Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

1
EU-Kommission: Haftung des Verbrauchers bei unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware
2
EU-Kommission: Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren
3
Abmahnung Werfo Ltd.
4
Abmahnung Webshop: Widerrufsbelehrung nicht auf dem Stand vom 13.06.14
5
EU-Kommission: Orientierungshilfe für Fernabsatzverträge, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen
6
Links der Woche: E-Comics in Deutschland, Leistungsschutzrecht im Visier, Ikeahackers, Deutschland zapft für NSA
7
Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Artikeln des Bürobedarfs
8
Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Büdobedarfs-Artikeln
9
Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie: Berechnung der Widerrufsfristen
10
Abmahnung Heinz-Dieter Obitz: Fehlerhafte AGB
11
Abmahnung ebay: Nebenabreden und Erfüllungsort
12
Abmahnung NAMCO BANDAI Games: Nicht autorisierter Pacman-Vertrieb
13
Abmahnung Website: Nicht autorisierter Vertrieb eines Computerspiels
14
Abmahnung Eboxu UG
15
Abmahnung Webshop: Widerrufsbelehrung 2014 nicht umgesetzt

EU-Kommission: Haftung des Verbrauchers bei unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware

Die Rücksendung von schadhafter oder gebrauchter Ware im Widerrufsfall war eine der großen Ärgernisse und Streitpunkte des alten Widerrufsrechts. Auch wohlmeinende Onlinehändler sahen sich mit Fällen offensichtlichen Missbrauchs des Widerrufsrechts (z.B. bei getragenen Kleidungsstücken ) konfrontiert.

Die neue Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83, die durch Umsetzung in nationales Gesetz in den meisten EU-Mitgliedsstaaten ab dem 13.6.2014 gilt, versucht hier durch Präzisierung der Pflichten des Verbrauchers Abhilfe zu schaffen.

Inhalt

  1. Einschlägige Bestimmungen und Erwägungsgründe der Richtlinie
  2. Nationale Beweislastregeln zu Lasten des Verbrauchers in der Frage der zweckdienlichen Ausübung des Widerrufsrechts nur unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Richtlinien
  3. Durchsetzung der Haftungsansprüche des Händlers gegen den Verbraucher wegen unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware nach jeweiligem nationalem Recht
  4. Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware an die Adresse des Händlers im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

EU-Kommission: Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren

Die meisten deutschen Onlinehändler vertreiben in Deutschland und zunehmend auch in den europäischen Mitgliedsstaaten Waren und nur im geringen Maße Dienstleistungen.

Die Regelungen der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 zur Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren hat daher für die deutschen Onlinehändler eine zentrale Bedeutung.

Inhalt

  1. Voraussetzungen einer rechtswirksamen Ausübung des Widerrufsrecht
  2. Widerruf im Fall der Lieferung von mehreren Waren oder von schadhaften Waren
    1. Widerruf eines Vertrages im Fall der Lieferung von mehreren Waren (Teilwiderruf)
    2. Widerruf im Fall schadhafter Ware
  3. Rücksendung der Ware im Fall des Widerrufs
    1. Übernahme der unmittelbaren Kosten der Rücksendung durch den Verbraucher
    2. Rückzahlung der vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen
    3. Nachweis der Rücksendung der Ware als Voraussetzung für die Rückerstattung der Zahlung des Verbrauchers
    4. Kein Recht zur Verweigerung der Rückzahlung des Kaufpreises bis zur Klärung eines möglichen Anspruches des Händlers wegen Wertverlust
    5. Einsatz gleicher Zahlungsmittel bei Rückerstattung

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Werfo Ltd.

Die Firma Werfo Ltd. hat einen Onlinehändler wegen der angeblichen Nichtverwendung der Widerrufsbelehrung 2014 abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Werfo Ltd.
  • Begründung: Die vom Webshop-Betreiber verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht den neuen, seit 13.06.2014 geltenden, Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 1.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Widerrufsbelehrung nicht auf dem Stand vom 13.06.14

Ein Webshop-Betreiber wurde abgemahnt weil er angeblich eine Widerrufsbelehrung verwendet, die nicht den neuen Anforderungen vom 13.06.2014 genügt.

Der Onlinehändler handle damit wettbewerbswidrig..

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

EU-Kommission: Orientierungshilfe für Fernabsatzverträge, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen

Nicht alle Fernabsatzverträge fallen unter den Geltungsbereich der mittlerweile in nationales Recht umgesetzten Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83. Es ist für den europäischen Onlinehändler enorm wichtig zu wissen, welche Ausnahmetatbestände es hier gibt.

Denn für solche Ausnahmetatbestände, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, gelten unter anderem nicht die vorvertraglichen Pflichtinformationen und das Widerrufsrecht.

Inhalt

Besondere Einzeltatbestände, die nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, Art. 3, Abs. 3 Richtlinie

  1. Erwerb von Grundeigentum, Mietverträge, Gebäudeverträge ( Art. 3, Abs. 3, Buchstabe e und f)
  2. Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarf, die im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden (Art. 3, Abs. 3, Buchstabe i)
  3. Verträge, die unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden (Art. 3. Abs. 3, Buchstabe l)
  4. Bestimmte Verträge, die mit elektronischen Kommunikationsmitteln geschlossen werden (Art. 3, Abs. 3, Buchstabe m)
  5. Regeln für öffentliche Versteigerungen

Den Originalbeitrag weiterlesen (…)

Links der Woche: E-Comics in Deutschland, Leistungsschutzrecht im Visier, Ikeahackers, Deutschland zapft für NSA

Die Fussball-WM wird am Samstag mit dem zweiten Gruppenspiel der Deutschen sicherlich wieder Fahrt aufnehmen, zuvor unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 25  (16.06. – 20.06.2014):  

  • 😐 E-Comics in Deutschland: Noch unterentwickelt, mehr…
  • 😐 Leistungsschutzrecht: VG Media nimmt Microsoft, Yahoo und Telekom ins Visier, mehr…
  • 🙂 Datenschützer: Apps müssen transparenter werden, mehr…
  • 😉 Abmahnung gegen Ikeahackers: Ikea lenkt ein, mehr…
  • 🙁 NSA-Skandal: Deutschland zapft angeblich für NSA Glasfaserkabel an, mehr…
  • 🙂 Fire Phone: Amazon bringt Smartphone mit 3D-Effekt, mehr…

 

 

Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Artikeln des Bürobedarfs

Der IDO Verband hat eine ebay-Händlerin wegen der angeblich felehnden Angabe des Grundpreises bei Artikeln des Bürobedarfs abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Angabe des Grundpreises fehle in unmittelbarer räumlicher Nähe beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Büdobedarfs-Artikeln

Eine ebay-Händlerin wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Artikeln des Bürobedarfs abgemahnt.

Der Grundpreis stehe nicht in unmittelbarer Nähe beim Endpreis. Die ebay-Händlerin verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie: Berechnung der Widerrufsfristen

Ab dem 13.6.2014 ist EU-weit die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 für europäische Onlinehändler maßgebend. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz, das die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist am 13.6.2014 in Kraft getreten. Diese Richtlinie führt in allen EU-Staaten unter anderem zu weitgehenden Änderungen des Widerrufsrechts. Für deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland und in anderen EU-Staaten anbieten wollen, ist daher die jetzt vor kurzem in englischer Sprache veröffentlichte Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie sehr hilfreich.

Im Folgenden sollen die Aussagen dieser Orientierungshilfe zur Frage der Berechnung der Widerrufsfristen vorgestellt werden. Maßgebend ist für den deutschen Onlinehändler die Fallkonstellation eines Fernabsatzvertrages, der auf elektronischem Wege abgeschlossen wird. Diese Fallkonstellation soll hier zugrunde gelegt werden. Begrifflichkeiten sind der deutschsprachigen Fassung der o.g. Verbraucherrichtlinie entnommen.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Abmahnung Heinz-Dieter Obitz: Fehlerhafte AGB

Herr Heinz-Dieter Obitz hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Heinz-Dieter Obitz
  • Begründung: angeblich fehlerhafte AGB hinsichtlich Nebenabreden und Erfüllungsort
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Nebenabreden und Erfüllungsort

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

Die AGB sollen in den Punkten Nebenabreden und Erfüllungsort (Gerichtsstand) Fehler aufweisen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung NAMCO BANDAI Games: Nicht autorisierter Pacman-Vertrieb

Die Firma  Kabushiki Kaisha NAMCO BANDAI Games hat einen Webseitenbetreiber wegen des nicht autorisierten Vertriebs des Computerspiels Pacman abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Kabushiki Kaisha NAMCO BANDAI Games
  • Begründung: Vertrieb des Computerspiels Pacman ohne Freigabe des Herstellers
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Website

Mehr erfahren

Abmahnung Website: Nicht autorisierter Vertrieb eines Computerspiels

Der Betreiber einer Website wurde wegen angeblich nicht autorisiertem Vertrieb eines Computerspiels abgemahnt.

Der Seitenbetreiber habe vom Hersteller des Computerspiels Pacman keine Freigabe für dessen Vertrieb.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Eboxu UG

Die Firma Eboxu UG hat einen Webshop-Betreiber wegen der Nichtumsetzung der Widerrufsbelehrung 2014 abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Eboxu UG
  • Begründung: Nichtverwendung der neuen Widerrufsbelehrung 2014 ab dem 13.06.2014
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Widerrufsbelehrung 2014 nicht umgesetzt

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen der Nichtverwendung der Widerrufsbelehrung 2014 abgemahnt.

Der Shop-Betreiber habe es versäumt seine Widerrufsbelehrung an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.