktuellen Gesetzeslage entspricht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidrige Nutzung der Marke „nickelfrei“

Ein ebay-Händler, der Edelstahlschmuckstücke verkauft wurde der angeblich unlauteren Nutzung einer Marke abgemahnt.

Er sei nicht autorisiert mit der Marke „nickelfrei“ zu werben.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung ebay: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf

Ein ebay-Händler wurde dem angeblichen Fehlen einer gesetzesmäßigen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Er verhalte sich damit gegenüber seinen Mitbewerbern wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

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BGH: Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist zu Recht wettbewerbsrechtlich angreifbar, führt diese den Verbraucher schließlich in die Irre. Händler tappen leider nur allzu oft in diese Falle. Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Grenze zur unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten schnell überschritten ist.

Inhalt

  • Einleitung
  • Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  • Häufig Abgrenzungsschwierigkeiten
  • BGH schafft Klarheit
  • Worum ging es konkret?
  • Platzierung der Werbeaussage ist maßgeblich
  • „Selbstverständlich“ kann Zauberwort sein
  • Fazit

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.